SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2241 STAATSM1N1STER1UM FÜ R KULTUS Thema: Langzeiterkrankungen der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Langzeiterkrankungen waren im Zeitraum 2010 bis 2014 in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Sachsen zu verzeichnen ? (Bitte auflisten absolut und prozentual nach Landkreis /kreisfreie Stadt, Anteil an allen pädag. Fachkräften in Kitas.) Frage 2: Wie viele Stunden an Betreuungszeit und im Verhältnis zur Anzahl der betreuten Kinder konnten durch die Krankheit pädagogischer Fachkräfte innerhalb der ersten 6 Wochen der Erkrankung in den Jahren 2013 und 2014 nicht geleistet werden? (Bitte absolut und prozentual auflisten nach Monaten und nach Landkreis/kreisfreier Stadt.) Frage 3: Wie viele Stunden an Betreuungszeit und im Verhältnis zur Anzahl der betreuten Kinder konnten durch die Krankheit pädagogischer Fachkräfte nach Ablauf der 6-Wochen-Frist der Erkrankung in den Jahren 2013 und 2014 nicht geleistet werden? (Bitte absolut und prozentual auflisten nach Monaten und nach Landkreis/kreisfreier Stadt.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die gewünschten Angaben liegen der Staatsregierung nicht vor. Der Krankenstand der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird durch die Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erhoben. Nach § 47 SGB VIII hat der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung dem Landesjugendamt neben weiteren Angaben den Namen und die berufliche Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte anzuzeigen. Er hat Änderungen dieser Angaben dem Landesjugendamt unverzüglich mitzuteilen. Die Nennung von Seite 1 von 2 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .50-60/2241/2 Dresden, J n, 7 _ JI ".V, ,,,,,,-z ~ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SÄCHSEN Gründen für die Änderung ist in den Fällen der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten geboten. Für die Nennung anderer Gründe, wie z. B. Langzeiterkrankung, gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben zur Gewährleistung des Kindeswohls nach § 12 SächsKitaG eine ausreichende Anzahl von pädagogischen Fachkräften vorzuhalten und die Regelungen zu den Personalschlüsseln einzuhalten. Bei Erkrankung einer pädagogischen Fachkraft sind vom Einrichtungsträger entsprechende Personalmaßnahmen zum Ausgleich der Ausfallzeit zu treffen. Das kann bei einer Erkrankung von bis zu sechswöchiger Dauer z. B. eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs teilzeitbeschäftigter Fachkräfte sein. Bei Erkrankungen von mehr als sechswöchiger Dauer ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, für diese Zeit eine pädagogische Fachkraft für die Betreuung der Kinder einzustellen. Mit freundlichen Grüßen /),ßLrunhild Kurth Seite 2 von 2 2015-08-18T14:17:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes