STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister® smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-4783/01 Dresden, 4J . August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2227 Thema: Zwangsräumungen von Wohnungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Zwangsräumung von Wohnungen wurden 2014 in Sachsen durch Gerichtsvollzieher umgesetzt (bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? Für die Beantwortung wurden die statistisch erfassten Räumungsaufträge aus der Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Dresden für 2014 entnommen. Im Gegensatz zu den Vorjahren (Kleine Anfrage Drs.-Nr. 5/14241) wird in der seit 2014 verwendeten bundeseinheitlichen Statistik die Anzahl der erledigten Räumungsaufträge nicht mehr erfasst. Weiterhin wird bei den erfassten Räumungsaufträgen nicht zwischen Wohnraum und Geschäftsräumen differenziert. Die Angaben sind nach den 25 sächsischen Amtsgerichtsbezirken aufgeschlüsselt und damit detaillierter als nach den drei kreisfreien Städten und zehn Landkreisen. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 “Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 4 STAÄTSM1N1STER1U1VI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Amtsgerichtsbezirk Räumungsaufträge AG Aue 78 AG Auerbach 36 AG Bautzen 61 AG Borna 94 AG Chemnitz 364 AG Dippoldiswalde 59 AG Döbeln 91 AG Dresden 848 AG Eilenburg 118 AG Freiberg 47 AG Görlitz 53 AG Grimma 54 AG Hohenstein-Ernstthal 85 AG Hoyerswerda 75 AG Kamenz 59 AG Leipzig 1.026 AG Marienberg 35 AG Meißen 79 AG Pirna 93 AG Plauen 111 AG Riesa 63 AG Torgau 61 AG Weißwasser 31 AG Zittau 39 AG Zwickau 259 Insgesamt 3.919 Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen, da die Mitteilung der genauen Anzahl der erledigten Räumungsaufträge für Wohnungen eine manuelle Auswertung erfordern würde, die mit zumutbarem Aufwand nicht geleistet werden kann. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STERUJM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihrem Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (Sächs-VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH a. a. O.). Der Staatsregierung selbst liegen die erfragten Informationen über die obenstehende Antwort hinaus nicht vor. Eine die angefragten Daten umfassende Statistik zu erledigten Räumungsaufträgen, die Wohnungen betreffen, wird nicht geführt. Auch in den der Staatsregierung nachgeordneten Behörden sind die erfragten Informationen nicht unmittelbar verfügbar. Vielmehr wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den dortigen Aktenbeständen erforderlich. Eine weitergehende Beantwortung der Anfrage ist daher innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Die genaue Anzahl durch Gerichtsvollzieher in Sachsen im Jahr 2014 geräumten Wohnungen kann nur nach Durchsicht jeder der 3.919 Zwangsvollstreckungsakten ermittelt werden, wozu jeder einzelne der über 200 sächsischen Gerichtsvollzieher jede einzelne Akte händisch ziehen und auf die erfolgte Erledigung und den zugrunde liegenden Titel hin überprüfen müsste. Bereits die große Zahl der durchzusehenden Akten und die Vielzahl der zu beteiligenden Gerichtsvollzieher lässt erkennen, dass die konkrete Beantwortung der Frage innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist, ohne die Arbeitsfähigkeit der sächsischen Gerichtsvollzieher erheblich einzuschränken. Eine über die obenstehende Antwort hinausgehende Beantwortung der Frage ist deshalb im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Informationsinteresses, unverhältnismäßig. Dabei fand auch Berücksichtigung, dass das parlamentarische Informationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste, sondern die mit vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4