STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20| 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/159-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Dresden, ■ August 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2257 Thema: Projekt "Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte, Forschungen zum zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Auskunftsersuchen zur Schicksalsklärung von Angehörigen im Rahmen des Projekts „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Forschungen zum Zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit“ gingen in den Jahren 2013 und 2014 monatlich im Durchschnitte ein und mit wieviel Personal wurden sie seitens der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beantwortet? Nach Angaben der Stiftung gingen pro Jahr etwa 6.000 (ca. 500 pro Monat) Auskunftsersuchen ein. Sie wurden von 1,5 wissenschaftlichen Mitarbeitern, einem Sachbearbeiter und einer geringfügig Beschäftigten beantwortet. Frage 2: Wie viele Auskunftsersuchen gingen durchschnittlich monatlich im Jahr 2015 ein und wie hoch ist der Rückstand der Beantwortung seit der Wiederaufnahme der Auskunft im Mai 2015? Im I. Quartal 2015 gingen ca. 200 Anfragen monatlich ein. Im April und Mai 2015 wurden - wahrscheinlich vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme der Auskunftstätigkeit und der Berichterstattung im Umfeld des 70. Jahrestages des Kriegsendes - 550 bzw. 900 Anfragen gestellt und in den Monaten Juni und Juli 2015 waren es 350 bzw. 250 Anfragen. Insgesamt wurden bisher also ca. 2.650 Anfragen übermittelt. Derzeit sind noch ca. 2.000 Anfragen offen, d. h. seit der Wiederaufnahme der Auskunftstätigkeit konnten ca. 650 Anfragen (ca. 220 pro Monat) beantwortet werden. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: In welcher Zeitspanne werden die Anfragen mit dem aktuell vorhandenen Personal gegenwärtig beantwortet und welche Maßnahmen wurden bzw. werden eigeleitet, um die Auskunftsersuchen in vertretbarer Zeit abschließend bearbeiten zu können? Von der Anfrage bis zur Antwort vergehen derzeit drei bis sechs Monate. Um die Anfragen in einem vertretbaren Zeitrahmen bearbeiten zu können, sollen schnellstmöglich zwei weitere Sachbearbeiter eingestellt werden. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die von der Staatsregierung als notwendig erachtete „individuelle wissenschaftliche Auskunft“ zu gewährleisten und welchen Stellenwert und Umfang hat diese wissenschaftliche Begleitung jetzt und zukünftig? Wissenschaftliche Auskünfte werden derzeit durch den stellvertretenden Geschäftsführer gewährleistet. Entsprechende Anfragen gibt es nur vereinzelt. Aufgrund der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Deutsche Dienststelle in Berlin werden Stellenwert und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung voraussichtlich eher gering sein. Frage 5: Wird in diesem Zusammenhang auf den Sachverstand der bisherigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projekts zurückgegriffen und wie stellt sich die Landesregierung generell den Einbezug des bisherigen wissenschaftlichen Personals des Projektes vor? Auf den Sachverstand einer früheren Projektbeschäftigten wird bereits zurückgegriffen. Die Einbeziehung des bisherigen wissenschaftlichen Personals wird angesichts der Übertragung der Aufgaben auf die Deutsche Dienststelle und die Fortführung des Projektes unter neuer Federführung ohne Beteiligung der Stiftung derzeit für die Fortführung der Auskunftstätigkeit bis zur Beendigung als nicht notwendig erachtet. Seite 2 von 2