STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2578 Dresden, .^ August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD Fraktion Drs.-Nr.: 6/2291 Thema: Linksextremistische Aktivitäten im Zeitraum Oktober 2014- Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff .linksextremistische Aktivitäten". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung linksextremistisch /Linksextremismus im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß §§ 2, 3 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) zugrunde legt. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch ErKenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besuc herparkplätze: Bitte beim Empfang WiihelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNEKN Freistaat SACHSEN Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet . Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staats-regierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche linksextremistischen Aktivitäten gab es im o.g. Zeitraum in Sachsen (bitte Auflistung nach Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung )? Frage 2: Welche Straftaten wurden im Rahmen dieser Veranstaltungen verübt (bitte Auflistung nach den einzelnen Veranstaltungen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Siehe nachfolgende Tabelle Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten 02.10. 2014 Chemnitz nichtextremis- (ischer Veranstalter darunter weniger als 10 Linksextremisten Protestaktionen gegen eine Kundgebung keine Straftaten 02.10. 2014 Leipzig nichtextremistischer Verandarunter einzelne SolidaritatsVeranstaltung keine Straftaten Seite 2 von 8 STAATSM1NISTBXIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten stalter Linksextremisten 03.10. 2014 Döbeln Linksextremisten ca. 10 Protestaktionen gegen eine Kundgebung keine Straftaten 04.10. 2014 Döbeln Linksextremisten , Antifa RDL 200 Demonstration 1x Verstoß Versammlungsgesetz durch Teilnehmer links (Straßenblockade 15 Personen, 4 TV ermittelt ) 1x Verstoß Versammlungsgesetz durch Teilnehmer links (Mitführen Messer, 1 TV ermittelt) 1x Beleidigung durch Teilnehmer links (TShirtmitA .C.A. B., 1 TV ermittelt) 2x gef. KV durch Teilnehmer links (Werfen PET Flasehe , 1 TV ermittelt) !1x Widerstand durch Teilnehmer links (Angriff auf P) 07.10. 2014 Leipzig Linksextremisten ca. 25 SolidaritatsVeranstaltung keine Straftaten 08.10. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten SolidaritatsVeranstaltung keine Straftaten 09.10. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten SolidaritatsVeranstaltung 11 x SachbeschädiIgung gem. § 303 iStGB 10.10. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten SolidaritätsVeranstaltung keine Straftaten 11.10. 2014 Göriitz nichtextremistischer Verandarunter einzelne LinksextSolidaritats - Veranstaltung Ikeine Straftaten Seite 3 von 8 STAAT5MINISTCTIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten stalter remisten 10 15. 10. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 100 Linksextremlsten SolidaritatsVeranstaltung keine Straftaten 11 16. 10. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten SolidaritatsVeranstaltung keine Straftaten 12 18.10. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Demonstration keine Straftaten 13 20.10. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten Protestaktionen gegen eine Kundgebung keine Straftaten 14 25.10, 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Demonstration 1x Sachbeschädigung gern, § 303 StGB 15 25. 10. 2014 Chemnitz MLPD Sachsen ca. 30 Infostand ]Zu der Veranstaltung liegen hier keine weiIteren Informationen h/or 16 27. 10. 2014 Ottendorf - Okrilla nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten Protestaktion keine Straftaten 17 01.11 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter einzelne Linksextremisten SolidaritatsVeranstaltung 3 x Beleidigung § 185 StGB 1 x Verstoß WaffG 1 x Verstoß Tierschutzgesetz 18 03.11 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 100 Linksextremisten Demonstration i1 x gefährliche KörIperverletzung 11 x Verstoß KunIstUrhG 19 08.11 2014 Bautzen nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 150 Linksextremisten Protestaktionen 11 x SachbeschädiIgung 16 x Verstoß VerIsammlungsgesetz |1 x Beleidigung 11 x Widerstand Seite 4 von 8 STAATSM1NISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten 1 x gefährliche Körperverletzung 1 x Raub 20 09.11 2014 Annaberg - Buchholz nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 15 Linksextremisten Demonstration11 x Verstoß Versamm- |lungsgesetz (nicht |angemeldet VerIsammlung , 1 Ti/erImittelt ) 21 10.11 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 100 Linksextremisten Demonstration 2 x SachbeschädiÖ u ng 11 x Verstoß Versammlungsgesetz 22 17.11 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 150 Linksextremisten Demonstration jm Zusammenhang , mit nachfolgender Zeile 23 17.11 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 50 Linksextremisten Kundgebung 5 x Verstoß Versammlungsgesetz 2 x Beleidigung !1 x öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2 x Landfriedensbruch 1 x gefährliche Körperverietzung 1 x Sachbeschädigung 24 22. 11 2014 Chemnitz nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 20 Linksextremisten Protestaktionen 1 x Beleidigung durch Teilnehmer links (AufnaherA.C.A.B., 1TV ermittelt) 1 x Verstoß Versammlungsgesetz durch Teilnehmer links (Vermummung, 1 TV ermittelt) 25 23. 11. 2015 Chemnitz KPF Sachsen ca. 50 Landeskonferenz zu der Veranstaltung liegen hier keine weiteren Informationen vor 26 24. 11 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Demonstration 1 x Verstoß BtMG Seite 5 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten 27 01,12. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 400 Linksextremisten Demonstration 11 x Verstoß Ver- |sammlungsgesetz ß x Beleidigung |1 x Nötigung 2 x LandfriedensIbruch p x gefährliche KörIperverietzung 1 x Sachbeschadigung 1 x Kennzeichenmissbrauch (StVG) 1 x Körperverletzung 28 01.12. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Blockadeaktion im Zusammenhang mit darüber liegender Spalte 29 05.12. 2014 Chemnitz nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Protestaktionen keine Straftaten 30 08.12. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 100 Linksextremisten Demonstration 1 x öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2 x gefährliche Körperverletzung 1 x Sachbeschadigung 31 09.12. 2014 Dresden AntifaRechercheTeam Dresden n. b. InformationsVeranstaltung keine Straftaten 32 10.12. 2014 Chemnitz FAU Einzelne Linksextremisten InformationsVeranstaltung Zu der Veranstaltung liegen hier keine weiteren Informationen vor 33 11. 12. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Demonstration keine Straftaten 34 13. 12. 2014 Chemnitz nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Protestaktionen keine Straftaten 35 15.12. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 350 Linksextremisten Demonstration 1 x gefährliche Körperverletzung Seite 6 von 8 STAATSMINISTBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Daturn Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Art der Veranstaltung Straftaten 36 19.12. 2014 Chemnitz nichtextremistischer Veranstalter darunter ca. 15 Linksextremisten Protestaktionen keine Straftaten 37 21.12. 2014 Leipzig Linksextremisten ca. 20 Linksextremisten unangemeldete Kundgebung 11 x besonders schweIrer Fall des DiebIstahls gem. § 243 IStGB 11 x SachbeschadiIgung § 303 StGB 38 22.12. 2014 Dresden nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten Demonstrationß x gefährliche KörIperverletzung 39 23.12. 2014 Chemnitz nichtextremjstischer Veranstalter Beteiligung der linksextremistl - sehen Band "Feine Sahne Fischfilet" Konzert keine Straftaten 40 29.12. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremisten unangemeldete Versammlung 11 x Landfriedens-l |bruch gem. § 125| |StGB 11 x Sachbeschadi-l Igung gem. § 303| IStGB 41 31. 12. 2014 Leipzig nichtextremistischer Veranstalter darunter Linksextremjsten Demonstration keine Straftaten Seite 7 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche linksextremistischen Veranstaltungen wurden in o.g. Zeitraum bereits im Vorfeld verboten oder während der Veranstaltung aufgelöst und aus welchen Gründen? Die unter der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 unter den Ziffern 37 und 4Qf bezeichneten Veranstaltungen wurden aufgelöst. Die Auflösung erfolgte jeweils nach polizeigesetz, eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes lag nicht vor. ffs wiyden keine weiteren als linksextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinn