SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2322 Thema: Alte Brücke am Zollhaus Reinsberg, OT Bieberstein Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die ,Alte Brücke' am Zollhaus der Gemeinde Reinsberg, OT Bieberstein , ist im Besitz des Freistaates Sachsen und steht unter Denkmalschutz . Seitdem eine neue Straßenbrücke ca. 1988 daneben gebaut wurde, zeichnet sich die alte Brücke durch Baumbewuchs und Verfall aus, auch die Hochwasser haben ihr zugesetzt. Der Stillstand in dieser Angelegenheit, verbunden mit den verschiedenen Eigentumsverhältnissen, verhindert Überlegungen zur Wiederbelebung dieses Bereiches." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Was unternimmt die Staatsregierung, um ihrer Verpflichtung als Eigentümerin zum Erhalt der unter Denkmal stehenden „Alten Brücke" am Zollhaus (Gemeinde Reinsberg, Ortsteil Bieberstein ) nachzukommen? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1 /15/67- 2015/39315 Dresden,3.1( . August 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN S SACHsEN Der Freistaat Sachsen ist nicht Eigentümer der „Alten Brücke". Im Grundbuch ist in Abteilung 1 noch „Eigentum des Volkes" eingetragen. Der Freistaat Sachsen hat keinen Antrag auf Vermögenszuordnung gestellt. Die ehemals über diese Brücke führende Staatsstraße S 195 wurde verlegt und daneben eine neue Brücke errichtet, sodass die „Alte Brücke" funktionslos wurde. Die Zuordnung muss in diesem Fall von Amts wegen von der Zuordnungsstelle Cottbus beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-09-01T11:49:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes