STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aibertstraße 10 101097 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49-351 564-5701 Telefax +49 351 564-5799 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141.51-15/527 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Kiesewetter, CDU-Fraktion f September 2015 Drs.-Nr.: 6/2299 Thema: Vorkommnisse beim 9. Antirassistischen Fußballcups in Hohnstein Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 11. Juli 2015 fand auf dem Sportplatz Ulbersdorf in Hohnstein der „9. Antirassistische Fußballcup“ statt. Veranstalter war der Verein AKUBIZ e. V. aus Pirna. Auf der Homepage des Vereins AKUBIZ wurden Fotoaufnahmen dieser Veranstaltung veröffentlicht, auf denen Teilnehmer T-Shirts mit der Aufschrift: „LOVE SPORT | HATE GERMA-NY“ trugen. Bei einigen dieser Teilnehmer soll es sich um Flüchtlinge gehandelt haben, denen diese T-Shirts zur Verfügung gestellt und die damit als Träger aggressiver Hass-Botschaften missbraucht wurden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Haben die Organisatoren Förderung aus Landesmitteln für das genannte Turnier beantragt oder erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Organisatoren haben keine Förderung aus Landesmitteln für das genannte Turnier beantragt oder erhalten. Frage 2: Hat der Verein AKUBIZ in den Jahren 2014 und / oder 2015 für vergleichbare Turniere oder generell Fördermittel aus dem Landeshaushalt beantragt und / oder erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Der Verein AKUBiZ e. V. hat im Jahr 2015 eine Förderung in Höhe von 1.237,00 Euro nach der Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens vom 11. September 2012 (SächsABI. S. 1183) beantragt. Diese Förderung wurde bewilligt, aber noch nicht ausgeHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Aibertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN zahlt. Bei dem beantragten Projekt handelt es sich um ein Wanderseminar in der Sächsischen Schweiz bei dem Einblicke in die Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus in der Sächsischen Schweiz auf sächsischer und böhmischer Seite gegeben werden sollen. Unter welchen Voraussetzungen können evtl. Fördermittel von dem Verein AKUBIZ zurückgefordert werden? Werden Fördermittel, die anlässlich des „9. Antirassistischen Fußballcups“ bewilligt wurden, zurückgefordert bzw. wird dies geprüft? Eine Rücknahme oder ein Widerruf der o. g. Zuwendung in Höhe von 1.237 Euro richtet sich nach den §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Frage 4: Wie werden sich diese Vorkommnisse auf laufende bzw. zukünftige Fördermittelanträge auswirken? Es liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse dahingehend vor, ob und mit welchem Inhalt T-Shirts seitens der Veranstalter ausgegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Frage 3: Seite 2 von 2