STAATSMINISTERIUM FÜRWISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-0141.51/27/261-2015 Dresden, s-ftf .August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2272 Thema: Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen im Haushalt 2015/16 des Wissenschaftsministeriums Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Haushalts gesetzgebung 2015/16 hat der Landtag im EP 12 im Titel 685 60 (S. 168) pro Jahr 8,483 Mio. Euro für Zuschüsse für laufende Zwecke an öffent liche Einrichtungen eingestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche öffentlichen Einrichtungen erhalten 2015 aus diesem Haushaltstitel finanzielle Mittel, für welche laufenden Zwecke und in welcher Höhe? (Bitte auflisten.) Die Hochschulen des Freistaates Sachsen nach § 1 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, welche nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind, erhalten im Rahmen dieser Richtlinie für die förderfähigen Vorhabenbereiche Promo tionen, Nachwuchsforschergruppen und Steigerung des Studienerfolgs u. a. aus dem Titel 685 60 finanzielle Mittel. Für die Realisierung dieser Vor haben sind den Hochschulen im Jahr 2015 zum Stand 31.07.2015 Mittel i. H. v. 3.199.998,00 Euro zur Verfügung gestellt worden. Davon wurden an die Hochschulen bisher Mittel i. H. v. 548.300,00 Euro ausgezahlt. Weitere Mittel i. H. v. 2.651.698,00 Euro sind zur Auszahlung demnächst vorgese hen. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamllie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie ist für das Jahr 2016 geplant, diese Mittel zu verwenden, für welche konkreten Zwecke? Auch im folgenden Haushaltsjahr ist vorgesehen, die Hochschulen in den vorgenann ten Vorhabenbereichen zu fördern. Dafür sind im Haushaltsplan 2015/2016 für das Jahr 2016 - wie im Jahr 2015 - im Haushaltstitel 685 60 Mittel i. H. v. bis zu 8.483.000,00 Euro eingestellt worden. Mit fredfjjjlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2015-08-19T15:34:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes