STAATSMIN15TERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8964 Dresden,?e August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2314 Thema: Legal Highs Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung wird für das Jahr 2014 ein Anstieg der Toten in Deutschland durch ,Legal-Highs' festgestellt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Konsum sogenannter "Legal Highs" in Sachsen in Bezug auf Verbreitung und Gefahr ? Zur Verbreitung von sogenannten "Legal Highs" liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen, den sogenannten "Legal Highs" ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Gefahren verbunden. Es besteht das Erfordernis, sachgerechte gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den massiven gesundheitlichen Gefahren zu schaffen. Frage 2: Wie" und mit welchen Mitteln verfolgt die Sächsische Polizei Handel und Konsum von sogenannten "Legal Highs"? Die sächsische Polizei verfolgt o, g. Umstände, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen (vgl. § 152 Absatz 2 in Verbindung mit § 160 Absatz 1 StPO). In diesen Fällen werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanfaindung: Zu erreichen milden Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1N15TERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Unabhängig davon erfolgt ein bundesweiter, aber auch internationaler Informationsaustausch , insbesondere mit tschechischen und polnischen Strafverfolgungsbehörden bezüglich der Entwicklung dieses Phänomens. Frage 3: Gibt es in Sachsen Fälle, bei denen unter der Wirkung sogenannter "l Highs" Straftaten verübt wurden? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Unter dem Einfluss sogenannter "L'egal Highs" begangene Straftaten werden weder von der Polizei statistisch gesondert erfasst, noch in den Datenbanken der sächsischen staatsanwaltschaften entsprechend gekennzeichnet, so dass diese auch nicht durch eine Datenbankrecherehe ermittelt werden können. Eine im November/Dezember 2014 erfolgte Umfrage bei den sächsischen Strafgerichtenhat ergeben, dass in der strafgerichtlichen Praxis bisher keine Erfahrungen mit sogenannten "Legal Highs" vorliegen. Frage 4: . .. . . Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zu den Vertriebsportaien DZW. -wegen vor? Hierzu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Konkreten Hinweisen"auf Vertriebsportalen wird im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen nachgegangen . Frage 5: ._... _. "..__ _,,. Weiche präventiven Maßnahmen unterstützt der Freistaat Sachsen^ um gesundtieitlichen Gefahren sogenannter "Legal Highs" aufzuklären? Hierzu wird auf die Maßnahmen der Suchtprävention sowie zur Förderung von Lebensund Risikokompetenzförderung hingewiesen. Diese Maßnahmen sind im 2. Sächsisehen Drogen- und Suchtbericht dargestellt. Bezüglich der Aufklärung zu den gesundheitlichen Gefahren von "Legal Highs" sowie zu den präventiven Maßnahmen wird auf die folgenden Internetseiten verwiesen: Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.druacom.de Landespräventionsrat, Landesfachausschuss für Suchtprävention; http://www.lDr.sachsen.de/11026.htm Homepage der Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen: www.sychtpraevention-sachsen.de Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Unabhängig davon wird auf die Darstellung der Maßnahmen der Suchtpravention sowie zur Forderung von Lebens- und Risikokompetenzförderung im 2. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht hingewiesen: httDS://publikationen.Sachsen.de/bdb/artikel/20973 Neb^n den Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Suchtprävention berat auch die Sächsische Polizei im'Rahmen der polizeilichen Drogenprävention über die Risiken im tjmga)^ mit sogenannten "Legal Highs". Mit .u reuAdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-08-26T15:20:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes