STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-0141.51/7443 Dresden,71 August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Aline Fiedler, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2305 Thema: Fördermöglichkeiten Sanierung Ostflügel Festspielhaus Hellerau /Europäisches Zentrum der Künste Hellerau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/370 machte die Staatsregierung deutlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehe, Mittel aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulieher Denkmalschutz" für die Sanierung des Ostflügels zu beantragen. Ist diese Möglichkeit von der Landeshauptstadt Dresden genutzt worden ? Frage 2: Wenn nicht, besteht die Möglichkeit auch weiterhin? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf Antrag der Landeshauptstadt Dresden hat die Bewilligungsstelte im Mai 2015 der Förderung aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" der weiterhin erforderlichen Gebäudesicherung zugestimmt . Über eine mögliche Förderung der weitergehenden Sanierung des Gebäudeflügels laufen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und der Stadt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. sachsen. de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Ist die Landeshauptstadt Dresden im Gespräch mit der Staatsregierung über weitere Fördermöglichkeiten des Bauvorhabens wie beispielsweise Investitionsmaßnahmen für Kulturräume oder dem Bundesprogramm "Investitionen für Baumaßnahmen nationaler Kultureinrichtungen in Ostdeutschland"? Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Staatsregierung über weitere Fördermöglichkeiten des Bauvorhabens als Investitionsmaßnahme nach § 6 Abs. 2 Buchst, b Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG in Verbindung mit der VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG haben nicht stattgfefun/ten. Gleiches gilt für das Bundesprogramm "Investitionen für Baumaßnahmen /nati^naler Kultureinrichtungen in Ostdeutschland". Mit freundlichen Grüßen Markus Ulb! Seite 2 von 2 2015-08-28T12:10:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes