STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8959 Dresden, ?ö August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2307 Thema: Landfriedensbruch vor Zeltstadt in Dresden, Bremer Straße Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Polizeibericht fuhr am 26.07.2015 eine 46-jährige entlang der Bremer Straße in Dresden und musste in Höhe der Zeltstadt hinter einern abbiegenden Bus anhalten. Daraufhin wurde sie von Teilnehmern einer Veranstaltung vor Ort angegriffen, da sie offenkundig der rechten Szene zugeordnet wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestehen auch tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zuordnung der Geschädigten zum rechtsextremen Spektrum? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Recht auf Datenschutz bzw. das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-1- 09 - ). Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist Hausanschrift: Sächsisches Staats ministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.sml.sachsen.de Verkehrsan bin düng: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBück -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Geschädigten/Zeugin auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall stehen einer Beantwortung überwiegende Belange des DatenSchutzes im Sinne des § 3 des Sächsischen Datenschutzgesetzes entgegen. Mit den Fragen werden Auskünfte zu personenbezogenen Daten begehrt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Bestimmbar ist eine Person, wenn sie mithilfe von Zusatzwissen, durch Rückschlüsse zuordnungsfähig, feststellbar oder auch nur ermittelbar ist. Für eine Auskunftsverweigerung der Staatsregierung ist daher von Bedeutung, dass es sich um personenbeziehbare Daten handelt. Dafür gelten die selben datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie für personenbezogene Daten. Aufgrund der Gesamtumstände des Sachverhaltes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschädigte/Zeugin durch Personen in ihrem Umfeld oder andere Personen bestimmt werden kann. Insofern sind die hier verlangten Auskünfte der betreffenden Person leicht zuzuordnen. Das hierdurch auftretende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und dem Informationsrecht des Parlaments, das ebenfalls Verfassungsrang genießt, wird durch die Rechtsprechung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz gelöst: Beide Rechte müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (BVerfGE 67, 143 f.). Das bedeutet, dass das Kontroll- bzw. Informationsrecht des Parlaments wegen seiner Bedeutung für die parlamentarische Demokratie und für das Ansehen des Staates nur dann hinter dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zurücktritt, wenn Informationen in Rede stehen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für den Betroffenen unzumutbar ist. Die hier verlangten Informationen sind dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnen und können daher im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht übermittelt werden. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Frage 2: Wurden bereits Tatverdächtige ermittelt? Frage 3: Gegen wie viele Personen ermittelt die Polizei wegen welcher Delikte im Einzelnen ? Frage 4: Bestehen nach Ansicht der Staatsregierung Anhaltspunkte für die Zuordnung der Täter zum linksextremen Spektrum? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen eine noch nicht bekannte Zahl unbekannter Tatverdächtiger eingeleitet. Ob es sich um Politisch motivierte Kriminalität handelt, ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Gibt es vonseiten der Organisatoren der Veranstaltung bereits Entschuldigungen beim Opfer oder Distanzierungen von den Gewalttaten? DazjU liefen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Irkus Ulbig Seite 3 von 3 2015-08-21T13:43:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes