STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2295 Thema: Ebola-Verdachtsfall im Asylbewerberheim in Freital Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Informationen , die an mich herangetragen worden sind, soll es im Asylbewerberheim in Freital einen Ebola-Fall gegeben haben. Der Patient wurde infolgedessen - mit Verdacht auf die Ebola-Krankheit - in eine Leipziger Klinik eingeliefert. Die Freiwillige Feuerwehr in Freital soll über diesen Vorfall informiert worden sein. Nach Aussage des Informationsgebers wurde daraufhin eine interne und das Asylbewerberheim betreffende "Kontaktwarnung" herausgegeben sowie eine Nachrichtensperre verhängt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass es in den letzten Tagen eine EbolaErkrankung oder einen Ebola-Verdachtsfall im Freitaler Asylbewerberheim gegeben hat. Am 12.7.2015 1.00 Uhr (nachts) erfolgte ein Rettungsdiensteinsatz im Leenarde -Hotel FreitaL Ein junger Asylbewerber aus einem östlichen afrikanischen Land wurde wegen einer Magen-Darm-Erkrankung mit leichtem Fieber vorgestellt. Da der Notarzt Ebola nicht ausschließen wollte, wurde durch die Polizei ein Infektionsnotfall angenommen, der Einsatz von Schutzkleidung und eine Quarantäne sowie Absperrmaßnahmen festgelegt. Das zuständige Gesundheitsamt wurde erst nach diesen Maßnahmen informiert . Die Ärztin des Gesundheitsamtes ordnete (nach Rücksprache mit dem St. Georg Krankenhaus in Leipzig) die Aufhebung aller Maßnahmen an, da weder die Herkunft des Patienten, noch die klinische Symptomatik, noch die längst überschrittene Inkubationszeit einen Ebola-Verdacht erhärteten. Es hatte damit zu keiner Zeit ein Infektionsnotfall vorgelegen. Somit erfolgte auch keine Information des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz durch das Gesundheitsamt. Freistaat SAC11SEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .51-15/474 Dresden, t.,J: August 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Die Aufnahme des Patienten im St. Georg Krankenhaus in Leipzig (Transport im normalen Rettungswagen) erfolgte nur deshalb, weil kein Krankenhaus der Stadt Dresden mit Infektionsabteilung bereit gewesen war, den Patienten aufzunehmen. Im Nachgang wurde die Diagnose einer Gastroenteritis durch Adenoviren gestellt. Frage 2: Trifft es zu, dass eine Kontaktwarnung und eine Nachrichtensperre für die Freitaler Feuerwehr und andere Behörden ausgesprochen bzw. verhängt worden ist? Frage 3: Wenn ja, wer hat diese Maßnahmen unter Punkt 2 veranlasst. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Warum wurde die Bevölkerung darüber nicht informiert? Da zu keiner Zeit ein Infektionsnotfall vorgelegen hatte, erfolgte auch keine Information der Bevölkerung durch das Gesundheitsamt. Mit freundlichen Grüßen ln~etuL Ttiomas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-08-26T07:35:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes