STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7696 Dresden, /yf . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2285 Thema: Bewachung der Asylbewerberheime Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Drs. 6/1935 gibt die Staatsregierung Auskunft über die Bewachung in der Drs. genannten Erstaufnahmeeinrichtungen. Alle genannten Asylbewerberheime werden von der ,WSM Wachschutz Mittweida GmbH' bewacht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Asylbewerberheime im Freistaat werden vom o. g. Sicherheitsdienst bewacht? Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass sich der Fragegegenstand insbesondere auf Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und Kreisfreien Städte bezieht. Eine Abfrage bei den unteren Unterbringungsbehörden hat diesbezüglich ergeben, dass lediglich im Landkreis Mittelsachsen durch die WSM Wachschütz GmbH Mittweida Wachdienste in den Gemeinschaftsunterkünften an den Standorten Brand-Erbisdorf und Roßwein vorgenommen werden. Ergänzend zur Drs. 6/1935 wird hinzugefügt, dass die Aufnahmeeinrichtung Chemnitz am Standort Adalbert-Stifter-Weg ebenfalls durch die WSM Wachschutz Gmbh Mittweida bewacht wird. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wurde die Bewachung der Asylbewerberheime als öffentlicher Auftrag ausgeschrieben ? Hinsichtlich der landeseigenen Aufnahmeeinrichtung ist diese Frage zu bejahen. Durch den Landkreis Mittelsachsen erfolgte zu den unter Frage 1 genannten Objekten keine entsprechende gesonderte Ausschreibung. Hier ist die Bewachung Bestandteil des Betreibervertrages, so dass die Beauftragung des Wachschutzunternehmens durch den privaten Betreiber erfolgte. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wenn ja, welche weiteren Bewerber gab es? Die Beantwortung dieser Frage ist seitens der Staatsregierung nicht möglich, da wettbewerbs - und vergaberechtliche Gründe dem entgegenstehen. Entsprechend dem § 17 EG Abs. 3 Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) sind Angebote in Vergabeverfahren auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen zum Anbieter. Frage 4: Wenn ja, welche Gründe führten zur Entscheidung zugunsten des o. g. Sicherheitsdienstes ? Maßgeblich für die Entscheidung sind nach vergaberechtlichen Grundsätzen die Zuschlagskriterien. Frage 5: Wie hoch ist der Rechnungsbetrag, den o. g. Sicherheitsdienst für seine Leistungen erhält (bitte Auflistung nach den einzelnen Asylbewerberheimen)? Der Vertrag zwischen der WSM Wachschutz Mittweida Gmbh) und dem Freistaat Sachsen über die Bewachungsdienstleistungen für die Unterbringungsobjekte der Erstaufnahmeeinrichtung endet am 31. Januar 2016. Aus diesem Grund läuft gegenwärtig das Vergabeverfahren. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 31. August 2015. pieses Vergabeverfahren ist nach den Grundsätzen des § 2 EG VOL/A im Wettbewei ))ii ohne eine Benachteiligung oder Bevorzugung einzelner Unternehmen durchzuführei ?. ln,E(ofern können zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Staatsregierung zur Höh^voijl Rechnungsbeträgen keine Angaben gemacht werden. Mit ffeurtdlichen Grüßen lk Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-08-24T11:29:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes