STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMtNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7695 Dresden,?4 August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2282 Thema: Wachschutz/Security Firmen im Auftrag des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wachschutz/Security Firmen hat der Freistaat Sachsen in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Geflüchtete bzw. in Außenstellen/Übergangslösungen für die Erstaufnahme mit der Gewährleistung der Sicherheit seit dem 01.01.2014 und über welchen Zeitraum beauftragt? Die Landesdirektion Sachsen hat für alle Unterbringungsobjekte der Aufnahmeeinrichtung die Firma WSM Wachschutz Mittweida GmbH beauftragt. Ausnahmen bilden lediglich das Objekt am Standort Freital (Fa. Pro shelter Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH) sowie aktuell die Notunterkunft "Ernst-Grube-Halle" in Leipzig (Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG). Frage 2: Nach welchen Kriterien erfolgt die Beauftragung? Die Beauftragung der Fa. WSM Wachschutz Mittweida GmbH erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2007 gemäß den dort genannten Zuschlagskriterien. Im Hinblick auf das Objekt "Ernst-Grube-Halle" in Leipzig wurde die Fa. SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG beauftragt, da diese bereits mit Bewachungsdienstleistungen für den Hochschulkomplex beauftragt ist und das Tätigwerden von zwei Wachschutzunternehmen in einem Objekt vermieden werden sollte. Im Objekt Freital erfolgte die Beauftragung des Hausanschrift: Sächsisches Staats ministeriu m des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wachschutzes durch die unter Frage 1 genannte Betreiberfirma,^ mit welcher die_Lan^- de°sdi'rekti"on"einen"Vertrag 'über eine Komplettleistung abgeschlossen hat, der Objektbewachung mit umfasst. Niesen die Firmen aufgrund der besonderen Sensibilität der Aufgabe und de^r i'atenTv'or'handenen Gefährdungslage besondere Sorgfalt be^ der_Einste^ng des Person'als walten lassen und wFe und durch wen wird das ggf. kontrolliert-/ Die Anforderungen an das Bewachungspersonal werden ^erträglich 9s,re9elt_Danach werden die~Auftragnehmer verpflichtet: zur Erfüllung von Bswachun?sdien_stteistun9en n'ur Personal einzusetzen, das persönlich zuverlässig, körperlich und geistig_denArrfo^ "gew'achsen"ist "und'" einen guten Leumund hat. Auf de^Grundlage^des B'u'ndeas'zen;?raTregistergesetzes können'für die Prüfung des Pe':s°"als,u_nbeschran^e ^sk^fte"au's'dsem"Bundeszentralregister eingeholt werden. Der^ Aunragnehmer^hat b'e"n de"m"Zuveriaissigkeitsnachweis'auch den Unterrichtungsnachweis der^nd^str^ und'Handelskammer'für das einzusetzende Personal vorzulegen. Zudem ^ver sich der'Äuftragnehmer, solches Personal nicht zum Dienst einzusetzen,_dasjutg^ Gon'StT'aftaten ^bestraft ist, die auf persönliche Unzuverlässigkeit und charakterliche Mängel hinweisen. 4l Si^ertder Freistaat, dass in den Einrichtungen der Erstaufnahme keine^Perso_- nen"tatig'sind,"die nachgewiesene rassistisch motivierte Straftaten begangen haben? Eine entsprechende Sicherung erfolgt im Rahmen der Vorlageverpflichtung, die dem Auftragnehmer obliegt. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. W^Fche'Möalichkeiten hat der Freistaat Sachsen und wie wurden diese ggf._b^- heur'"aenutzi',"sich"mit den Kreisfreien Städten und den L.andkrefeen_übe^d;e besondersTsensible Problematik der Wachschutz/Security Firmen in den E'"rich_- rungenfur AsyTsuchende und Geflüchtete der unteren Unterbringungsbehörden auszutauschen? Die Anforderungen an die Bewachungsdienstleistungen einer Erstaufnahmee^nnchtung unterscheiden ^ ich grundsätzlich von denen an Gemeinschaftsunterkunfte der^Lan^ kreise und'Kreisfreien Städte. Insoweit hat bislang auch kein Austausch im Sin^c "stattgefunden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit einer Erorte- 'Jozw'emes entsprechenden Erfahrungsaustausches im Rahmen der turnusmaßh g"ena^era^ngen mit'den unteren Unterbringungsbehörden seitens der Landesdirektion und/des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbigl Seite 2 von 2 2015-08-24T11:28:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes