STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsmlnister SÄCHSISCHES STAATSMINiSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-0141.51/7691 Dresden, A^ugust 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2262 Thema: Frist für kommunale Antragsteller im Rahmen RL "Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020" (Punkt 2. Integrierte Stadtentwicklung) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 29. April 2015 hat der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt 2015/2016 verabschiedet. Am 30. April 2015 wurde im Sächsischen Amtsblatt die Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bekanntgegeben . Laut Bekanntmachung ist die Antragsfrist für den Teil Integrierte Stadtentwicklung eine Ausschlussfrist und endet für antragsberechtigte Kommunen am 31. August 2015. Antragsvoraussetzung ist u. a., dass das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept in einem offenen , transparenten und kooperativen Verfahren mit den im Stadtquartier aktiven Einrichtungen und Organisationen erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde die Antragsfrist auf den 31. August 2015 gelegt? Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt seit dem Jahr 2012 regelmäßige Workshops mit den an der Förderung zur Integrierten Stadtentwicklung (EFRE 2014 bis 2020) interessierten Kommunen durch. Darin wurde stets umfassend informiert. Die Städte konnten daher bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie mit der Vorbereitung der Antragserarbeitung einschließlich der erforderlichen Akteursbeteiligung beginnen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.cfe Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBucK -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Viele Städte drängten auf einen zeitnahen Beginn der Förderung, da oftmals bereits erforderliche Eigenanteile in die kommunalen Haushalte eingestellt wurden. Der Termin 31. August 2015 wurde daher in Abstimmung mit den Städten festgelegt, die an den Workshopveranstaltungen teilgenommen haben. Ziel ist es, die Rahmenbescheide für die Gebietsförderung noch im Jahr 2015 den Städten zuzustellen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Europäisehe Kommission eine leistungsgebundene Reserve eingeführt hat, welche an die Zielerreichung von Outputindikatoren gebunden ist. Diese finanzielle Leistungsreserve beträgt im Vorhabenbereich Integrierte Stadtentwicklung insgesamt 10,625 Mio. EUR EFRE-Mittel, welche erst bereitgestellt werden, wenn die vereinbarten und im OP EFRE festgeschriebenen Etappenziele zum 31 . Dezember 2018 erreicht wurden. Es ist somit dringend erforderlich, dass die Gebietsförderung bewilligt wird und die Städte mit den geplanten Einzelprojekten beginnen können. Frage 2: Warum ist die Antragsfrist 31. August 2015 eine Ausschlussfrist? Bei dem Vorhaben "Integrierte Stadtentwicklung" handelt es sich um eine Gebietsförderung . Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens beziehen sich auf territorial abgegrenzte , sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten Problemlagen. Dazu müssen die Städte eine Strategie zur Erreichung der geplanten Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts erarbeiten, die eine Vielzahl von Projekten beinhaltet , die zur Behebung der im Quartier bestehenden Defizite beitragen können und sollen. Für die Umsetzung einer Strategie zur Quartiersentwicklung benötigen die Städte einen größeren Zeitraum. Daher wird den Städten für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 ein bestimmter Förderrahmen zur Verfügung gestellt, welcher in einem Zeitraum von 2015 bis 2022 zur Umsetzung von Einzelprojekten im ausgewählten Stadtquartier genutzt werden kann. Es ist somit erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt die Stadtquartiere auszuwählen, die für eine Förderung im Rahmen des Vorhabens "Integrierte Stadtentwicklung" in Frage kommen. Im Interesse der Planungssicherheit wurde daher für die Gebietsförderung eine Ausschlussfrist gewählt. Frage 3: Wie soll innerhalb von 10 Wochen (vom 13.07. bis 21.08.2015 ist auch in Kommunen sitzungsfreie Zeit) die Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts im Rahmen eines offenen, transparenten und kooperativen Verfahrens mit den im Stadtquartier aktiven Einrichtungen und Organisationen bis zum 31. August 2015 erfolgen und abgeschlossen sein, wenn die Staatsregierung erst mit Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt am 30. April 2015 gegenüber den Kommunen eine verbindliche Aussage getroffen hat, was den Umfang des Antragsverfahrens und die Förderschwerpunkte im Programmteil Integrierte Stadtentwicklung betrifft? Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die sächsischen Kommunen sind über die informellen Abstimmungsrunden hinreichend informiert und haben intensiv von den Workshops, aber auch von bilateralen Gesprächen Gebrauch gemacht. Der informelle Abstimmungsprozess hat dazu geführt, dass die Kommunen, die sich für die Förderung der Integrierten Stadtentwicklung in der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 interessieren, ihre Anträge bereits seit Monaten vorbereiten, teilweise sogar bereits fertig gestellt haben. Ein weiteres Zuwarten ist den Kommunen nicht mehr vermittel bar. Frage 4: Warum ist die Richtlinie (betrifft Förderschwerpunkte, Antragsvoraussetzungen und -verfahren) so ausgerichtet, dass es vor allem kleineren antragsberechtigten Kommunen nur eingeschränkt möglich ist, sich für dieses Programm zu bewerben und davon zu profitieren? Bei der Ausrichtung der Förderung zur Integrierten Stadtentwicklung wurden insbesondere den hohen Anforderungen der Europäischen Kommission (KOM) Rechnung getragen . Zu Beginn der Verhandlungen mit der KOM stand die Forderung im Raum, die Förderung nur dicht besiedelten städtischen Ballungsgebieten mit einer Bevölkerung über 50.000 Einwohner zugängig zu machen. Im Ergebnis der Verhandlungen ist es gelungen auch kleinstädtische Gebiete mit mittlerer Bevölkerungsdichte und einer Bevölkerung über 5.000 Einwohnern in die Förderung zu integrieren. Sichergestellt sein muss aber der Nachweis einer Benachteiligung der ausgewählten Stadtquartiere in Bezug auf die thematisierten Handlungsfelder. Dass es kleineren antragsberechtigten Kommunen nur eingeschränkt möglich sein soll, sich für dieses Programm zu bewerben und davon zu profitieren, kann aus hiesiger Sicht nicht bejaht werden. Frage 5: Wie wird die Fokussierung auf den Förderschwerpunkt "Reduzierung der COzEmissionen " begründet, wenn es doch im Vorfeld mit kommunalen Vertreterlnnen verschiedene Workshops gab, in denen diese Fokussierung nicht klar erkennbarwar ? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat in mehreren Workshops darauf hingewiesen , dass aufgrund der Neuausrichtung der Förderschwerpunkte durch die KOM und die Bedeutung der Erfordernis der Energiewende in dem EFRE-Vorhaben "Integrierte Stadtentwicklung" der Fokus auf dem Handlungsfeld "Reduzierung der C02- Emflhissionen" liegen wird. Dazu wurden in den Workshops auch Redebeiträge angebot ( liert, keiB 6n. / B. durch Vertreter von Stadtwerken, des Staatsbetriebs Sächsisches Immobi- [ urfd Baumanagements (SIB) oder dem AGFW e.V. Die Fokussierung war klar ernb &r. Mit'fräundlichen Grüßen l^\ larkus Ulbig\ Seite 3 von 3 2015-08-18T15:50:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes