SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2304 Thema: Nachfrage zu Drs 6/1936 - Nutzung von Landesliegenschaften in Leipzig zur Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung bekundet in Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage Anfrage Drs 6/1936, dass keine Anfragen der Stadt Leipzig zur Überlassung von Landesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen vorliegen. Abweichend davon liegt der Fragestellerin die Information vor, dass das Sozialamt der Stadt Leipzig im April die Nutzung konkreter Objekte beim SIB nachgefragt hat. Nach Ablehnung dieses Begehrs wurde seitens der Stadtverwaltung nach weiteren Möglichkeiten der Nutzung von Landesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen gefragt. Darüber hinaus gab es weitere Ansprachen sowohl der Stabsstelle Asyl im SMI als auch der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 200/5/145/16- 2015-38866 Dresden, 21(. August 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 1: Sind der Staatsregierung die Anfragen der Stadt Leipzig bekannt und wenn ja, warum diese Informationen in Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/ 1936 vorenthalten? Frage 2: Welche konkreten Landesliegenschaften hat die Stadt Leipzig zur Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen angefragt und aus welchen konkreten Gründen wurden diese Anfragen negativ beantwortet? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: In der Vergangenheit erfolgte seitens der Stadt Leipzig eine konkrete Anfrage beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement zur Überlassung landeseigener Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern in kommunaler Verantwortung . Die Anfrage bezog sich auf landeseigene Gebäude in der Oststraße in Leipzig (ehemalige Kinderklinik) und war zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage, Drs. 6/1936, bereits abgeschlossen. Bei der Beantwortung der Frage 4 zu Drs. 6/1936 wurde insofern zutreffend ausgeführt, dass dem Freistaat Sachsen aktuell keine konkreten Anfragen der Stadt Leipzig bezüglich der Überlassung von Landesliegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden vorliegen. Darüber hinaus sind der Staatsregierung keine weiteren Anfragen der Stadt Leipzig bekannt. Die konkrete Anfrage der Stadt Leipzig zur Überlassung von landeseigenen Gebäuden in der Leipziger Oststraße konnte nicht positiv beantwortet werden, da seitens des Freistaates Sachsen noch Staatsbedarf an der Liegenschaft besteht und diese somit für den Freistaat Sachsen nicht entbehrlich ist. Frage 3: Welche Kriterien werden bei der Prüfung der in Rede stehenden Liegenschaften des Freistaates in Bezug auf die Eignung für die Unterbringung von Flüchtlingen angelegt? Einen landesweit einheitlichen Kriterienkatalog zur Prüfung für die Eignung von Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen gibt es nicht. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Die Frage, ob eine bestimmte Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet erscheint, muss grundsätzlich im Einzelfall geprüft werden. Neben der Erfüllung von allgemein erforderlichen baulichen bzw. bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen müssen insbesondere infrastrukturelle und sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt werden. Sofern eine Nutzung der Liegenschaft als Gemeinschaftsunterkunft durch den Landkreis bzw. wie vorliegend durch eine Kreisfreie Stadt erfolgen soll, wird ferner auf die Verwaltungsvorschrift des SMI über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften vom 24. April 2015 (VwV Unterbringung ) verwiesen. Frage 4: Welche konkreten Gründe sprechen gegen die Nutzung der in der Anlage zur Kleinen Anfrage Drs 6/ 1936 aufgeführten 27 Objekte (abzüglich der Kieler Straße 58) für die Unterbringung für Flüchtlinge? (bitte Gründe einzeln aufführen) Die gewünschten Angaben können der Spalte „Erläuterung" der in Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Frage 5: Welche Landesliegenschaften werden im übrigen Gebiet des Freistaates zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? (bitte nach Kommune und Vertragspartnerin auflisten) Die gewünschten Angaben sind in der Anlage 2 angeführt. Mit freundlichen Grüßen pitß-i Anlagen Seite 3 von 3 Zu Wohnzwecken geeignete Liegenschaften des Freistaates Sachsen Stand: 06.08.2015 bewohnt/ PLZ Ort Straße Nr. vermietet 04103 Leipzig Nürnberger Str. 48 ja 04103 Leipzig Straße des 18. Oktober 23 -33 ja 04318 Leipzig Ungerstr. 18 nein 04317 Leipzig Riebeckstr. 22 nein 04315 Leipzig Gretschelstr. 12 nein 04315 Leipzig Edlichstr. 32 nein 04349 Leipzig Seelestr. 28 ja 04288 Leipzig Arthur-Polenz-Str. 2 ja 04207 Leipzig LausnerWeg 64 ja 04277 Leipzig Bornaische Str. 77 nein 04347 Leipzig Fritz-Siemon-Str. 47 nein 04103 Leipzig Gutenbergplatz 2-4 ja 04347 Leipzig Obludastr. 33 nein 04103 Leipzig Vor dem Hospitaltore 2 ja 04179 Leipzig Mathiesenstr. 7 ja 04249 Leipzig Seumestr. 149 nein 04249 Leipzig Seumestr. 102 a 04249 Leipzig Weidenweg 7 nein 04103 Leipzig An den Tierkliniken 11 -21 ja 04103 Leipzig An den Tierkliniken 27 - 31 a 04103 Leipzig An den Tierkliniken 21 A ja 04103 Leipzig An den Tierkliniken 33 - 37 ja 04103 Leipzig Semmelweisstr. 12 ja 04159 Leipzig Am Luppedeich 3 lia 04103 Leipzig Linnestr. 1 ja 04109 Leipzig Marschnerstr. 30 ja 04129 Leipzig Dübener Landstr. 4 ja Anlage 1 Erläuterung Möglichkeit der Nutzbarmachung zur Unterbringung von Asylsuchenden nein Studentenwohnheim nein Erbbaurechtsvertrag mit Studentenwerk 1/10 Gesamthandseigentum bei Freistaat Sachsen, überschuldet, ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf privater nein Miteigentümerseite, stark sanierungsbedürftig bis baufällig 1/20 Gesamthandseigentum bei Freistaat Sachsen, überschuldet, baufällig (Deckendurchbrüche!), weitverzweigter nein Erbengemeinschaft (Zustimmungserfordernis aller Miteigentümer fraglich) 1 /128 Gesamthandseigentum bei Freistaat Sachsen, überschuldet, ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf privater nein Miteigentümerseite, stark sanierungsbedürftig bis baufällig (Hausschwamm?, Deckendurchbrüche!) 3/64 Gesamthandseigentum bei Freistaat Sachsen, überschuldet, ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf privater Miteigentümerseite, stark sanierungsbedürftig, lediglich Erwerbsinteresse Stadt Leipzig an landeseigenem Erbteil nein aufgrundder Lage an Straße Bestandteil eines Erbbaurechtsvertrages bis 31 .12.2064 - für Eigenheimnutzung - Gebäude ist Privateigentum ohne nein Zugriff des FS Sachsen nein 1/2 Miteigentumsanteil bei Freistaat Sachsen, überschuldet, bewohnt durch Miteigentümer nein 1 /2 Miteigentumsanteil Freistaat Sachsen, überschuldet, laufendes Nachlassinsolvenzverfahren nein 1 /4 Miteigentumsanteil Freistaat Sachsen, baufällig nein Eigentumswohnung, unterliegt Beschlagnahme im Insolvenzverfahren nein Bestandteil eines Erbbaurechtsvertrages, Nutzungs als Kita + Wohnheim 1/2 Miteigentumsanteil Freistaat Sachsen, überschuldet, Zustimmung privater Miteigentümerin zur Nutzbarmachung ist nein jedoch nicht zu erwarten, Verkauf (Beurkundung Kaufvertrag) steht unmittelbar bevor nein, außer 1- 2 Leerstandswohnunger Nutzung durch Internationales Begegnungszentrum (Uni Leipzig) nein überschuldet, bewohnt durch Eltern Erblasser, die vertraglichen Rückauflassungsanspruch bereits geltend gemacht haben nein Einfamilienhaus, abrissreif, vermutlich Hausschwamm, extrem starker Gestank nein 1/2 Miteigentumsanteil Freistaat Sachsen, überschuldet, bewohnt, Insolvenzgefahr des Nachlasses 37/48 Miteigentumsanteil Freistaat Sachsen, überschuldet, Zustimmung privater Miteigentümer zur Nutzbarmachung nein fraglich, Insolvenzgefahr des Nachlasses nein nein nein nein bilden eine Liegenschaft, vermietet nein Schwesternwohnheim Universitätsklinikum Leipzig nein Dienstwohnung nein Dienstwohnung nein Wohnung und Wohnheim , bewohnt nein vermietet, Ausbildung Polizei Anlage 2 landeseigene Liegenschaften, die an Kommunen bzw. Landkreise zur Unterbringung von Asylsuchenden überlassen wurden Anschrift Objektart Zeitpunkt Arte der Überlassung Kapazität Ort Straße Zschortau Lindenstraße 41 Wohnheim I Seminargebäude 01 .07.2015 Vermietung an LK Nordsachsen zur Unterbringung ca. 140 Plätze (Rackwitz) von Asylbewerbern ab 01.07.2015 bis 30.06.2018 (geschätzt); Nutzfläche 1. 730 m2 Roßwein Döbelner Straße Wohnheim/Seminar und 01.04.2015 Vermietung an LK Mittelsachsen mit Verpflichtung ca. 100 Plätze 58 Bürogebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern 2015-08-25T14:27:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes