SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2244 STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Absenkungen und Befreiungen von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In § 15 SächsKitaG heißt es: ,(1) Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Sie werden vom Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Absenkungen sind vorzusehen für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen . (5) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat dem Träger der Einrichtung oder bei der Betreuung in Kindertagespflege der Gemeinde den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge nach Absatz 1 Satz 3 abgesenkt worden sind. Er hat ferner auf Antrag den EIternbeitrag für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu übernehmen, soweit die Belastung den Eltern und dem Kind gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht zuzumuten ist. '" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen waren Eltern laut § 15 Abs.1 SächsKitaG im Zeitraum 2011 - 2014 von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung anteilig befreit und mit welchen finanziellen Aufwendungen war dies jeweils für die Landkreise/Kreisfreien Städte verbunden? (Bitte auflisten nach Landkreis/kreisfreier Stadt.) Frage 2: In wie vielen Fällen waren Eltern laut § 15 Abs. 5 SächsKitaG im Zeitraum 2011 - 2014 von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung ganz befreit und mit welchen finanziellen Aufwendungen war dies jeweils für die Landkreise/Kreisfreien Städte verbunden? (Bitte auflisten nach Landkreis/kreisfreier Stadt.) Seite 1 von 2 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .50-60/2244/2 Dresden, tA 0' J.", "'" .. . CI , N I\ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS 5jSACHSEN Die der Staatsregierung vorliegenden Daten zur Anzahl von Kindern mit Absenkung des Elternbeitrages nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG und Erstattung des Absenkungsbetrages nach § 15 Abs. 5 Satz 1 SächsKitaG sowie mit Übernahme des Elternbeitrages nach § 15 Abs. 5 Satz 2 SächsKitaG und die hierfür entstandenen Aufwendungen der Landkreise und Kreisfreien Städte im Jahr 2012 sind der Antwort auf die Frage 111.2. Teil 1 der Großen Anfrage Drs. 5/12366 zu entnehmen. Zu den Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte zum Stand der Fallzahlen im Zeitraum Dezember 2013 bis November 2014 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/473 verwiesen . Fallzahlen für das Jahr 2011 liegen der Staatsregierung nicht vor. Die entstandenen Aufwendungen in den Jahren 2011 und 2013 sind in Anlage 1 aufgelistet. Enthalten sind in den angegebenen Fallzahlen sowie Aufwendungen jeweils auch Kinder, für die der Elternbeitrag aufgrund der Absenkung nach § 15 Abs. 1 SächsKitaG vollständig entfällt oder für die die Übernahme des Elternbeitrages nach § 15 Abs. 5 Satz 2 anteilig erfolgt. Daten für Aufwendungen im Jahr 2014 liegen der Staatsregierung nicht vor und können im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen von den Kommunen nicht erbeten werden. Eine Verpflichtung zur Meldung dieser Daten durch die Kommunen an die Staatsregierung besteht nicht. Die Ergebnisse einer aktuell durchgeführten Umfrage werden im September 2015 verfügbar sein und nachgereicht. Frage 3: Wie hoch war der Anteil der übernommenen Elternbeiträge im Zeitraum 2011 - 2014 an den Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung und der Kinder - und Jugendhilfe (ohne Hilfen zur Erziehung) in den kreisfreien Städten? Frage 4: Wie hoch war der Anteil der übernommenen Elternbeiträge im Zeitraum 2011 - 2014 an den Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe (ohne Hilfen zur Erziehung) in den Landkreisen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die erbetenen Angaben für die Jahre 2011 bis 2013 sind in Anlage 2 dargestellt. Für das Jahr 2014 liegen der Staatsregierung die Daten zu Übernahme und Erstattung von Elternbeiträgen nicht vor, vgl. die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2. Die Angaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach §§ 98 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zu den Ausgaben der Kinderund Jugendhilfe werden voraussichtlich im Dezember verfügbar sein. Die ermittelten Daten zum Anteil übernommener Elternbeiträge an den Gesamtausgaben der Kinderund Jugendhilfe (ohne Hilfen zur Erziehung) für das Jahr 2014 werden im Dezember 2015 nachgereicht. Mit freundlichen Grüßen /;f(J!jJL Brunhild Kurth Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2244 Erstattung Übernahme Absenkungs- Elternbeitrag gesamt Kreisfreie Stadt! beträge nach nach Landkreis § 15 Abs. 5 Satz 1 § 15 Abs. 5 Satz 2 in Euro SächsKitaG SächsKitaG in Euro in Euro 2011 Stadt Chemnitz keine Aufteilung möglich 5.030.094,77 Stadt Dresden keine Aufteilung möglich 19.595.319,24 Stadt Leipzig 6.616.212,92 10.067.712 ,94 16.683.925,86 Bautzen 3.043.964,48 2.936.353,27 5.980.317,75 Erzgebirgskreis 2.397.250,19 2.927.000,72 5.324.250,91 Görlitz 2.024.163,37 3.445.083,64 5.469.247,01 Leipzig 2.249.346,00 2.456.831,00 4.706.177,00 Meißen 1.720.114,68 2.655.933,40 4.376.048,08 Mittelsachsen 2.459.607,00 2.810.556,00 5.270.163,00 Nordsachsen 1.627.626,76 1.905.056,15 3.532.682,91 Sächsische Schweiz- 2.477.442,13 1.069.154,67 3.546.596,80 Osterzgebi rge Vogtlandkreis 1.699.159,47 2.129.909,00 3.829.068,47 Zwickau 2.801.490,37 3.490.589,69 6.292.080,06 gesamt 29.116.377 ,37 35.894.180,48 89.635.971,86 2013 Stadt Chemnitz 4.564.198,00 507 .133,00 5.071.331 ,00 Stadt Dresden keine Aufteilung möglich 21 .239.690,00 Stadt Leipzig 7.055.911 ,67 9.212.009,96 16.267.921 ,63 Bautzen 3.485.270,99 2.873.884,95 6.359.155,94 Erzgebirgskreis 2.724.102,44 2.745.086,47 5.469.188,91 Görlitz 2.019.023,76 3.336.564,51 5.355.588,27 Leipzig 2.676.000,00 2.465.000,00 5.141.000,00 Meißen 2.340.707,90 2.670.794,75 5.011.502,65 Mittelsachsen 2.793.233,00 2.538.936,00 5.332.169,00 Nordsachsen 1.728.421,00 1.860.967,00 3.589.388,00 Sächsische Schweiz- 1.356.600,06 2.618.575,46 3.975.175,52 Osterzgebi rge Vogtlandkreis 1.814.903,47 2.020.319,74 3.835.223,21 Zwickau 2.962.100,00 3.699.445,00 6.661 .545,00 gesamt 31.463.407,29 40.605.781,84 93.308.879,13 Datenquelle: Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte Seite 1 von 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2244 Antwort zu Frage 3 Kreisfreie Städte gesamt 2011 2012 2013 Gesamtausgaben a) § 15 Abs. 5 SächsKitaG 41 ,3 41 ,7 42,6 in Mio. Euro* Gesamtausgaben b) Kindertagesbetreuung 450,8 471 ,9 542,3 in Mio. Euro** Gesamtausgaben c) Kinder- und Jugendhilfe 538,3 549,0 626,0 ohne Hilfen zur Erziehung in Mio. Euro** Anteil a) an b) 9,2% 8,8% 7,9% Anteil a) an c) 7,7% 7,6% 6,8% Antwort zu Frage 4 Landkreise gesamt 2011 2012 2013 Gesamtausgaben a) § 15 Abs. 5 SächsKitaG 48,3 50,3 50,7 in Mio. Euro* Gesamtausgaben Kinder- und Jugendhilfe b) ohne Hilfen zur Erziehung 831,0 887,2 941 ,7 in den Landkreisen in Mio. Euro** Anteil a) an b) 5,8% 5,7% 5,4% • Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte .* Statistisches Landesamt Kamenz, Statistik nach § 98 ff. SGB VIII Seite 1 vonl 2015-08-18T14:19:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes