STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141 .50-60/2266/3 Dresden. /l?sOi:l Z/II'+P Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/2266 Thema: Schulsanktionen infolge Gewalt an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Bezugnehmend auf die kleine Anfrage Drs. 6/694 und Drs. 6/1897 stellt sich heraus, dass im Jahreszeitraum 201 3/2014 immerhin 1 0 schwere Straftaten nach $S 249, 252, 255; über 100 Fälle gefährlicher Körperverletzung sowie über 400 Fälle der (einfachen) Körperverletzung in den Jahren 2013/14 und 6 schwere Straftaten nach S$ 249, 252, 255; 60 Fälle gefährlicher Körperverletzung sowie über 300 Fälle der (einfachen) Körperverletzung in den Jahren 2014/15 an sächsischen Schulen erfasst wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem Umgang des Lehrpersonals bzw. der Schulleitung mit den immerhin weit überwiegend aufgeklärten Fällen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: in wie vielen Fällen der o.g. Delikte wurden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß $ 39 SächsSchuIG getroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt und gewählter Ordnungsmaßnahme) Frage 2: in wie vielen Fällen wurden die Ordnungsmaßnahmen durch den Klassenlehrer und in wie vielen Fällen durch den Schulleiter getroffen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l und 2 Die Beantwortung setzt voraus, dass alle weiterführenden Schulen in öffent licher Trägerschaft separat befragt werden müssen. Wegen des Mehrauf wandes für diese Informationserhebung ist eine termingerechte Beantwor tung nicht möglich. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese unaufge fordert nachgereicht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSENS Frage 3: Wie häufig kam es zu Einstellungen von Ermittlungsverfahren aus Op portunitätsgründen nach $S 153, 1 53a STPO? Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Anlage l verwiesen. Aufgrund des Alters der betroffenen Beschuldigten wurden auch Einstellungen nach $$ 45 und 47 JGG einbezogen . Frage 4: in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen und Strafbefehlen? In der Anlage 2 sind die rechtskräftigen Verurteilungen und Strafbefehle Tatvorwurf und gerichtliche Erledigungsart, dargestellt. unterteilt in Frage 5: in wie vielen Fällen waren die Täter unter 14 Jahre alt? Aufgrund von Datensatzaktualisierungen und möglichen Löschungen im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) liegen zu den für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 in den Kleinen Anfragen Drs. 6/1897 und 6/694 aufgeführten Straftaten mit Datenbestand vom 30. Juli 2015 noch Angaben zu 885 Straftaten vor. Von den in diesem Zusammenhang ermittelten 938 Tatverdächtigen hatten 435 zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Anlage l zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2266 Anzahl der Beschuldigten in Js-Verfahren mit Einstellung nach $ 153 STPO $ 153 Abs. l STPO, $ 153 Abs. 2 STPO, $ 153a STPO, $ 45 JGG, $ 47 JGG (staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Erledigungsarten) Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 4. August 201 5 TatvorwuH7staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Bedrohung Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Beleidiauna Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 1 53 STPO) Einstellung wegen Geringfügigkeit ($ 153 Abs. l STPO) Diebstahl Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Fahrlässige Körperverletzung Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren ($ 76 JGG) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 153 STPO) Gefährliche Körperverletzung Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 1 53 STPO) Einstellung wegen Geringfügigkeit ($ 1 53 Abs. l STPO) Körperverletzung Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren ($ 76 JGG) Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 1 53 STPO) Einstellung nach $ 153a Abs. l STPO (Geldbetrag) Einstellung wegen Geringfügigkeit ($ 153 Abs. l STPO) Nötigung Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 1 53 STPO) Raub Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Räuberische ErDressuna Einstellung $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 1 53 STPO) Sachbeschädigung Einstellung $ 45 JGG (Voraussetzungen $ 153 STPO) Uble Nachrede €bstgHgQg }49:!gq(ygrausse!;yQgelLS...!ßgßtF?Q} Gesamte rgebnis Anzahl 3 3 13 10 2 2 38 30 6 2 138 2 96 30 4 6 2 7 5 2 207 Seite l von 2 Anlage l zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2266 Tatvorwurf/gerichtliche Erledigungsart Besonders schwerer Fall des Diebstahls Einstellung nach $ 1 53a STPO (Geldbetrag) Diebstahl Einstellung nach $ 47 JGG (erzieherische Maßnahme $ 45 Abs. 2 JGG) Fahrlässige Körperverletzung Einstellung nach $ 47 JGG (erzieherische Maßnahme $ 45 Abs. 2 JGG) Gefährliche Körperverletzung Einstellung nach $ 1 53a STPO (Geldbetrag) Einstellung nach $ 47 JGG (erzieherische Maßnahme $ 45 Abs. 2 JGG) Einstellung nach $ 47 JGG (Maßnahme nach $ 45 Abs. 3 JGG) Körperverletzung Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (Schuldspruch $ 27 JGG) Einstellung nach $ 1 53 Abs. 2 STPO Geringfügigkeit - Angeklagter trägt Auslagen Einstellung nach $ 1 53a STPO (sonstige gemeinnützige Leistungen) Einstellung nach $ 47 JGG (erzieherische Maßnahme $ 45 Abs. 2 JGG) Einstellung nach $ 47 JGG (mangels strafrechtlicher Reife $ 47 Abs l Nr. 4 JGG) Einstellung nach $ 47 JGG (Maßnahme nach $ 45 Abs. 3 JGG) Einstellung nach $ 47 JGG i.V.m. $ 153 Abs. l S. l Nr. l STPO Nötigung Einstellung nach $ 1 53a STPO (sonstige gemeinnützige Leistungen) Räuberische Erpressung Anzahl l l l l l 7 l l 5 21 l 4 l 7 l 6 l l l l l 33 Gesamtergebnis Seite 2 von 2 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2266 Anzahl der Beschuldigten in Js-Verfahren rechtskräftige Verurteilung gerichtliche Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 4. August 201 5 TatvorwuH7gerichtliche Erledigungsart Gefährljghe Körperverletzung Freiheitsstrafe zur Bewährung(Urteil) Maßnahmen/Zuchtmittel Körpetyerletzung Geldstrafe (Strafbefehl) Geldstrafe (Urteil) Geldstrafe (Beschluss gem. $ 41 1 Abs. l Satz 3 STPO) Jugendarrest Jugendstrafe Jugendstrafe mit Bewährung Maßnahmen/Zuchtmittel Anzahl 8 7 34 6 3 l 2 20 Raub Maßnahmen/Zuchtmittel Räuberische ErDressuna Maßnahmen/Zuchtmittel Räuberischer Diebstahl Freiheitsstrafe zur Bewährung(Urteil) Vollrausch (Eah1lässigkeit) Qgjggjirafe (Urteil) Gesamtergebnis 2 l l 47 Anzahl der Beschuldigten in Js-Verfahren Strafbefehl Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 4. August 201 5 Tatvorwurflgerichtliche Erledigungsart Körperverletzung QgKlslafeUSVatjlefebl) Gesamtergebnis Anzahl 6 6 6 Seite l von l 2015-08-21T12:15:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes