SÄCHSI SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/2298 Thema: Anteil von Nichtschwimmern an Grundschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach neusten Pressemeldungen ist die Zahl der Ertrinkungstoten bei Kindern stetig hoch, mithin die dritthäufigste unfall bedingte Todesursache. Der Schwimmunterricht im jungen Alter ist, wie natürlich auch andere allgemeinbildende Maßnahmen, deshalb von entscheidender Bedeutung, um die Zahl der Opfer so gering wie möglich zu halten. Er stellt einen klaren Bildungsauftrag der Schulen dar. Im Lehrplan Sport, Lernbereich 5, für die Grundschule heißt es deshalb auch: ,Schwimmen ist ein unverzichtbares , nicht austauschbares Erfahrungsfeld im Entwicklungsprozess eines jeden Menschen. Dies begründet sich einerseits aus der Notwendigkeit der Wassersicherheit gegenüber der Gefahr des Ertrinkens sowie andererseits aus dem hohen gesundheitsfördernden und freizeitrelevanten Wert dieses Lernbereiches. '" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sächsische Grundschulen hatten in den Schuljahren 2012/13,2013/14 und 2014/15 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle? Der obligatorische Schwimmunterricht wird in Schulschwimmzentren (SSZ) durchgeführt, die in Hallenbädern von den RegionalsteIlen der Sächsischen Bildungsagentur eingerichtet sind. Der Staatsregierung liegen zur Anzahl der Grundschulen, die im Schuljahr 2014/2015 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle hatten, noch keine statistischen Angaben vor. Die Statistik wird bis Ende September 2015 erstellt und anschließend unaufgefordert nachgereicht. Die Anzahl der Grundschulen, die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle hatten, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Seite 1 von 3 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141 .50-60/2298/2 Dresden, ) -' ?,.. _ '0. ""'(I I "'V' eS Hausanschrfft: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 SBA Bautzen Chemnitz Dresden 2012/2013 0 3 3 2013/2014 0 3 10 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Leipzig Zwickau 0 0 2 0 Im Schuljahr 2012/2013 erteilten insgesamt sechs Grundschulen den Schwimmunterricht nicht in einem Schulschwimmzentrum und im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 15 Grundschulen. Der Schwimmunterricht fand in diesen Schulen nicht fortlaufend über das ganze Jahr statt, sondern wurde vor den Sommerferien als Kompaktkurs in einem Freibad durchgeführt. Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden im Bereich Schwimmen fielen an den sächsischen Grundschulen im o.g. Zeitraum aus (Bitte nach RegionalsteIlen auflisten )? Der Staatsregierung liegen zu der Frage, wie viele Unterrichtsstunden im Bereich Schwimmen an Grundschulen nicht erteilt wurden, keine statistischen Angaben vor. Schwimmen ist ein Lernbereich des Sportlehrplanes Klasse 2 der Grundschule und somit kein statistisches Erhebungskriterium. Frage 3: Wie hoch war bzw. ist der Schüleranteil an Nichtschwimmern am Ende der 3. Klassenstufe an den sächsischen allgemeinbildenden Schulen in dem o.g. Zeitraum (Nichtschwimmer meint hier das Nichtbeherrschen einer SchwimmtechniklNichterwerb der ersten Schwimmstufe "Seepferdchen")? Das beste Alter für das Erlernen sportmotorischer Fähigkeiten und deren Verbesserung liegt zwischen dem sechsten und achten Lebensjahr. Bis Schuljahr 2005/2006 fand der Schwimmunterricht in Klasse 3 statt, seit dem Schuljahr 2006/2007 findet er in Klasse 2 der Grundschule statt. Die statistische Erfassung des Anteils der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt in der Grundschule mit Beendigung der Schwimmausbildung in Klasse 2. Die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen erhalten Schwimm unterricht entsprechend dem Lehrplan Sport dieser Schulart. Die statistische Erfassung der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt jeweils am Ende des Schuljahres, in dem Schwimmunterricht erteilt wurde. Die erfragten Angaben sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: 2012/2013 SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS Schülerzahl 4266 211 6315 196 7473 513 6089 353 3701 253 Gesamt 4477 6511 7986 6442 3954 Nichtschwimmer 407 21 738 43 537 57 724 110 358 32 Gesamt 428 781 594 834 390 2013/2014 SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS Schülerzahl 4067 223 6410 238 7392 323 6109 311 3781 272 Gesamt 4290 6648 7715 6420 4053 Nichtschwimmer 315 21 639 56 372 31 599 75 318 32 Gesamt 336 695 403 674 350 Seite 2 von 3 STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Für das Schuljahr 2014/2015 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Die Statistik wird bis Ende September 2015 erstellt und anschließend unaufgefordert nachgereicht. Frage 4: Wie viele sächsische Grundschulen werden im kommenden Schuljahr 2015/16 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle haben und damit den Schwimmunterricht nicht absolvieren können? Der Staatsregierung liegen für das Schuljahr 2015/2016 zum Fragegegenstand noch keine Erkenntnisse vor. In der Schuljahresvorbereitung für 2015/2016 wurden die notwendigen Schwimmstunden und Schwimmlehrer bei der Planung vollumfänglich berücksichtigt. Der Schwimmunterricht wird auch im kommenden Schuljahr als obligatorischer Teil des Sportunterrichtes an Grund- und Förderschulen in Schulschwimmzentren oder als Kompaktkurs erteilt. Gemäß § 23 Schulgesetz sind die Schulträger für die ordnungsgemäße Durchführung des Schulschwimmens einschließlich der Kostenübernahme der Unterrichtsfahrten zum Schulschwimmen sowie der Nutzungsgebühr für die Schwimmstätten zuständig . Die Staatsregierung geht davon aus, dass diese Schulträgeraufgabe auch künftig, mit Rücksicht auf die gegebene Ausstattung mit Schwimmstätten und Verkehrsinfrastruktur , ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen 01/(L Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-08-24T14:09:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes