SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS PosIfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2278 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Definition und Erfassung eines "Migrationshintergrundes" im Geschäftsbereich des SMK Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Definitionen für "Migrationshintergrund" werden aus welchen Gründen in welchen Geschäfts- bzw. Zuständigkeitsbereichen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) angewandt? Es wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 5/8655, Vorbemerkungen , verwiesen . Frage 2: Wie unterschieden sich die jeweiligen (rechtlichen) Grundlagen für die Definition und Erfassung nach Frage 1? Die unterschiedlichen Grundlagen resultieren aus der Zuständigkeit des Bundes (Kinder- und Jugendhilfe) und des Landes (Bildungshoheit) . Frage 3: Falls es im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums unterschiedliche Definitionen gibt, welche Definition kommt bei Übergängen zur Anwendung, insbesondere bei der verbindlichen Schulaufnahmeuntersuchung nach § 26a Abs. 2 SchulG? Die Definitionen sind für die statistische Erfassung, z. B. zur Planung von Stunden, Personal etc., unerlässlich. Sie stellen aber keine inhaltliche und konzeptionelle Grundlage für pädagogische Prozesse im Bildungs- und Erziehungsbereich dar. Frage 4: Wie wird bei einer freiwilligen Erfassung des Migrationshintergrundes im Schulbereich bzw. bei Erfassung mit abweichender Definition gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe eine angemessene und Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/2278/2 Dresden, z,. t7f, Zo /) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN kontinuierliche Förderung sichergestellt (sprachliche Förderung, integrationsfördernde Maßnahmen)? Vor der Schulaufnahme wird die besondere Bildungsberatung durch die Schulaufsicht durchgeführt, in der die Eltern über die Integrationsmaßnahmen informiert werden. Dies erfolgt unabhängig von der statistischen Erfassung gemäß vorhandener Definitionen. Frage 5: Warum kann in der Schule, im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen, ein Migrationshintergrund nur auf freiwilliger Basis erfasst werden? Die Erfassung im Bereich der Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung des Bundes. Für den Schulbereich ist eine gesetzliche Regelung zur Erhebung auf Landesebene erforderlich, die es im derzeit gültigen Schulgesetz nicht gibt. Der Migrationshintergrund kann deshalb nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. ;?d~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2015-08-24T14:08:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes