SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dr€sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 612289 Thema: Schäden im sächsischen Wein- und Obstanbau die Kirschessigfliege STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT durch Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50119t4942 Dresden, 4f of. 3ol( TANDESGARTENSCHAU oEr-sNrrz/ERzGEBrnoe 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete ParkpläÞe am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden i Ke¡n Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡o für vêrschlüsselte elektronische Dokumente -f.- :!r) - !-= Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Gefahr von Schäden durch die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) für den Wein- und Obstanbau im Freistaat Sachsen ist hoch. Die Kirschess¡gfliege stammt ursprünglich aus Japan und verbreitete sich aufgrund der klimatischen Veränderungen über die vergangenen Jahrzehnte zunächst im asiatischen Raum, bevor s¡e vor wen¡gen Jahren in Europa und ¡m Jahre 2013 erstmals auch in Sachsen entdeckt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Gefahren gehen aktuell von der Kirschessigfliege für den Wein- und Obstanbau im Freistaat Sachsen aus? Grundsätzlich werden von der Kirschessigfliege alle Steinobst- und Beerenobstarten, Wein und eine Vielzahl beerentragender Wildpflanzen befallen. Sofern die Kirschessigfliege die Möglichkeit zur Auswahl hat, bestehen große Unterschiede bei der Bevorzugung einzelner Obstarten sowie innerhalb einer Obstart einzelner Sorten. Gleiches gilt für den Wein. Der Befall am Standort hängt auch von der Populationsdichte der Kirschessigfliege ab. Die Populationsdichte ist jährlichen Schwankungen unterworfen , deren Ursachen noch nicht aus-reichend bekannt sind. lm Jahresverlauf nimmt die Populationsdichte mit jeder Generation zu und erreicht im Oktober/November ihr Maximum. Nach den Fallenfängen im Jahr 2014 muss angenommen werden, dass die Kirschessigfliege in allen Wein- und Obstbauregionen im Freistaat Sachsen vorkommt. Sete I von 3 STAATSMINISTERìUNI FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vor dem dargestellten Hintergrund sind grundsätzlich alle Anpflanzungen von Wirtspflanzen befallsgefährdet. Eine konkrete Einschätzung oder gar Vorhersage der Befallsgefahr einer konkreten Anpflanzung ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass späte Süßkirschsorten, Sauerkirschen, Brombeeren, Heidelbeeren und Herbsthimbeeren besonders gefährdete Obstarten sind. Beim Wein sind früh-reifende Rotweinsorten besonders gefährdet. Es ist anzunehmen , dass im Freistaat Sachsen die mögliche Populationsdichte noch nicht erreicht ist, sodass bisher nur ein geringer Befall an Früchten festzustellen war. Frage 2: Welche Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen sind seit dem Jahr 2012 ergriffen worden, um gegen drohende Schäden im sächsischen Wein- und Obstanbau durch die Kirschessigfliege vorzugehen? Seit der Meldung des ersten Auftretens der Kirschessigfliege in Europa informiert das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Obstbauern und Winzer regelmäßig über die Biologie, Verbreitung und Bekämpfungsmöglichkeiten dieses Schädlings. Zum Beispiel wurden im Frühjahr 2015 in vier Weinbaugemeinschaften auf deren Anfrage von Mitarbeitern des LfULG Vorträge zur Kirschessigfliege gehalten. ln den Vorträgen wurde auf die entscheidende Bedeutung von pflanzenbaulichen und Hygienemaßnahmen zur Befallsverhinderung hingewiesen. lm vom LfULG organisierten Arbeitskreis ,,Pflanzenschutz im Obstbau" wurde das Thema Kirschessigfliege wiederholt behandelt. Seit dem Jahr 2012 wird die Kirschessigfliege mit einer zunehmenden Anzahl von Fallen übenruacht. Die Betreuung der Fallen ist Teil der Schaderregerübenrvachung im Rahmen des Pflanzenschutz-Warndienstes. Am Standort Pillnitz erfolgen die Fallenfänge ganzjährig. Gegenwärtig werden etwa 15 Fallen betrieben. Seit dem 1. Juni 2015 bis 15. November 2015 ist eine Saisonkraft zur Üben¡vachung der Kirschessigfliege eingestellt. Gegenwärtiger Arbeitsschwerpunkt liegt im Stein- und Beerenobst. Ab 1. August 2015 werden ausgewählte Weinberge in die Übenryachung einbezogen. Neben den Fallenfängen werden pro Woche 15 bis 20 Fruchtproben auf Befall untersucht . Die zusammengefassten Untersuchungsergebnisse werden im Warndienst mitgeteilt . Voraussetzung für die Bekämpfungsentscheidung in einer Obstanlage oder einem Weinberg ist die Feststellung des Fruchtbefalls vor Ort. Bund und Länder arbeiten bei der Entwicklung geeigneter Bekämpfungsstrategien eng zusammen. Das LfULG ist in einer bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten. Frage 3: Welche Maßnahmen sind notwendig, um Schäden durch die Kirschessigfliege für den Wein- und Obstanbau im Freistaat Sachsen langfristig und nachhaltig zu verhindern? Die Kirschessigfliege besitzt keinen besonderen rechtlichen Status, aus dem sich die Verpflichtung zur Überuvachung oder Bekämpfung ergibt. Es muss damit gerechnet werden, dass bei einer Reihe von Obstarten und -sorten die Kirschessigfliege zu den regelmäßig auftretenden Schädlingen zählen wird. Eine dauerhafte Lösung des Problems, zum Beispiel durch natürliche Gegenspieler, ist nicht zu eruvarten. Die Erarbeitung eines Komplexes von Gegenmaßnahmen steht noch am Anfang. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Die Lebensweise und Verbreitung der Kirschessigfliege lässt eruvarten, dass sich die entscheidenden Maßnahmen unmittelbar auf die Anpflanzung und die Anbaumaßnahmen konzentrieren werden und vom Anbauer im eigenen lnteresse umgesetzt werden müssen. Wichtig ist, dass jeder Anbauer Erfahrungen zum Befallsdruck jeder konkreten Fläche und der Gefährdung der angebauten Obstarten und Sorten gewinnt, um Bekämpfungsentscheidungen sicher treffen zu können. lm Weinbau zeichnet sich eine Reihe wirkungsvoller pflanzenbaulicher Maßnahmen(frühe Entblätterung der Traubenzone, Vermeidung von Überbauung der Stöcke, Unkrautbekämpfung, Vermeidung von Beerenverletzungen) zur Befallsverminderung ab, welche sofort umsetzbar sind. ln Einzelfällen wird bei anfälligen Sorten der Einsatz von lnsektiziden, welche im Weinbau bereits eine reguläre Zulassung haben, unumgänglich sein. Die Einnetzung wird bei Reben die Ausnahme bleiben. Sorten- oder Klonumstellungen greifen erst in ferner Zukunft. Maßnahmen im Obstbau gestalten sich wegen der Vielfalt der angebauten Kulturen, der Reife verschiedener Sorten einer Obstart teils über Monate und wegen der folgenden Reife der Früchte bei gleichzeitigem Auftreten von Blüten und reifen Früchten bei einigen Obstarten weitaus schwieriger. Die zusätzliche Einnetzung überdachter Süßkirschanlagen wird die Ausnahme bleiben. ln Abhängigkeit der Verwertungsform des Obstes und der Ernteverfahren werden lnsektizidanwendungen in Einzelfällen zur Verhinderung von Schäden unvermeidbar sein. Zurzeit gibt es für wirksame lnsektizidejedoch ausschließlich befristete Notfa I lzulassu ngen. Frage 4: Welche Unterstützung lässt die Staatsregierung den sächsischen Weinund Obstbauern vor und bei einem Befall durch die Kirschessigfliege zukommen? Der Freistaat Sachsen unterstützt seine Erzeuger von Obst und Wein durch die Überwachung und die Entwicklung von Bekämpfungsstrategien gegen die Kirschessigfliege sowie Bereitstellung von lnformationen (siehe Antwort zuFrage2). Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-08-17T14:15:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes