STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 612250 Thema: EU-Agrarförderung - Förderperiode 201512016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann beabsichtigt die Staatsregierung die Direktzahlungen als dem Kernelement der EU-Förderung an die Antragsteller im Jahre 2015, gegliedert nach den neuen Zahlungen, auszuzahlen? Die Beihilfen werden aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert und dürfen von der zuständigen Stelle nach den hierfür geltenden Bestimmungen erst ausgezahlt werden, wenn die neuen Verfahren revisionssicher implementiert und die erforderlichen Kontrollen abgeschlossen sind. Unter Beachtung dieser Vorgaben wird im Sinne der landwirtschaftlichen Unternehmen ein frühestmöglicher Zahlungszeitpunkt angestrebt. Wann alle Voraussetzungen für die erste Auszahlung erfüllt sind, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich prognostizieren. Frage 2: Wann wird ein zweiter Aufruf im Rahmen der Richtlinie LIW 2014, investive Förderung, im Jahre 2015 erfolgen und in welcher Höhe? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t4935 Dresden, 4P, OP' ¿oa( I.ANDESGARfENSCHAU oÊrsNrrz/ERzcEBlnoe 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul.sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Ke¡n Zugang fUr elektronisch signierte sowiê fúr verschl{lssêlto elêktron¡sche Dokumêntê -<- - Der zweite Aufruf im Rahmen der Richtlinie Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfer (RL LIW 2014), investive Förderung soll bis zum 30. September 2015 erfolgen. Über das Mittelvolumen wurde noch nicht entschieden. Sete 1 von2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEIJT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Wird bei einem lnvestitionsvolumen bis 300.000 Euro ein vereinfachtes Verfahren im Rahmen der unter 2. genannten Richtlinie zur Anwendung kommen und wie wird dieses Verfahren ausgestaltet sein? Bei einem lnvestitionsvolumen bis 300.000 Euro wird es kein vereinfachtes Verfahren geben. Ein vereinfachtes Verfahren wird, wie auch schon in der Vergangenheit, bis zu einem förderfähigen lnvestitionsvolumen von 100.000 Euro angewandt. lnsbesondere ist hier ein vereinfachtes lnvestitionskonzept zu erstellen und die Einbeziehung eines Bauvorlagenberechtigten entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-08-19T15:45:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes