STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.50/7689 Dresden . 7?. August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2215 ~ -. -.--..-, Thema: Gewährleistung der Neutralität des Regierungshandelns im öffentlichen Raum Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,^Seit mehreren Monaten befinden/befanden sich im Bereich der Stadt Dresden folgende Transparente: am Kulturoalast Dresden ein Transparentjnjtder Aufschrift: , Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben. Bewahret sie! Sie sinkt mit euch, mit euch wird sie sich heben' Friedrich Schiller. auf der Festung Dresden mehrere Transoarente/aufaeklebte Buchstaben mit den Aufschriften (von links nach rechts)7 , Refugees Welcome' ... sodann ein Text in arabischer Schrift... , Für ein weltoffenes Dresden' , Refugees Welcome'... sodann ein weiterer Text in arabischer Schrift . Dresden für alle' , Kein Mensch ..." weiter nicht lesbar .Dresden für alle' ... sodann erneut ein Text in arabischer Schrift... ... sodann am Eingangsbereich: , Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter' Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) Der persische Botschafter in Petersburg Mirza Aboul Hassan Khan in ,West-östlicher Divan' (1819) ... sodann zwei weitere unleserliche Texte ... . Dresden für alle' , No one is illegal' Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Withelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlimen 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN vor der Semoeroper Dresden jeweils beidseitia an 4 Fahnenmasten mit den AufSchriften : ,Augen auf.' . Herzen auf.' ,Türen auf.' , Die Wurde des Menschen ist unantastbar. Artikel 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchem Tag und in Absprache mit welchen Institutionen wurden die Transparente jeweils angebracht? Frage 2: Stehen die Transparente in Zusammenhang mit den wöchentlichen Montaasdemonstrationen des PEGIDA e.V.? Frage 3: Welche Vereine, politische Bündnisse oder sonstige Gruppierungen wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen? Frage 4: Wer finanziert/finanzierte die Transparente? Frage 5: In welcher Höhe sind hierdurch Kosten entstanden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Wedenn noch auf der Festung Dresden oder an der Mauer Brühlsche Terrasse befinden .-o(:ferbefar'den-s":h nach K®nntnis der Sächsischen Staatsregierung die im Vorspann genannten Transparente. Sofern im Rahmen von Demonstrationen gleichwohl temporär Transparente gezeigt worden sein sollten, so wurde deren Anbringung weder vom Freistaat jsachsen noch von der Staatlichen Schlösser, Burgen und"Gä'rten gemeinnützige GmbH veranlasst. Die Flaggen an der Semperoper Dresden wurden am 8. Dezember 2014 durch das Theater eigenverantwortlich - ohne die Einbeziehung von Vereinen^ politischen'Bünd" nissen_oder sonstigen Gruppierungen - angebracht Die Kosten hierfür in Höhe'von . !-3-13;.76JLIR. WUrden TOm^taatsbetrieb sächsische Staatstheater'aus seinem'eige^ nen Budget finanziert. Die Flaggen stehen im Zusammenhang mit verschiedenen °öfDemonstrationen , welche die überregionale Wahrnehmung der Landeshauptstadt Dresden in den vergangenen Monaten beeinflusst haben. Soweit sich die Fragen 1 bis 5 auf den Kulturpalast Dresden beziehen, wird von einer Beantwortung sbgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des-Freistaates 'Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag''inso^ Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN weit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich Sie ist daher nur in solchen Angetegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn der Kulturpalast Dresden befindet sich im Eigenturn der städtischen Gesellschaft Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG, an der die Landeshauptstadt Dresden als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Kommunen verwalten ihr Eigentum im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts und der Gesetze in eigener Verantwortung. Im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts unterliegen die Kommunen lediglich einer staatlichen Rechtsaufsicht. Soweit sich parlamentarische Anfragen auf Bereiche beziehen, die der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen, ist die Staatsregierung nur dazu verpflichtet , die ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht bekannt gewordenen Erkenntnisse ^ preiszugeben, nicht hingegen, sich diese Erkenntnisse erst durch eine Abfrage bei d^n Kommunen zu beschaffen. Hinsichtlich der Nutzung der Fassade des Kulturpala ^tes ^ärch die Landeshauptstadt Dresden hatte das Sächsische Staatsministerium üesfnnefh bisher keinen Anlass, Rechtsaufsicht auszuüben. Mit (rei/ndlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-08-17T14:21:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes