STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .50-60/2277/2 Dresden,d#i:ll.ag} & /)/ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRUNEN Drs.-N r.: 6/2277 Thema: Qualifikation von Lehrkräften für den Unterricht herkunftssprachlichen Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Qualifikation müssen Lehrkräfte besitzen, die im her kunftssprachlichen Unterricht eingesetzt werden? Frage 2: Durch Vorlage welcher Dokumente muss die Qualifikation nach Frage l nachgewiesen werden? Frage 3: Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen je nachdem, in welcher Altersgruppe bzw. Klassenstufe eine Lehrkraft herkunftssprachlich unterrichtet? Frage 4: Inwieweit gelten Lehrkräfte bzw. Bewerberinnen und Bewerber mit anderen Professionen, die sich für den Einsatz im herkunftssprachlichen Unterricht bewerben, andere Kriterien der Anerkennung bzw. Zulassung als für übrige Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen (Lehrer-)Abschlüssen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l bis 4 Der Förderung der deutschen Sprache kommt eine besondere Bedeutung zu. Alltagssprache reicht für den Schulerfolg nicht aus. Zur Vermittlung der Bildungssprache wird deshalb das Fach Deutsch als Zweitsprache als reguläres Unterrichtsfach nach einem wissenschaftlich erprobten Lehrplan unterrichtet . Dieser Unterricht, beginnend ab der Klasse 1, ist die Basis für eine gleichberechtigte Teilnahme von Asylbewerbern und Migranten am Regelunterricht . Die Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache absolvieren, aber auch Kinder, die zwei- bzw. mehrsprachig aufwachsen, haben einen Anspruch darauf, dass an den Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ftlr Kultus Carolaplatz l O1 097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Schulen dieses vorhandene Sprachpotenzial als Begabungspotenzial wahrgenommen und bestmöglich gefördert wird. Deshalb wird u. a. herkunftssprachlicher Fachunterricht in 15 Sprachen (z. B. in Vietnamesisch, Arabisch, Polnisch oder Russisch) angeboten. Im Einzelfall kann die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anerkannt werden. Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht sollten in der Regel einen Lehramtsabschluss in der jeweiligen Schulart mit 1. und 11. Staatsprüfung bzw. einen Abschluss "Master of Education" (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/Höheres Lehramt bzw. einen gleichwertigen Lehrerabschluss und entsprechende Kenntnisse in der jeweiligen Sprache (z. B. Muttersprachler, Zertifikate) nachweisen. Dabei können sowohl Absolventen deutscher Lehrerausbildungseinrichtungen sowie Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen und durch die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden, anerkannten/gleichgestellten Lehrerabschluss als auch sogenannte Seiteneinsteiger berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung als Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht werden im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel auf Grundlage der schulartspezifischen Bedarfe unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst ausgewählt. Frage 5: Welche Eingruppierung erhalten angestellte Lehrkräfte im herkunfts sprachlichen Unterricht i.d.R. und wie werden freiberufliche Lehrkräfte vergütet? Maßgebend für die Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte ist neben der Einsatz schulart die nachgewiesene Berufsausbildung des Betroffenen. Eine einheitliche, ab schluss- und schulartunabhängige Zuordnung von Lehrkräften im herkunftssprachli chen Unterricht zu einer Entgeltgruppe erfolgt nicht. Freiberufliche Lehrkräfte werden auf Honorarbasis vergütet Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-08-21T12:16:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes