STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE cRUNEN Drs.-Nr.: 612316 Thema: Ausnahmen bei der Genehmigung des Einsatzes von Pflanzensch utzmitteln in Sachsen Sehr geehder Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut S 12 Pflanzenschutzgesetz" (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel,,nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen , die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Sätzen I und 2 für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen [...]. Die zuständige Behörde unterrichtet das Bundesamt für verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich über die erteilten Genehmigungen.,, Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wer ist in Sachsen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entsprechend g 12 PflSchG zuständig? Das Sächsische Landesamt für Umwelt, LandwiÍschaft und Geologie ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen nach $ 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Frage 2: Wie viele Ausnahmen wurden durch die zuständige Behörde in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils genehmigt? Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwtesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Du¡chwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. August 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t4949 Dresden, JI, op.Jo,l( o) (f)$tN ¡() o(\ I.ANDESGARÏENSCHAU oEr-sNrrz/ERzGEõrnce 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vww.smul sachsen de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Ke¡n Zugang fúr elektron¡sch s¡gnierte sow¡e fùr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Von wem wurden die Ausnahmegenehmigungen jeweils beantragt? (Bitte geordnet nach Jahr und Antragsbegründung) Die Antragsteller waren Bundesbehörden, Behörden des Freistaates Sachsen, Landratsämter, Städte und Gemeinden, lndustriebetriebe, Energieunternehmen, Gleisanlagenbetreiber , Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, Handelsunternehmen, Kirchgemeinden, Friedhofsbetreiber, lmmobilienverwaltungen sowie weitere Körperschaften , Einrichtungen und Unternehmen. Als Begründungen wurden häufig angefühft : Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit, Brand- und Explosionsschutz und Erhaltung der Bausubstanz. Häufig wurde darauf hingewiesen, dass eine mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung aus personellen oder technischen Gründen nicht möglich ist (zum Beispiel wegen Brandgefahr) und dass nichtchemische Maßnahmen weniger gut und weniger nachhaltig wirken und um ein Vielfaches teurer sind als eine Herbizidanwendung. Diese Angaben gelten für alle Jahre von 2010 bis 2014. Von einer detaillierten Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen . lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der zuständigen Behörde unverhältnismäßig eingeschränkt, weil circa 1.500 Einzelanträge (siehe Antwort zu Fragen 2 und 4) ausgewertet werden müssten. Das PflSchG sieht keine detaillierte Erfassung und Berichterstattung über erteilte oder abgelehnte Genehmigungen vor. Frage 4: Wie viele Genehmigungen wurden pro Jahr erteilt, und wie viele Genehmigungen wurden aus welchen Gründen im gleichen Zeitraum versagt? ln der nachfolgender Tabelle wird die Anzahl erteilter und versagter Genehmigungen in den Jahren 2010 bis 2014 aufgeführt. einschließlich Teilablehnungen und zurückgezogene Anträge im Rahmen einer Flächenbesichtigung oder telefonisch Genehmigungen wurden insbesondere versagt, wenn die Gefahr des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer bestand; das beantragte Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen war; der Anwender keine Sachkunde im Pflanzenschutz nachweisen konnte; eine Anwendung auf Spielplatzflächen beantragt wurde. Von einer detaillierten Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen, wie in derAntwort zur Frage 3 bereits ausgeführt. * ** Jahr Anzahl erteilte Genehmiounqen Anzahlversagte Genehmiqunqen * Anzahl Aufklärungsqespräche "" 2010 340 18 241 2011 284 20 186 2012 185 I 152 2013 279 19 158 2014 309 15 244 Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Sehr häufig werden vor der Antragstellung oder im laufenden Genehmigungsverfahren Anfragen an die zuständige Behörde gestellt, die zu Aufklärungsgesprächen führen. lnfolge von mündlicher oder schriftlicher Aufklärungsarbeit werden viele Anträge, die ohne Aussicht auf Genehmigung sind, von vornherein nicht gestellt oder nicht genehmigungsfähige Anwendungen werden nicht beantragt. Die zuständige Behörde führt außerdem zielgruppenorientierte Schulungsveranstaltungen im Freistaat Sachsen durch, die zur Aufklärung beitragen und in denen die Behörde auf nichtchemische Alternativen hinweist. Diese Aufklärungsarbeit ist die Ursache für die relativ geringe Anzahl versagter Genehmigungen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-08-25T14:30:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes