STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-141.50/8940 Dresden,^August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/2219 Thema: Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol und Betäubungsmittel Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele festgestellte, alkoholbedingte Trunkenheitsfahrten gab es in den Jahren 2010 bis 2014 in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, folgenlosen Fahrten und solchen Fahrten, die alkoholbedingt in Unfälle mündeten) Frage 2: Wie viele Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in Sachsen festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, folgenlosen Fahrten und solchen Fahrten, die aufgrund des Betäubungsmittelkonsums in Unfälle mündeten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Jahr Anzahl folgenlose Trunkenheitsfahrten Anzahl Alkoholunfälle Anzahl folgenlose Drogenfahrten Anzahl Drogenunfälle 2010 7.777 1.971 1.637 86 2011 7.508 1.978 1.887 78 2012 6.629 2.100 2.011 95 2013 6.080 1.876 2.345 163 2014 6.426 1.724 2.351 187 Hausanschrift: Sächsisches Staats ministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den SUaßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Verhältnis von erkannten zu unerkannten Alkohol- und sonstigen Fahrten unter Drogeneinfluss stützt die Polizei ihre Verkehrssicherheitsarbeit? Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit orientiert sich in erster Linie an der kontinuierlichen Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens. Frage 4: Wie viele Fälle Einzelfälle nach Nr. 8.1, 8.2, 8.3, 8.4 und Nr.9.1, 9.2.1, 9.2.2, 9.3, 9.4, 9.5 der Anlage 4 zur FeV wurden in den Jahren 2010 bis 2014 festgestellt? (Bitte nach einzelnen Nummern und Jahren aufschlüsseln) Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Die Fahrerlaubnisbehörden müssten zur Ermittlung der Angaben mehrere Tausend Vorgänge händisch auswerten. Dies wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist innejjSalb^der Antwortfrist nicht zumutbar. Zudem wäre die Funktions- und Arbeitsfähig- (ler Fjfehrerlaubnisbehörden gefährdet. t-euntllichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-08-18T15:46:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes