STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSEM DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/8950 Dresden,2<. August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/2268 Thema: Integrierte Regionalleitstellen (IRLS) und andere Rettungsleitstellen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden in Sachsen welche Integrierten Regionalleitstellen bzw. Integrierte Rettungsleitstellen (IRLS) in Betrieb genommen und fiir welches Gebiet sind diese zuständig? (Bitte aufschlüsseln nach Leitstelle und unter Angabe des Trägers!) Die IRLS Dresden hat ihren Betrieb am 27, August 2013, die IRLS Ostsachsen am 18. September 2013 und die IRLS Zwickau am 21. Oktober 2014 aufgenommen. Träger der IRLS Dresden sind die Landeshauptstadt Dresden " sowie die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Träger der IRLS Ostsachsen sind die Landkreise Bautzen und Göriitz. Träger der IRLS Zwickau ist der Rettungszweckverband Südwestsachsen. Die Integrierten Regionalleitstellen sind jeweils für das Gebiet ihrer Träger zuständig. Frage 2: Zu welchem Datum war die Inbetriebnahme welcher IRLS in Sachsen vorgesehen und aus welchen Gründen verzögerte sich die jeweilige Inbetriebnahme? (Bitte aufschlüsseln nach Leitstellen!) Zur Beantwortung der Frage wird hinsichtlich der geplanten Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen Dresden, Ostsachsen und Zwickau und deren Verzögerungsgründe auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 5/9515 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden, STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Inbetriebnahmen der Integrierten Regionalleitstellen Chemnitz und Leipzig waren entsprechend o. g. Antwort zur Kleinen Anfrage vom_Baufortschritt abhängig.^ Nach hiesigem kenntnisstand ist die Inbetriebnahme der JRLS Leipzig^ weiterhin an ^ dem zwischen den Einzelvertragspartnern vereinbarten Termin zum 2. September 2015 vorgesehen. Die IRLS Chemnitz wurde nicht wie zwischen den Einzelvertra9SPartnern vereinbart am 1. Juli 2015 in Betrieb genommen. Die IRLS Chemnitz bestimmt in eigener Zuständigkeit und in Abstimmung mit ihren Lieferanten einen neuen Inbetriebnahmetermin . Frage 3: _ ... ..._.. An'welche IRLS in Sachsen ist der komplette Betrieb aus den zuvor betriebenen Rettungsleitstellen der Landkreise bzw. Rettungszweckverbande bereits übe^gegangen und in welchen bisherigen Rettungsleitstellen derLandkreise^ bzw. Rettungszweckverbände dauert der Betrieb derzeit noch an? (Bitte aufschlüsseln nach Leitstellen und unter Angabe des Trägers und des betreuten Gebietes!) Die Integrierten Regionalleitstellen Dresden, Ostsachsenund Zwickau haben den kom^ pletten'Betrieb aus den zuvor betriebenen Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst ihrer Träger übernommen und sind jeweils für das Gebiet ihrer Träger zuständig. In folgenden Altleitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst dauert der Betrieb noch an: Altleitstelle Träger Gebiet Chemnitz Rettungszweckverband ChemnitzErzgebirge Stadt Chemnitz und Altlandkreis Stollberg AnnabergBuchholz Rettungszweckverband ChemnitzErzgebirge Altlandkreise Annaberg und Mittlerer Erzgebirgskreis Freiberg Landkreis Mittelsachsen Altlandkreise Freiberg und Mittweida Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Grimma Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen ) Landkreis Leipzig und Altlandkreis Döbeln Delitzsch Landkreis Nordsachsen Landkreis Nordsachsen Frage 4: Wie viele Rettungsleitstellen in Sachsen waren in den Jahren 2009 bis 2015 vorübergehend nTcht in Betrieb bzw. für welche Bereiche die Notaifnummern nicht erreichbar? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Leitstelle, Art der Störung und Dauer der Störung!) Am Mittwoch, den 9. April 2014 kam es zu einem Ausfall der gemeinsamen Leitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst in Dippoldiswalde. Den Disponenten war es nicht mehr Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN möglich, vollständig zu kommunizieren. Durch den Landkreis wurden in eigener Verantwortung mittels eines Einsatzleitwagens Ausgleichsmaßnahmen ergriffen und damit die Bearbeitung eingehender Notrufe sichergestellt. Ober die Art und Dauer dieser Störung sowie weitergehende Ausfälle von Leitstellen liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn der Betrieb gemeinsamer Leitstellen Feuerwehr /Rettungsdienst obliegt nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKp ) den Trägem des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie den Landkreisen und / Krei^freien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz als wei^ung^freie Pflichtaufgabe. reuitidlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-08-24T11:26:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes