SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2280 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und fehlen - der oder geringer schulischer Vorbildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund sind nach Kenntnis der Staatsregierung Analphabeten ? Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor, da die Erfassung von Analphabeten bei Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund kein statistisches Erhebungskriterium darstellt . Frage 2: Wird auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die in ihrem Herkunftsland keine oder nur für kurze Zeit eine Schule besucht haben, die Besondere Bildungsberatung durchgeführt? Die besondere Bildungsberatung wird für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund durchgeführt, um eine sachgerechte Beratung und Information zur Fortsetzung der Bildungslaufbahn abzusichern. Frage 3: Wie erfolgt die schulische Integration von Analphabeten bis zur Erfüllung der Schulpflicht? Die schulische Integration hängt von den Rahmenbedingungen und den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen ab. Das Erlernen der deutschen Sprache , einschließlich des Schriftspracherwerbs, ist durch das Fach Deutsch als Zweitsprache abgesichert. Die fehlende Kenntnis des lateinischen Alphabets allein ist kein Hindernis für eine schulische Integration und stellt keinen vorhandenen Analphabetismus dar. Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/2280/2 DreSdenA ct.~ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Ob ein primärer Analphabetismus vorliegt, kann nicht im Rahmen der besonderen Bildungsberatung festgestellt werden, sondern nur im Einzelfall durch den Betreuungslehrer an der Schule. Zu dem Personenkreis der funktionalen Analphabeten gehören nicht Schüler, die noch der Schulpflicht unterliegen. Frage 4: Wie erfolgt die schulische Integration von Jugendlichen, die im Herkunftsland nur eine kurze Zeit die Schule besucht haben (z.B. ein 14Jähriger, der im Herkunftsland nur zwei Jahre die Schule besucht hat), bis zur Erfüllung der Schulpflicht? Gemäß den durch die Sächsische Staatsregierung geschaffenen Rahmenbedingungen erfolgt die schulische Integration von jedem einzelnen Schüler individuell entsprechend den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Dieser Integrationsprozess wird durch die Betreuungslehrer professionell begleitet. Dadurch wird abgesichert, dass trotz schwieriger Ausgangssituationen der bestmögliche Bildungsweg für jeden Einzelnen angestrebt werden kann . Frage 5: Welche zusätzlichen Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und fehlender oder geringer schulischer Vorbildung? Erprobt wird ein Pilotprojekt zur Vorbereitung auf das Ablegen der Schulfremdenprüfung für Jugendliche, die auf Grund ihrer geringen schulischen Vorbildung keinen Schulabschluss in der Oberschule erreichen können. Dies setzt aber eine sachlich fundierte Einschätzung des Betreuungslehrers im Einvernehmen mit den Eltern voraus. Seite 2 von 2 2015-08-19T13:44:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes