STAATSMlNlSTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2279 Thema: Einschulungsuntersuchung und Sprachstandserhebung von Kindern mit Migrationshintergrund Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im "Dritten Bericht zum lntegrationsmonitoring der Länder 2011-2013" heißt es: "Die Länder haben inzwischen eine einheitliche Definition des Migrationshintergrunds bei Einschulungsuntersuchungen erarbeitet, die von der GMK [Gesundheitsministerkonferenz] beschlossen wurde. Danach haben Kinder einen Migrationshintergrund, wenn sie und ein Elternteil nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind oder nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind. Zusätzlich ist auch ein einseitiger Migrationshintergrund ausweisbar. Der einheitliche Migrationshintergrund wird frühestmöglich seit 2014 erfasst , allerdings nicht in allen Ländern." (S. 9)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird der Migrationshintergrund flächendeckend nach der o.g. Definition bei den Einschulungsuntersuchungen in Sachsen erfasst und wenn ja, seit wann? Frage 2: Wenn der Migrationshintergrund bei den Einschulungsuntersuchungen in Sachsen nicht nach der o.g. Definition erfasst wird, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei den Schulaufnahmeuntersuchungen in Sachsen wird der Migrationshintergrund aus datenschutzrechtlichen Gründen generell nicht erfasst. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51-15/453 Dresden, 2..~ August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Welche Prüfverfahren, Modellprojekte o.ä. zur Sprachstandsfeststellung speziell von Kindern mit Migrationshintergrund sind der Staatsregierung bekannt ? Die Sächsische Staatsregierung verfügt über ein umfangreiches Fachwissen über Sprachstandsfeststellungsverfahren. So hat sich die Sächsische Staatsregierung bereits 2005 mit der wissenschaftlichen Analyse aller vorhandenen und praktizierten Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland von Herrn Prof. Dr. Ehl ich befasst (Prof. Dr. Ehlich "Anforderungen an Verfahren der regelmäßigen Sprachstandsfeststellung als Grundlage für die frühe und individuelle Förderung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund"). Die Auswertung dieser umfassenden wissenschaftlichen Analyse bestärkte die Sächsische Staatsregierung an dem praktizierten Verfahren der Sprachstandsbeobachtung festzuhalten. Zur Professionalisierung der Sprachstandsbeobachtung beteiligte sich der Freistaat Sachsen deshalb an dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund "FörMig" und erarbeitete in diesem Rahmen unter wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation die Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache. Dieses empirisch geprüfte Diagnoseinstrument ist speziell auf den Zweitspracherwerb von Kindern mit Migrationshintergrund ausgerichtet und sichert eine sachgerechte und individuelle Unterstützung der Sprachbildungsprozesse ab. Frage 4: Welche eigenen Erfahrungswerte gibt es mit den Verfahren nach Frage 3 und welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus, insbesondere in Hinblick auf die Schulaufnahmeuntersuchung? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung flL Themas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-08-26T07:36:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes