STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERRRAliCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-15/460 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, ^ August 2015 Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/2229 Thema: Erwerbsminderungsrenten 2014 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen erhielten Ende 2014 in Sachsen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit? Frage 2: Wie viele davon waren Frauen? Frage 3: Wie viele Anträge auf Anerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden 2014 eingereicht? Frage 4: Über wie viele Anträge wurde 2014 entschieden? Frage 5: Wie hoch war 2014 der Anteil der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an der Gesamtzahl der entschiedenen Anträge? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich um jährlich wiederkehrende rein statistische Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. In der Vergangenheit wurden diese - soweit Daten ermittelt werden konnten - von der Staatsregierung beantwortet, ohne dass diese dazu verpflichtet war. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2