STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMfNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8952 Dresden, ^ .August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2274 Thema: Versammlungsgeschehen in der Bremer Straße am 24. Juli 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 24.07.2015 kam es gegen 19:30 Uhr in der Bremer Straße vor der neu errichteten provisorischen Flüchtlingsunterkunft zu Angriffen aus einer durch die NPD angezeigten Versammlung gegen eine Versammlung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Dabei wurden Flasehen , Böller und eine Warnbarke geworfen. Dabei kam es zu mindestens drei Verletzten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der oben genannte Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Inwieweit wurden welche Mittel polizeilichen Zwangs (Pfeffersprayeinsatz , Einkesselung der Versammlung etc.) aus welchen Gründen gegen welche Personen eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die NPD zeigte bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden am 24. Juli 2015 für den gleichen Tag eine Eilversammlung unter dem Thema "Asylflut stoppen - Nein zur Zeltunterkunft auf der Bremer Straße!" für den Bereich des Gehweges vor dem Grundstück Bremer Straße 25. Dresden, an. Die Polizeidirektion Dresden wurde fernschriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564.3199 www.smi.sachsen.de Verkehres nb indung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Am Versammlungsort der NPD wurde gegenüber der am Ort befindlichen Versammlungsbehörde und dem Polizeivollzugsdienst eine Spontanversammlung der Partei DIE LINKE unter dem Thema "Willkommen" angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits etwa 100 Personen gesammelt. Vor Ort wurden durch die Versammlungsbehörde im Benehmen mit dem Polizeivollzugsdienst die Versammlungsorte einvernehmlich so bestimmt, dass Meinungsbildungund Kundgäbe jeweils in Hör- und Sichtweite möglich waren. Durch die lageangepassten polizeilichen Maßnahmen konnte für beide Versammlungen ein friedlicher Verlauf gewährleistet werden. Die NPD-Versammlung wurde um 19:30 Uhr nach vier Redebeiträgen durch den Versammlungsleiter beendet. Nach Beendigung der NPD-Versammlung verblieben etwa 200 Teilnehmer am Ort. Gegen 19:40 Uhr versuchten aus dieser Menge heraus etwa 30 Personen zur VerSammlung der Partei DIE LINKE zu gelangen. Nach erfolgloser Ansprache und Aufforderung über den Lautsprecherkraftwagen musste gegen diese Personen unmittelbarer Zwang in Form von Abdrängen und Pfefferspray als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt werden. Hierdurch wurde ein Aufeinandertreffen verhindert. Während des Einschreitens bewarfen sich mehrere Beteiligte beider Seiten mit Glas- und Plastikflasehen , pyrotechnischen Erzeugnissen und u. a. einer Verkehrswarnbake. Nachdem die ehemaligen Teilnehmer der NPD-Versammlung in Richtung der Hamburger Straße abgedrängt werden konnten und weitere Aufforderungen über den Lautsprecherkraftwagen erfolgten, kam es zu deutlichen Abgangsbewegungen. Der Werter der Verkehrswarnbake konnte während polizeilicher Maßnahmen identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Frage 3: Wie viele Straftaten wurden anlässlich des Versammlungsgeschehens sowie dessen Vor- und Nachbereitung wegen welcher Straftaten (bitte Lebenssachverhalt und Straftatbestand angeben) polizeilich registriert und in wie vielen Fällen wurden strafrechtliche (Vor-) Ermittlungsverfahren gegen jeweils wie viele bekannte oder unbekannte Beschuldigte eingeleitet und ggf. wie beendet? Frage 5: Wie viele (Vor-) Ermittlungsverfahren betreffen a.) Angriffe gegen Polizeibedienstete und b.) Taten gegen Demonstranten wegen jeweils welcher Verletzungsfolgen ? (Bitte jeweilige Straftatbestände angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 5: Es wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs gemäß § 125 des Strafgesetzbuches erstattet. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen zwei bekannte sowie mehrere unbekannte Tatverdächtige. Es bezieht sich dabei sowohl auf die Angriffe gegen Polizeibedienstete als auch gegen Versammlungsteilnehme r. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen durch welche konkreten Handlungen verletzt? Mit ^ ftand vom 10. August 2015 sind drei verletzte Personen bekannt. In zwei Fällen sindfdie Verletzungen auf den Bewurf mit Glasflaschen zurückzuführen, in einem Fall ist d|e Ursache unbekannt. Mit freurjdlichen Grüßen \ Markus Ulbig ^ Seite 3 von 3 2015-08-21T14:21:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes