STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-0141.51/7702 Dresden,n o^^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. : 6/2303 Thema: Förderprogramme Flüchtlingswohnen und Betreuung/ Integration Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Der Freistaat Sachsen hat im März 2015 die Richtlinie "Flüchtlingswohnen " erlassen, mit der der kommunale Eigenanteil der im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung geförderten Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen durch den Freistaat Sachsen übernommen werden kann. Mit der Richtlinie "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 - 2020" vom 9. März 2015 können zudem Projekte zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen auf Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts gefördert werden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden die genannten Fördermöglichkeiten "Flüchtlingswohnen" und "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 - 2020" (hier in Bezug auf Projekte zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen) von den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen wahrgenom^ men? (bitte nach Stadt/Gemeinde, Antragstellung, Antragsvolumen, ggf. Bewilligung/Ablehnung auflisten) Zur RL Flüchtlingswohnungen: Das SMI sowie die SAß als Bewilligungsstelle sind mit Gemeinden in Kontakt , in denen über die Inanspruchnahme des Programms zu Gunsten von Asylbewerbern und FlücMlingen in einem ihrer laufenden Städtebaugebiete nachgedacht oder eine Beantragung vorbereitet wird. Da es ein Investitionsprogramm ist, bedarf die Antragstellung wie bei allen anderen Sanierungsprojekten auch umfangreicher Abstimmungs- und Vorbereitungsmaßnahmen durch die Gemeinde als Antragstellerin, dem Eigentümer und der Hausanschrift: Sächsisches Staats ministen u m des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahntinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherpa rkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str, 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN zuständigen Unterbringungsbehörde. Die Gemeinden bauen dabei auf den vorhandenen INSEKS (integrierte Stadtentwicklungskonzepte) als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2015. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Resümee gezogen werden. Zur RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 - 2020: Aufgrund der Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung wurden insgesamt 43 Anträge zur Förderung der Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes von sächsischen Städten und Gemeinden gestellt. Bisher wurden 31 Anträge bewilligt. In einem Fall wurde der Antrag zurückgenommen und auf die Förderung verzichtet. Von der Stadt Chemnitz wurden bereits für zwei Stadtgebiete integrierte Handlungskonzepte zur Bestätigung und zur Erteilung eines Rahmenbescheids vorgelegt. Die einzelnen Städte und Gemeinden mit dem jeweiligen Antragsvolumen sowie dem Stand der Bewilligung sind in der Anlage aufgeführt. Frage 2: Welche Resonanz und ggf. Änderungsvorschläge gab es von den kommunalen Spitzenverbänden auf die Richtlinie "Flüchtlingswohnen" vom 31. März 2015? Die Resonanz der kommunalen Spitzenverbände war grundsätzlich positiv. Ein wesentlicher Anderungsvorschlag bereits im Vorfeld der Richtlinienerstellung betraf die Reduzierung der zehnjährigen Belegungsbindung seitens des SSG. Der'SSG hält die RL Flüchtlingswohnungen jedoch nur für einen ergänzungsbedürftigen Baustein und wünscht eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten durch den Freistaat darüber hinaus. Frage 3: Inwieweit wird die Staatsregierung Änderungsvorschläge aufnehmen und umsetzen ? Dis städte und Gemeinden sind gebeten, auftretende Probleme im Vollzug der RL Flüchtlingswohnungen zu benennen. Die Staatsregierung wird systemkonforme Änderungsvorschläge im Rahmen der Städtebauförderung auf ihre Vor- und Nachteile hin überprüfen und gegebenenfalls übernehmen. Bei deutlich über 200.000 leerstehenden wohr1ungen im Freistaat ist wohnungswirtschaftlich ein neues Programm zur Schaffung von Wohnungen für Flüchtlinge jedoch nicht angezeigt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren Forderinstrumente des Freistaates stehen den Gebietskörperschaften für die Ertüchtigung und Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge oder integrative Maßnahmen darüber hinaus zur Verfügung? ?^I'1",?^.bletskör.pe.rschaften_st^ht darüber hinaus das Investitionspauschalengesetz 2015/2016 zur Verfügung. Die Zuweisungen hiernach dienen der Deckung des Investitionsbedarfs für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von eigenen EinrichSeite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN tungen und eigenen Anlagen der Landkreise und ihrer kreisangehörigen Gemeinden sowie der kreisfreien Städte zur Unterbringung aufzunehmender Ausländer. Diese ZuWeisungen können auch an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts weitergeleitet werden, bei denen den Landkreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden oder den Kreisfreien Städten unmittelbar oder mittelbar sämtliche Anteile zustehen. Hinsichtlich der Integration kann auf die die RL Soziale Betreuung Flüchtlinge vom 8. Juli 2015 (SächsABI. S. 992) verwiesen werden. Darüber hinaus kann auf die durch SMS geplante FRL Integrative Maßnahmen verwiesen werden, die am 4. September in Kraft treten soll. Inhaltlich ist folgendes angedacht: Zweck der geplanten staatlichen Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund (Definition gemäß Mikrozensus, Statistisches Bundesamt) in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der von zunehmender Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft zu sjprken. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesell ^chaf),licher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationshintergrund als auc|h di^f Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gesjtalt^n. freilindlichen Grüßen Seite 3 von 3 Stand Antragstellung RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020 Anlage zu DS 6/2303 Ort (Ast) Projekttilel Antragseingangs - datum Bewilligungsdatum Kosten (förderfähig)|Bewilligung Leipzig GIHK Leipziger Westen: Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept ESF-Gebiet Leipziger Westen 05.05.2015 15.06.2015 14.830,97 14.089.421 Leipzig GIHK Leipzig Schönefeld: Erstellung des integrierten gebiets-bezogenen Handlungskonzepts für das Gebiet Leipzig-SchÖnefeld 29.04.2015 15.06.2015 20.000,00 19.000.001 Auerbach Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes "westliche Altstadt" 05.05.2015 offener Antrag 15.490,10 0.001 Heidenau Erstellung GIHK-ESF für neues EFRE Gebiet in Heidenau 05.05.2015offener Antrag 45.000,00 0,001 Colditz Integriertes Handlungskonzept für Colditz 07.05.2015 29.07.2015 29.833.30 28.341,631 Annaberg-BuchholzGIHK Annaberg-Buchholz: ESF-Gebiet Buchholz (Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes) 06.05.2015 18.06.2015 15.000.00 14.250,001 Annaberg-BuchhoIz GIHK Annaberg-Buchhoiz: ESF - Gebiet Annaberg (Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes) 06.05.2015 18.06.2015 15.000.00 14.250,001 Glauchau Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für die Stadt Glauchau 06.05.2015offner Antrag 16.065,00 0,001 Freiberg OT FreibergErstellung eines GIHK "Bündelung von Sozialen Netzwerken in Quartieren' 07.05.2015 offener Antrag 14.159,60 0,00[ Stollberg Nachhaltige Soziale Stadtentwicktung Hufelandgebiet - Große Kreisstadt Stollberg 07.05.2015 07.07.2015 34.203,04 32.492,881 Stollberg Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Innenstadt - Große Kreisstadt Stollberg 07.05.2015 06.07.2015 51.847,30 49.254,931 Hoyerswerda Erstellung eines gebietsbezogenen, integrierten Handlungskonzeptes - Stadt Hoyerswerda 06.05.2015 14.07.2015 50.000,00 47.500,001 Coswig Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für Coswig 06.05.2015 30.07.2015 50.081,48 47.577,401 Löbau Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes 06.05.2015 28.07.2015 32.000,00 30.400,001 Burgstädt Entwicklung des G1HK für das Stadtgebiet "Burgstädt Mitte" 07.05.2015 offener Antrag 47.400,00 0.001 Limbach-OberfrohnaEntwicklung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts 07.05.2015offener Antrag 51.793,90 0,001 Mittweida Erstellen des GIHK für das Fördergebiet "Neubau bis Spinnerei" 07.05.2015 24.07.2015 32.000,00 30.400,001 Reich enbach Soziale Integration - Reichenbach verbindet 06.05.2015offener Antrag 20.092,18 0,001 Zittau Erarbeitung eines Gebietsbezogenen Intergrierten Handlungskonzeptes 07.05.2015offener Antrag 17.850,00 0.001 Aue Entwicklung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das Problemgebiet "Mittelpunkt Aue" 06.05.2015 27.07.2015 49.226,40 46.765.081 Marienberg GIHK Marienberg: "Kultur der Offenheit", Erstellung gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) 06.05.2015 08.07.2015 40.000.00 38.000.001 Weißwasser Stadtenbvicklung 2020 Weißwasser 07.05.2015 30.07.2015 52.500.00 49.875.001 Schneeberg Entwicklung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für die Stadt Schneeberg 06.05.2015offener Antrag 52.000,00 0,001 Roßwein GIHK Roßwein (gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept Roßwein) 07.05.2015 22.07.2015 46.131.54 43.824,961 Dresden ESF Dresden Nord - Erstellung GIHK 07.05.2015 07.07.2015 35.000,00 33.250,001 Dresden ESF Dresden Johannstadt - Erstellung GIHK 07.05.2015 15.07.2015 35.000,00 33.250.001 Dresden ESF Dresden Friedrichstadt - Erstellung GIHK 07.05.2015 15.07.2015 35.000,00 33.250.001 Kamenz Entwicklung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes in Kamenz 07.05.2015 05.08.2015 40.000,00 38.000,001 Frankenberg Erstellen GIHK für das Stadtgebiet "Innenstadt und Zschopautal" 07.05.2015 21.07.2015 25.000,00 23.750.001 Boma Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten Handfungskonzeptes Boma 07.05.2015 08.07.2015 50.000,00 47.500.00] Meißen GIHK Meißen: Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) 07.05.2015 22.06.2015 Schwarzen berg Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das Förderprogramm ESF des SMI für die Stadt Schwarzenberg 07.05.2015 14.08.2015 23.205,00 48.664.68 22.044,751 46.231.441 Zschopau Entwicklung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das August-BebelWohngebiet in Zschopau 07.05.2015 10.07.2015 44.220.00 42.009.001 Bischofswerda "Gemeinsam in Schiebock"; Erstellung gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept 07.05.2015 07.07.2015 40.800,00 38.760,001 Meerane Handlungskonzept Remser Weg/Oststraße der Stadt Meerane 07.05.2015 offener Antrag 36.000,00 0.001 Leisnig Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept Kemstadt Leisnig 07.05.2015offener Antrag 30.000,00 0,001 Niesky "Offen und miteinander in Niesky" (OmNy) Erstellung gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) 07.05.2015 29.07.2015 40.200,00 38.190,00] Bernsdorf Ersteliung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts 07.05.2015 10.08.2015 10.674,30 10.140,58] Görlitz Erstellung des integrierten sozialen Handlungskonzeptes für die westliche Innenstadtder Stadt Görlitz 07.05.2015 31.07.2015 50.000,00 47.500.001 Flauen Erstellung eines Handlungskonzeptes für die Stadt Flauen 07.05.201! 10.08.2015 52.500,00 49.875,001 Grimma Erstellung eines Handlungskonzept für die Stadt Grimma 07.05.2015 52.500.00 0,001 Bautzen Erstellung eines Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzeptes für die Stadt Bautzen 07.05.201! 10.07.2015 48.000.00 45.600,001 Oelsnitz/Erzgeb. Integriertes Handlungskonzeptzur ESF-Förderung im Rahmen der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung 2014-2020 07.05.2015Antrag zurückgenommen 0.00 0.001 Chemnitz Infomnelle Maßnahmen benachteiligter Stadtgebiete 06.08.2015offener Antrag 6.971.600.00 0,001 Chemnitz informelle Maßnahmen benachteiligter Stadtgebiete 06.08.2015 offener Antrag 1.606.600.00 0.001 27.08.2015 2015-08-28T12:09:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes