STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINtSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8963 Dresden, August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten VolkmarZschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2311 Thema: Ausstattungsdefizite der Polizeikräfte im Bereich der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Zusammenhang mit dem Runden Tisch zur ,Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität' am 16. Juli 2015 in Weißwasser forderte die Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft 20 Millionen Euro jährlich für eine effizientere Crystal-Fahndung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der materielle Investitionsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität in Sachsen insgesamt? Frage 2: Welche besondere Ausstattung (z. B. Detektions- und Röntgentechnik, zivile Einsatzfahrzeuge, Rauschgiftspürhunde, Kontrollstellen, Durchsuchungsmobile , Hard- und Software etc.) steht derzeit den Ermittlungsbehörden in Sachsen im Bereich der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität zur Verfügung? (Bitte nach Organisationseinheiten wie Ministerium, Polizeidirektion, Dezernat, LKA etc. und Kapitel der Haushaltsplans/Haushaltstitel aufschlüsseln.)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden, STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Bedarfsmeldungen und Problemanzeigen im Hinblick auf veraltete und defizitäre Ausstattung bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität liegen vor? Frage 4: Welchen Erneuerungs- und Ergänzungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen beim Kampf gegen den Schmuggel mit Crystal sieht die Staatsregierung? Frage 5: Wie, in welchem Mittelumfang und welchen Zeiträumen wurden/werden die Ausstattungsdefizite behoben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die sächsische Polizei verfügt im Hinblick auf die Fragestellungen über eine den Anforderungen entsprechende Ausstattung. Flexible Anpassungen bei veränderten Bedarfslagen sind grundsätzlich im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/16 möglich. Über die veranschlagten Haushaltsmittel hinausgehender Investitionsbedarfwird nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen mit außer- bzw. überplanmäßigen Haushaltsmitteln gedeckt. Im Übrigen können die Fragen nicht beantwortet werden. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Mit Auskünften dazu, wie hoch der materielle Investitionsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität in Sachsen insgesamt ist, welche besondere Ausstattung (z. B. Detektions- und Röntgentechnik, zivile Einsatzfahrzeuge, Rauschgiftspürhunde , Kontrollstellen, Durchsuchungsmobile, Hard- und Software etc.) derzeit den Ermittlungsbehörden in Sachsen im Bereich der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität zur Verfügung steht, welche Bedarfsmeldungen und Problemanzeigen im Hinblick auf veraltete und defizitäre Ausstattung bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität vorliegen, welchen Erneuerungs- und Ergänzungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen beim Kampf gegen den Schmuggel gesehen wird und wie, in welchem Mittelumfang und welchen Zeiträumen die Ausstattungsdefizite behoben wurden/werden, würde die Staatsregierung polizeiliche Mittel und Methoden zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgäbe dieser schutzbedürftigen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich und in der Strafverfolgung außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliches Vorgehen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll bekämpft und aufgeklärt werden. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Das Interesse der Sächsischen Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates, insbesondere für Arbeitsweisen der für die innere Sicherheit tätigen Behörden im feinblick auf eine effektive Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufrieden stellej?. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam/äie Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dan^i hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterüleibt .y Mit l! freuhdlichen Grüßen l kus Ulbit Seite 3 von 3 2015-08-26T15:19:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes