STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 612286 Thema: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bodenmarkt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie beurteilt die Staatsregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli 2015 zum Bodenmarkt aus der Sicht des Freistaates? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen, denn die Frage ist auf eine Bewertung beziehungsweise Beurteilung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - vf.44-r-03). Zudem betrifft die zu beurteilende Rechtssache des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) C-39114 ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 267 AEUV des Bundesgerichtshofes (BGH), der in der Sache selbst nun den Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden hat. Dem kann durch die Staatsregierung nicht vorgegriffen werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon+49 351 564 2000 Telefax+49 351 564 2009 poststelle@ sm u l. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28 Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t4940 Dresden, lY. O Ê. JOlf TANDESGARTENSCIIAU ÖErsilrt/ERzcc¡lncr 201 5 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium ftir UmÌvelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www smul.sachsen,de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 1 3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden 'Kein Zugang fi/r elektron¡sch s¡gn¡erte sowie für verschlússelte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Wird die Staatsregierung das unter 1. genannte EUGH-Urteil zum Anlass nehmen, Boden-Spekulation und Einfluss außerlandwirtschaftlichen Kapitals auf dem Bodenmarkt nach dem geltenden Grundstückverkehrsgesetz im lnteresse der wirtschaftenden Landwirte und Bauern des Freistaates weiter konsequent zu hindern und welche Schritte wird sie dazu einleiten? Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte Fällen von Preismissbrauch nachgehen und die vom EUGH oder deutschen Gerichten aufgestellten Maßstäbe anwenden. Frage 3: Wird die Staatsregierung eine juristische Prüfung zu jenen Kaufverträgen einleiten, welche bereits abgeschlossen worden sind, um mögliche Verstöße zu ermitteln? Da der EuGH die Fortgeltung der geprüften Gesetzesvorschrift bestätigt hat, wird die Staatsregierung keine juristische Prüfung zu bereits abgeschlossenen Kaufverträgen der öffentlichen Hand einleiten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-08-25T14:29:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes