STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/8947 Dresden, ?0 . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2258 Thema: Polizeidienststellen - Stellenausstattung 2015 - Nachfrage zu Drs. 6/1928 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklären sich die relativ großen Abweichungen bei der Ist-Stärke zum Stichtag 01.06.2015 und 01.07.2015? Gemäß der Fragestellung in der Drs.-Nr. 6/1928 wurde ein Vergleich der IstStärken für den 1. Juni 2015 mit dem Vorjahr (Drs.-Nr. 5/14857, Stichtag, 1. Juli 2014) vorgenommen. Die Differenz der Ist-Stärken ergibt sich aus der Zeitdifferenz von elf Monaten und den sich dabei ergebenden Personalveränderungen . Frage 2: Welche Präsenzzeiten (ohne Bürgerpolizisten) sind an den PolizeiStandorten unterhalb von Polizeirevieren aktuell und im Vergleich zum Vorjahr gesichert? (Bitte auch angeben, welche Festlegungen in der Zuständigkeit der jeweiligen Dienststellen getroffen worden sind.) Der Streifendienst ist täglich von 0 bis 24 Uhr im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Polizeirevieres präsent. Der Zuständigkeitsbereich umfasst auch die nachgeordneten Polizeistandorte. Sofern Festlegungen zu polizeilicher Präsenz des Streifendienstes in bestimmten Gemeinden getroffen wurden, wurden diese Entscheidungen flexibel in Abhängigkeit der polizeilichen Lage durch die Polizeidirektionen herbeigeführt. Daher ist eine Darstellung im Sinne der Anfrage nicht möglich. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.sm i. Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenöahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 ßesucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Polizeibedienstete waren seit 2010 a) im Freistaat Sachsen insgesamt und b) in den jeweiligen Polizeidienststellen dauerhaft eingeschränkt polizeivollzugsdienstfähig , d. h. nicht in der Lage beispielsweise am Streifendienst teilzunehmen ? (Bitte um Aufschlüsselung jeweils zum 1. Januar eines Jahres). Nicht ohne Einschränkung polizeidienstfähig waren im Freistaat Sachsen a) Zum Stichtag 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Beamte des Polizeivollzugsdienstes 1096 1104 1144 1250 1172 1373 b) Zum Stichtag 2012 2013 2014 2015 Polizeidirektion Chemnitz 237 237 256 245 Polizeidirektion Dresden 134 287 294 304 Polizeidirektion Leipzig 159 357 263 464 Polizeidirektion Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 127 Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien ab 01.01.2013 Polizeidirektion Görlitz 118 104 123 114 Polizeidirektion Südwestsachsen ab 01.01.2013 Polizeidirektion Zwickau 151 187 175 182 Polizeidirektion Westsachsen 145 Landes kriminalamt 21 18 15 16 Präsidium der Bereitschaftspolizei 13 32 26 31 Aus- und Fortbildungsinstitut Landes polizeidirektion Zentrale Dienste ab01.01.2013Polizeiverwaltungsamt 30 28 20 13 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Für c|fe Stiphtage 01.01.2010 und 01.01.2011 liegen keine nach Dienststellen unterglied ^rten/ftngaben vor. Mitfreunälichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-08-21T13:43:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes