STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/156-2015 Dresden, •^August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2236 Thema: Finanzierung der Studentenwerke in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/16 erhalten die vier sächsischen Studen tenwerke einen Zuschuss von insgesamt 10 Mio. Euro pro Jahr. In ei ner Mitteilung des SMWK vom 21.07.2015 heißt es: ,Die Verteilung der Mittel erfolgt mit einem zwischen dem SMWK und den Studentenwer ken abgestimmten Schlüssel. Der ergibt sich aus den laufenden Kos ten der Studentenwerke für die Verpflegungseinrichtungen sowie an teilig aus der Anzahl der Studenten. Die Mittel werden wie folgt auf die einzelnen Studentenwerke aufgeteilt: Chemnitz-Zwickau 1.468.000 Eu ro, Dresden 4.329.300 Euro, Freiberg 1.135.500 Euro, Leipzig 3.067.200 Euro. Die Studentenwerke können die Zuwendungen für den laufenden Betrieb der Mensen und Cafeterien inklusive Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für soziale Zwecke verwenden. Der Bereich der sozialen Dienste wird dabei erstmals mitfinanziert. Die Mit tel werden hier eingesetzt, um familienfreundliche Strukturen und Maßnahmen zur Gewährleistung der chancengleichen Teilhabe - In klusion - auszubauen, die Barrierefreiheit der Einrichtungen zu si chern, die soziale und psychosoziale Beratung zu stärken und letztlich damit auch den Studienerfolg zu sichern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Zuschuss des Freistaates an die Studenten werke gemessen an der Anzahl der Studierenden (Pro-Kopf-Summe) im Zeitraum 2010 bis 2015 entwickelt? (Bitte nach Studentenwerken und Studentenzahlen auflisten.) Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden wwwsmwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Der Zuschuss des Freistaates an die Studentenwerke, gemessen an der Anzahl der Studierenden, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Verteilung des Zu schusses erfolgt auf der Basis der jeweiligen Kosten der Mensen (Infrastrukturvorhalte kosten) - siehe auch Antwort zu Frage 2. Studentenwerk 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ChemnitzZwickau 63 € 57 € 50 € 55 € 57 € 93 € Dresden 59 € 59 € 45 € 50 € 54€ 94 € Freiberg 84 € 72 € 64 € 64 € 62 € 97 € Leipzig 55 € 43 € 39 € 44 € 48 € 84 € In der Vergangenheit hatten sich im Laufe der Jahre Ungleichheiten ergeben. Ab dem Jahr 2012 erfolgte durch die Einführung eines neuen Verteilerschlüssels, der einver nehmlich mit den Studentenwerken abgestimmt ist, eine schrittweise Angleichung. Frage 2: Nach welcher konkreten Berechnungsformel wird der Gesamtzuschuss auf die vier Studentenwerke aufgeteilt? Die Zuschussanteile für die vier Studentenwerke wurden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt ermittelt: Für den Bereich Verpflegungsbetriebe wurden die Zuwendungsanteile nach einem mit den Studentenwerken abgestimmten Schlüssel auf der Basis der Betriebskosten ihrer jeweiligen Mensen ohne Personal und Wareneinsatz (sogenannte Infrastruktur vorhaltekosten) ermittelt. Für den Bereich Soziale Dienste wurde die Zahl der Studierenden im Wintersemester des Vorjahres zugrunde gelegt (d.h. für 2015 nach der Studierendenzahl des Winter semesters 2014/15). Frage 3: Welcher Anteil des jeweiligen Zuschusses für das Jahr 2015 ist jeweils für den Betrieb von Mensen und Cafeterien, für Instandhaltungsmaßnahmen so wie für soziale Zwecke vorgesehen? (Bitte nach Studentenwerken auflisten.) Die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Studentenwerke wird, wie oben darge stellt getrennt, zunächst nach den Verpflegungsbetrieben und Sozialen Diensten ermit telt. Die Zuwendungsbescheide des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst an die Studentenwerke beinhalten jedoch einen Globalzuschuss, der den Studentenwerken entsprechend den jeweiligen Erfordernissen eine individuelle Flexibi lität gestattet. Demnach gibt es keine konkreten Vorgaben für die Kostenstellenberei che Verpflegungsbetriebe (Mensen) und Soziale Dienste. Frage 4: Welche konkreten sozialen Zwecke können mit dem Zuschuss realisiert werden? (Bitte nach Projekten, Personaleinsatz etc. auflisten.) Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Studentenwerk Chemnitz-Zwickau - Erweiterung des Bereiches der sozialen Betreuung unter besonderer Beachtung der Sozialberatung; - Ausweitung der psychosozialen Beratung; - Erweiterung der flexiblen Kinderbetreuung, insbesondere während der Prü fung szeit; - Erstellen einer zweisprachigen sowie einer barrierefreien Website, um so die Zugänglichkeit der Online-Angebote für ausländische Studierende bzw. Studie rende mit Behinderung zu verbessern. Studentenwerk Dresden - Projekte in der Sozialberatung/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BHRK): Qualitative Verbesserung des Beratungsangebotes in der Sozialberatung durch Anhebung von zwei Beraterinnenstellen um jeweils fünf StundenA/Voche. Erweiterung des Budgets für Beihilfen an Studierende in sozialen Notlagen. Neuschaffung einer Projektstelle im Umfang von 0,75 VzÄ für eine Koordinato rin zur Umsetzung der Maßnahmen der UN-BHRK. - Ausbau der Psychosozialen Beratungsstelle (PSB): In der Psychosozialen Beratungsstelle wird eine Beraterstelle im Umfang von 0,75 VzÄ neu geschaffen. Die Stellenerweiterung und die Aufstockung des Se minarangebots in der PSB tragen dazu bei, die Nachfrage nach einer psycho sozialen Beratung besser abzudecken. Insbesondere sollen die Gruppenange bote ausgebaut werden. - Räume für Kursangebote des Campusbüros Uni mit Kind: Wegen Brandschutzauflagen kann das Campusbüro Uni mit Kind bis auf weite res seine Kursangebote nicht mehr in seinen bisherigen Räumen, die in der Verantwortlichkeit der TU Dresden liegen, durchführen. Das Studentenwerk als Betreiber des Campusbüros will als Übergangslösung Räume zur Verfügung stellen, die der Nutzung entsprechend renoviert werden müssen. - Erweiterung des Angebots der flexiblen Kinderbetreuung im Campusnest: Die flexible Kinderbetreuung soll verbessert werden. Bei kurzfristigen Personal engpässen sollen die Kitas unterstützt werden, um die Qualität der pädagogi schen Arbeit nicht zu gefährden. Hierzu soll das Personal aufgestockt werden. - Unterstützung Kita-Koordination: Der Informations- und Beratungsbedarf der (z.T. ausländischen) Studierenden zu organisatorischen Fragen im Vorfeld der Kitaplatzvergabe hat erheblich zu genommen und bindet zeitliche Ressourcen der Kita-Koordinatorin. Die bereits vorhandene Stelle soll um 0,25 VzÄ erweitert werden. Seite 3 von 7 STAATSMIN1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN - Verbesserung der Informationsangebote für studentische Nutzer in besonderen Lebenslagen durch websitebasierte Projekte: Es soll eine Projektstelle im Umfang von 0,75 VzÄ für einen Webmaster neu geschaffen werden. Mit dieser Projektstelle soll die Kapazität erweitert werden, v. a. um • die Barrierefreiheit der Website umzusetzen und so die Zugänglichkeit der Online-Angebote für Studierende mit Behinderung zu verbessern; • das Online-Anmeldeverfahren für Kinderbetreuungsangebote auszubau en: Außerdem soll die Weiterentwicklung und Optimierung der Website insbesonde re im Hinblick auf die Nutzung mit mobilen Endgeräten vorangetrieben werden. - Interkulturelle Angebote im Tusculum: Um das Studentenhaus Tusculum noch stärker als Treffpunkt für interkulturelle Begegnungen zu etablieren, sollen im Kellerbereich noch weitere Räume ge schaffen und ausgestattet werden. - Verbesserung der Willkommenskultur für ausländische Studierende: Der Fachbereich Internationales steht den in- und ausländischen Studierenden für alle internationalen Angelegenheiten zur Verfügung. Es soll die Stelle einer Koordinatorin für Internationales um 0,25 VzÄ auf 1,0 VzÄ erweitert werden. Darüber hinaus werden eine Stelle (0,75 VzÄ) in Dresden und eine Stelle (0,25 VzÄ) in Zittau/Görlitz zur Betreuung ausländischer Studierender geschaffen so wie durch zusätzliche Mittel das Angebot im Bereich Internationales weiter aus gebaut werden. Mehrsprachigkeit: Ziel ist es, die komplette Website des Studentenwerks mindestens ins Engli sche und Französische zu übersetzen. Die Übersetzung von Werbematerialien, wie z. B. Flyer des Studentenwerks, aber auch von Formularen, Informationen sowie von Hinweisen und Beschilde rungen in den Wohnheimen, Mensen und in der Verwaltung des Studenten werks (Standorte Dresden und Zittau) sollen verstärkt fortgeführt werden. Betreuung ausländischer Studierender und Tutorentätigkeit: Eine Mitarbeiterin soll speziell für ein neues Wohnangebot für internationale Studierende, die nur maximal ein Semester in Dresden studieren, tätig sein, da bei wird sie vom Tutorenteam unterstützt. Dadurch kann eine individuelle Anund Abreisebetreuung und die Unterstützung der Studierenden während ihres Aufenthalts erreicht werden. Zusammen mit den Tutoren sollen für die Bewoh ner zukünftig vielfältige Veranstaltungen (wie z. B. Sprachkurse, Länder- und Spieleabende) angeboten werden. In vergleichbarer Weise soll diese Betreuung in der Außenstelle umgesetzt werden. Für die Standorte Zittau und Görlitz konnten bislang jeweils ein Tutor gefunden werden. Aufgrund der räumlichen Entfernung soll ein Stellenanteil von 0,25 VzÄ geschaffen werden, um eine intensivere Zusammenarbeit mit den Tutoren und ausländischen Stu dierenden am Hochschulstandort Zittau/Görlitz realisieren zu können. Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Am Standort Dresden gibt es gegenwärtig einen Pool von 12 Wohnheim-Tutoren, die sich um die Betreuung der ausländischen Studierenden bei der Anreise und im Studi enalltag kümmern. Da sich dieses Projekt „students for students" bewährt hat, der Be darf jedoch größer ist, wird eine Aufstockung der Tutorenmittel angestrebt. Studentenwerk Freiberq - Psychosoziale Beratung: Es soll eine Aufstockung der psychosozialen Beratungsleistungen auf insge samt 0,325 VzÄ geben, um eine Erweiterung der Gruppen- und Einzelangebote zu erreichen. - Unterstützung Studierender: Der Informations- und Beratungsbedarf der (z.T. ausländischen) Studierenden zu organisatorischen Fragen im Vorfeld der Kitaplatzvergabe hat erheblich zu genommen und bindet zeitliche Ressourcen. Außerdem soll die Unterstützung Studierender mit Kind weiter verbessert wer den. Dies betrifft gleichfalls die Willkommenskultur für ausländische Studierende (Hil fe bei organisatorischen Problemen und der Antragstellung, besonders in der Anfangszeit). - Kita: Aufstockung des Personalschlüssels in beiden Kindertagesstätten um je 0,3 VzÄ. Mit einer Erhöhung der Betreuungsleistung soll den ausländischen Kin dern (die oftmals kein Deutsch sprechen) besonders in der Anfangszeit in der Kindereinrichtung die Angst vor der fremdem Umgebung genommen und somit eine bessere und schnellere Inklusion ermöglicht werden. Die Erhöhung des Personalschlüssels ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Studentenwerk Leipzig - Bereich Soziale Dienste: Der Wirtschaftsplan 2015 des Studentenwerkes weist für den Bereich Soziale Dienste für das Jahr 2015 eine Unterdeckung aus. Diese Unterdeckung betrifft im Wesentlichen die Bereiche Sozialberatung, Psychosoziale Beratung, Job vermittlung und den Kinderladen (Kurzzeitbetreuung von Kindern von Studie renden). Der Landeszuschuss soll in dieser Höhe zum Ausgleich der Unterde ckung eingesetzt werden. - Kapazitätserweiterung Jobvermittlung: Zwecks Absicherung der Leistungsfähigkeit der Jobvermittlung in dem erforder lichen Umfang soll die Kapazität in der Jobvermittlung von derzeit 0,75 VzÄ um 0,50 VzÄ auf 1,25 VzÄ erweitert werden, da von der Arbeitsagentur Leipzig seit 2012 keine Mitarbeiterin mehr kostenlos in die Jobvermittlung des Studenten werkes abgestellt wird. - Kapazitätserweiterung und Profilanpassung in der Psychosozialen Beratung (PSB): Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Seit 2012 besteht zwischen dem Studentenwerk und der Universität Leipzig (Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) ein Kooperationsvertrag zur Durchführung der psychosozialen Beratung von Stu dierenden. Damit wurde eine fachlich professionelle, auf Studienbelange kon zentrierte psychosoziale Beratung für Studierende aufgebaut, die sowohl offene Sprechstunden zur schnellen Erstberatung als auch Einzelberatungen sowie Gruppenangebote für verschiedene studierendentypische Problemlagen und darüber hinaus eine Vernetzung mit anderen Beratungsstellen für Studierende beinhaltet. In den Auswertungsergebnissen von Befragungen und regelmäßigen Arbeitskreisen mit den Studierenden sowie in der weiter ansteigenden Nachfra ge der psychosozialen Beratungsleistungen durch die Studierenden (zum Teil Wartezeiten bis zu vier Wochen!) zeigt sich die Notwendigkeit für einen weite ren Ausbau und eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Beratungsangebote und damit eine Profilanpassung und Kapazitätserweiterung in der psychosozia len Beratung. Dadurch entstehen dem Bereich Soziale Dienste Mehrkosten für die entsprechende Aufstockung der Finanzierung im Kooperationsvertrag mit der Universität Leipzig. Weiterentwicklung Internationalisierung / Verbesserung der Willkommenskultur für ausländische Studierende: Aus der zunehmenden Internationalisierung der Hochschulen ergeben sich für das Studentenwerk Leipzig neue Herausforderungen und Entwicklungsfelder. Für die Analyse und Konzeption der Weiterentwicklung der Internationalisierung und der Verbesserung der Willkommenskultur für ausländische Studierende soll eine auf sechs Monate befristete Projektstelle (0,6 VzÄ) geschaffen sowie eine Aushilfe auf 450-Euro-Basis eingesetzt werden. Verbesserung der Familienfreundlichkeit, Internationalisierung und Barriere freiheit sowie dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen: Verschiedene Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit, Internationalisierung und Barrierefreiheit umgesetzt werden. Die Maßnahmen betreffen v.a. die Durchführung einer Befragung/Studie zur Bedarfsanalyse der Studierenden im Hinblick auf Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Interna tionalisierung. Weiterhin soll die Übersetzung von Mietverträgen, Flyern und sonstigen Informationsmaterialien des Studentenwerkes erfolgen. Eine bessere Vernetzung ausländischer Studierender und die Schaffung eines Internationalen Frühstücks („International Coffee Hour") sollen zur Integration beitragen. Im studentenwerkseigenen Kindergarten „Villa Unifratz" sollen außerdem kleine re dringende Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Aufstockung des Investitionsbudgets für den Bereich Soziale Dienste: Für verschiedene investive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Internationalisierung und Familienfreundlichkeit im Studentenwerk werden ins gesamt zusätzliche Mittel benötigt, darunter investive Maßnahmen zur Verbes serung der Familienfreundlichkeit, insbesondere für die Optimierung der Lüf tungsanlage im Kinderladen, für die Erweiterung und den Umbau der Räumlich keiten der durch die „Studentische Eltern e.V." betriebenen „Zappelkiste" sowie für die Beschaffung bzw. Erneuerung von Wickeltischen und Spielecken vor allem in den Mensen/Cafeterien. Darüber hinaus werden Mittel für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Internationalisierung Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST benötigt. Außerdem soll eine Verbesserung der Barrierefreiheit für Sehbehinder te im „Center for Social Services" des Studentenwerkes am Gutenbergplatz er reicht werden. ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 7 von 7 Freistaat SACHSEN 2015-08-18T14:16:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes