STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7604 Dresden,//? August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2265 Thema: Kappungsgrenzenverordnung für Dresden, Voraussetzungen erfüllt? - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/1708 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Staatsministeriums des Innern (SMI) teilte am 12. Mai 2015 unter dem Titel ,Kappungsgrenzenverordnung für Dresden - Ulbig: ,Mietentwicklung aufmerksam betrachten' mit, dass die Staatsregierung aufgrund eines Antrags der Stadt Dresden vom 15.01.2015 das SMI beauftragt hat, für die Stadt Dresden einen Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung zu erarbeiten und dem Kabinett bis zum 30.06.2015 zur Beschlussfassung vorzulegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat der Sächsische Minister des Innern der Sächsischen Staatsregierung den Entwurf zugeleitet und wann hat die Staatsregierung die beauftragte Verordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung ) für die Stadt Dresden beschlossen? s^c.h^?h?. staatsminister des Innern hat den Entwurf der Verordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) dem Kabinett am 19. Juni 2015 zugeleitet. Das Kabinett hat die am 30. Juni 2015 beschlossen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www. sm i, Sachsen, de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBück -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM GES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wann wurde die Verordnung im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt oder im veröffentlicht und für welche Dauer ist die Kappungsgrenzenverordnung beschlossen worden? Die Kappungsgrenzenverordnung wurde am 30. Juli 2015 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 10/2015, Seite 441) veröffentlicht. Sie trat am 30. Juli 2015 in Kraft und tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Frage 3: Für welche Stadtgebiete der Stadt Dresden gilt die Verordnung? Die Kappungsgrenzenverordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Dresden. Frage 4: Welche Gemeinden im Freistaat Sachsen haben bislang einen Antrag auf Erlass einer Verordnung nach § 558 Abs. 3 BGB durch die Sächsische Staatsregierung beantragt? Bislang h^t keine weitere Gemeinde im Freistaat Sachsen einen Antrag auf Erlass einef Verordnung nach § 558 Abs. 3 BGB gestellt. Mit freuifdlichen Grüßen * Markus Ulbigl Seite 2 von 2 2015-08-18T15:56:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes