STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ sACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstra~e 1 o 1 01 097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Ro~ler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2216 Thema: Suchtberatung in Sachsen Sehr geehrter Herr Prasident, namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraga 1: Wie hoch sind die Fordermittel, welche der Freistaat Sachsen pro Jahr den Landkreisen fur die Suchtberatung zur Verfugung stellt, wie haben sich diese Mittel seit 2010 entwickelt? Bitte aufgeschlusselt nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Stadten angeben. Zur Forderung der kommunalen Suchtverbunde (Suchtberatungs- und -behandlungsstellen) waren/sind im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen Haushaltsmittel wie folgt eingestellt: Haushaltsstelle Haushaltsansatz/Soll -in EUR- 2010 08 071685 54 3.550.000 2011 08 401685 54 3.550.000 2012 08 401685 54 3.550.000 2013 08 031633 56 4.000.000 2014 08 031633 56 4.000.000 2015 08 031633 56 5.100.000 Der Haushaltsansatz weist keine Fordermittel fOr einzelne Landkreise und Kreisfreien Stadte bezogen aus. Grundlage der Forderung ist die Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe. Frage 2: Wie viel der zur Verfugung stehenden Mittel wurden in den Jahren 2010 bis 2015 durch die Landkreise und Kreisfreien Stadte tatsachlich abgerufen? Bitte nach Jahr und Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt aufschlusseln. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zelchen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141 .51-15/430 Dresden, 41. August2015 Hausanschrlft: Sllchslsches Staatsmlnlsterium fOr Sozlales und Verbraucherschutz Albertstra~e 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZIALES UNO VE RBRAUCH ERSCHUTZ Die den Landkreisen und Kreisfreien Stadten in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligten Zuschusse konnen der Anlage 1 entnommen werden. Nach Anderung des Fachkraftschlussels im Jahr 2015 (vgl. zu Frage 3) befinden sich die Forderantrage fUr das Jahr 2015 noch in der Prufung durch die Bewilligungsbehorde. Frage 3: Wie viele Suchtberatungsstellen und wie viele Fachkrafte gibt es in den Landkreisen und Kreisfreien Stadten, in welchem Verhaltnis steht diese Zahl zur empfohlenen Anzahl der Beratungsstellen und wie hat sich die Zahl der Beratungsstellen und der Fachkrafte seit 2010 entwickelt? Bitte aufgeschlusselt nach Landkreisen bzw. Kreisfreien Stadten und Art der Fachkraft angeben. Eine Obersicht zur Zahl der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen (SBB) und der Anzahl der Fachkrafte in den Landkreisen und Kreisfreien Stadten im Verlauf der Jahre 2010 bis 2015 kann der Anlage 2 entnommen werden. Eine Empfehlung der Sachsischen Staatsregierung bezuglich der Zahl von SBB gibt es nicht. Nach § 6 des Sachsischen Gesetzes uber die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sind die Landkreise und Kreisfreien Stadte im Rahmen ihrer Leistungsfahigkeit fUr die Gewahrung und Koordinierung von Hilfen fUr Menschen mit einer Suchterkrankung zustandig. Gema~ der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe ist eine Beteiligung des Freistaates Sachsen moglich. Bis zum Jahr 2014 erfolgte die Forderung eines Fachkraftschlussels von einer Fachkraft pro 25.000 Einwohner. 2015 erfolgte eine Verbesserung des Fachkraftschlussels auf eine Fachkraft pro 20.000 Einwohner. Als Fachkraft einer SBB sind nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe auf der Grundlage des Bewertungssystems zur Erfassung der Versorgungsdichte und Versorgungsqualitat des gemeindepsychiatrischen Verbundes- Teil Suchthilfe Personen mit einer Ausbildung als Arzt/-in, Diplompsychologe/-in sowie Sozialarbeiter /Sozialpadagoge/-in anerkannt. Daruber hinaus konnen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch Personen, die uber andere Berufsabschlusse verfugen (z.B. Kommunikationspsychologe /-in) als Fachkraft fUr die Arbeit in einer SBB anerkannt werden. Frage 4: Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen fehlender Suchtberatung und dem Drogenmilieu zuzuordnenden Straftaten z.B. Beschaffungskriminalitat ? Wenn ja, welche MaBnahmen sind seitens der Staatsregierung vorgesehen, urn das Angebot an Beratungsstellen auszubauen? Die Frage, ob die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen fehlender Suchtberatung und dem Drogenmilieu zuzuordnenden Straftaten sieht, ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen. Gema~ Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SachsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, uber ihre Tatigkeit dem Landtag insoweit zu informieren, als die zur Erfullung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SachsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenuber der Staatsregierung nach Art. 51 SachsVerf. Das Fragerecht kann jeSeite 2 von 3 Freistaat SACl-fSEN STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ doch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete fUr geboten halt, sondern nur dazu, den Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SachsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Der Sachsischen Staatsregierung sind keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt , die einen Zusammenhang zwischen fehlender Suchtberatung und dem Orogenmilieu zuzuordnenden Straftaten zum Untersuchungsgegenstand haben. Zur Unterstotzung der Arbeit der SBB, insbesondere auch urn die Anzahl der Fachkrafte zu erhohen, wurden die Landeszuwendungen fUr den Bereich der Suchthilfe im Doppelaushalt 2015/16 urn 1.100,0 TEUR erhoht. Dam it verbunden ist auch die Anderung des FachkraftschiOssels von 1 Fachkraft auf 20.000 Einwohner. lnwiefern tatsachlich mehr Fachkrafte zur VerfOgung stehen, hangt von der Kofinanzierung der Landkreise /Kreisfreien Stadte ab, die nach § 6 des Sachsischen Gesetzes Ober die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SachsPsychKG) fOr die Gewahrung und Koordinierung von Hilfen fUr Menschen mit einer Suchterkrankung zustandig sind. Mit freundlichen GrO~en ln~ret~ Tnomas Schm1at Anlage(n) Seite 3 von 3 Freistaat SACHS EN Anlage 1 zur Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 06/2216 Bewllligte Zuschusse zur FOrderung der Kommunalen Suchtverbunde (in Euro) Kreisfreie Stadt/Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 Chemnitz 222.691 ,28 256.806,29 230.626,03 283.019,83 262.291,20 LK Erzgebirgskreis 262.785,60 290.791 ,29 296.449,68 331 .202,02 333.986,59 LK Mittelsachsen 236.488,00 257.465,30 256.985,23 296.152,08 288.626,57 LKZwickau 264.670,00 300.137,40 306.264,03 316.638,00 314.666,26 Vogtlandkreis 223.556,48 244.127,53 246.031 ,18 281.534,41 278.901 ,36 Dresden 363.034,00 415.992,67 424.337,51 493.326,12 483.009,52 LK Bautzen 242.838,40 287.893,44 270.763,53 319.148,03 314.565,68 LKMei~en 156.097,76 173.453,40 169.745,13 198.266,25 194.836,35 LK GOrlitz 219.554,72 184.490,78 176.719,85 214.399,50 223.123,13 LK Sachs. Schweiz-Osterzgebirge 157.623,20 181 .278,00 182.813,20 214.583,25 227.620,24 Leipzig 503.059,76 576.533,38 564.967,79 649.517,30 638.994,25 LK Leipzig 155.618,40 181 .478,88 182.186,94 196.200,90 188.801 ,63 LK Nordsachsen 155.167,60 174.330,14 168.503,52 187.994,63 174.487,50 Summe 3.163.185,20 3.524.778,50 3.476.393,62 3.981.982,32 3.923.910,28 ------- Jahr Landkreis I kreisfreie 2010 2011 Stadt SBB1 FK2 SBB FK SBB Chemnitz 3 12,08 3 11,55 3 LK Erzgebirgskreis 4 17,80 4 14,40 4 LK Mittelsachsen 3 12,00 3 12,00 3 LK Zwickau 4 13,55 4 13,55 4 Vogtlandkreis 4 11,35 4 11,35 4 Dresden 6 27,43 6 26,14 6 LK Bautzen 3 12,49 3 12,98 3 LK MeiBen 2 9,35 2 9,35 2 LK Gorlitz 3 12,24 3 8,70 3 LK Sachs. Schweiz 2 8,33 ' 2 9,38 2 Osterzgebirge Leipzig 7 27,64 7 28,71 7 LK Leipzig 3 9,40 3 10,08 3 LK Nordsachsen 2 10,44 2 7,88 2 Summe Sachsen 46 184,08 46 176,05 46 Quelle: Sachsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. 1 SBB- Anzahl der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen je Landkreis/Kreisfreier Stadt 2 FK - Anzahl der Fachkrafte in den SBB pro Landkreis/Kreisfreier Stadt 3 Die Zahlen fur 2015 liegen noch nicht vor. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 06/2216 2012 2013 2014 2015 FK SBB FK SBB FK SBB FK3 10,93 3 11,18 3 10,93 3 14,69 4 14,53 4 14,48 4 11,55 3 11 ,55 3 12,00 3 13,55 3 12,55 3 12,55 3 11,35 4 11,35 4 12,27 4 25,63 6 25,88 6 26,27 6 12,78 3 13,25 3 13,35 3 9,35 2 9,35 2 9,25 2 8,70 3 9,70 3 9,70 3 9,35 2 9,95 2 10,55 2 2,14 7 27,76 7 30,63 7 9,70 3 9,00 3 7,39 3 8,08 2 7,93 2 7,93 2 173,79 45 173,97 45 177,28 45 2015-08-19T15:40:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes