STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7682 Dresden,^. August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2214 Thema: Abschiebungshaft und Abschiebungshafteinrichtungen Sachsen in Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut EU-Rückführungsrichtlinie dürfen Asylsuchende, für die Abschiebungshaft angeordnet wurde, nur in speziellen Hafteinrichtungen inhaftiert werden oder - wenn das nicht möglich ist - getrennt von anderen Strafgefangenen in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen. Seit Dezember 2013 werden die Betroffenen aus Sachsen in speziellen Abschiebungshaftgewahrsamen in Berlin Köpenick und Eisenhüttenstadt untergebracht. Im Jahr 2011 wurde in der Leipziger Volkszeitung über den Plan berichtet, im neu zu errichtenden Haftkrankenhaus in Leipzig auch eine zentrale Abschiebungshafteinrichtung für den Freistaat Sachsen unterzubringen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern besteht der Plan zur Errichtung einer zentralen Abschiebungshafteinrichtung in Leipzig oder anderen sächsischen Orten fort? Frage 2: Wann und wo und für mit wie vielen Plätzen soll das Abschiebungsgefängnis errichtet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verhehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenfaahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buct<- Str. 2 oder 4 melden. 5TAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung der Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und WillensbildungsProzesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Die Fragen berühren den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, weil die entsprechenden Planungen noch nicht abgeschlossen wurden. Die Staatsregierung prüft derzeit Möglichkeiten der Errichtung einer EU-richtlinienkonformen Abschiebungshaft in Sachsen. Aussagen zum Ort und der Kapazität der Einrichtung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da es hierzu noch weiterer interner AbStimmungen bedarf. Frage 3: Für wie viele Personen wurde in den Jahren 2011 bis Ende Juni 2015 durch sächsische Gerichte Abschiebungshaft verhängt und wo wurde die Haft vollzogen ? (bitte unter Angabe von Zielländern, Staatsangehörigkeit, Haftdauer und Haftgrund angeben) Aus der beiliegenden Tabelle, siehe Anlage, kann die Anzahl der Abschiebungshaftgefangenen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 (HaftplatzStatistik der Zentralen Ausländerbehörde) entnommen werden. Die Zahlen beinhalten nicht ausschließlich Fälle der sächsischen Behörden, sondern auch Ausländer, die durch die Bundespolizei aufgegriffen wurden. In den Statistiken des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Justizvollzugs sowie der Zentralen Ausländerbehörde werden keine Angaben zu Zielländern, Staatsangehörigkeit , Haftdauer und Haftgrund erfasst. Die von der Zentralen Ausländerbehörde übermittelten Angaben umfassen die nachfolgend dargestellten Angaben zur Staatsangehörigkeit der Ausländer, die in den Jahren 2012 und 2013 in Abschiebungshaft saßen. Jahr 2012 Jahr 2013 Russische Föderation Russische Föderation Georgien Serbien Vietnam Pakistan Tunesien Syrien Serbien Georgien Türkei Algerien Ukraine Kosovo Algerien Mazedonien Armenien Vietnam Indien Libyen Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Für eine umfassende Beantwortung der Frage 3 wäre die Durchsicht aller 1.899 betroffenen Verfahren vor den Gerichten sowie aller 1.200 Haftverfahren der Justizvollzugsanstalten erforderlich. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Außerst zurückhaltend geschätzt wäre für die Auswertung jeder Akte ein Zeitaufwand von nicht weniger als 15 Minuten nötig. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Anforderung der Akten aus dem Archiv und die Rücksendung der Akten. In Summe wären somit mindestens 46.485 Minuten, also rund 775 Stunden erforderlich. Dies entspricht gemessen an einer Arbeitswoche von 40 Stunden rund 97 Arbeitstagen. Vergleichbar verhält es sich bei den durch die Zentrale Ausländerbehörde geführten Akten. Insbesondere unter Berücksichtigung der enormen Arbeitsbelastung der Zentralen Ausländerbehörde durch die Aufnahme und Unterbringung der hohen Anzahl der Flüchtlinge, ist eine händische Auswertung der Verwaltungsakten nicht leistbar. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowohl der Justiz und der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 4: Wie viele unbegleitete Minderjährige und Familien mit Minderjährigen befanden sich unter den unter 3. erfragten Personen? Keine. Unbegleitete Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden nicht in Abschiebungshaft genommen. Frage 5: Inwiefern ist in Sachsen vor dem Hintergrund des vom Bundestag und Bundesrat angenommenen Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung mit der Erhöhung der Zahl von Abschiebungsgewahrsamen zu rechnen? Die fj/Tage/kann nicht beantwortet werden, da dazu lediglich Mutmaßungen angestellt wercjfen kennen. Diese sind vom Fragerecht nicht gedeckt. Anlage Mitfreunfcllichen Grüßen Marf;us Ulbi Seite 3 von 3 Anlage zur Drs. 6/2214 Übersicht zur Anzahl der Abschiebehäftlinge in den Jahren 2011 - 2013 2011 2012 2013 Erwachsene weiblich Erwachsene männlich Kinder Jgdl. bis 18 Jahre Erwachsene weiblich Erwachsene männlich Kinder Jgdl. bis 18 Jahre Erwachsene weiblich Erwachsene männlich Kinder Jgdl. bis 18 Jahre JVA Bautzen JVA Chemnitz 35 24 JVA Dresden 165 195 173 JVA Görlitz 101 JVA Leipzig 29 JVA Zwickau Gesamt 35 10 308 24 195 173 2015-08-17T14:22:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes