STAATS1VI1N1STER1UM Fm SOZIALES und VERBRAUCHERSCH1JTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2232 Thema: Rentnerinnen und Rentner mit Auffüllbeträgen Ende 2014 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Sachsen erhielten Ende 2014 noch einen Auffüllbetrag? Frage 2: Wie viele davon waren Frauen? Frage 3: Wie schlüsselt sich dieser Personenkreis nach Art der Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) auf? Frage 4: Wie hoch war der durchschnittliche Auffüllbetrag Ende 2014? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich um jährlich wiederkehrende rein statistische Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. In der Vergangenheit wurden diese - soweit Daten ermittelt werden konnten - von der Staatsregierung beantwortet, ohne dass diese dazu verpflichtet war. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für 8033 Freistaat HP SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-15/462 Dresden, /ff. August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.saehsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERRRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen In \/orfroti inn Seite 2 von 2