STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2581 Dresden, A^ugust 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2323 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Juli 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch ErKenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Strsßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheimBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttamung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsansprach der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste, Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 5 STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Juli 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 01.07.2015 OttendorfOkrilla Rechtsextremisten ca. 30 Demonstration gegen die Kommunalpolitik in Ottendorf -Okrilla; Redner u. a. Simon RICHTER 02.07.2015 Sebnitz NPD 52 "Friedenskundgebung" 03.07.2015 Würzen Rechtsextremisten Teilnahme an einer Veranstaltung von GIDARegional und "Würzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch " 04.07.2015 Riesa NPD Landesvorstandssitzung 04.07.2015 Pirna NPD Vortragsveranstaltung über Rudolf hieß, Redner: Dr. Olaf ROSE, Abdallah MELAHOUI, Auftritt: Liedermacher "FreilichFrei" 04 .,05.07. 2015* Sachsen* GEFANGENENHlLFE Infostand 06.07.2015 Leipzig Rechtsextremisten Teilnahme an einer Veranstaltung von LEGIDA 11.07.2015 Brandis NPD, JN 29 Demonstration unter dem Motto "Brandis sagt Nein zum Asylantenheim!" 11.07.2015 Meißen Rechtsextremisten ca. 15 Teilnahme an einer Demonstration unter dem Motto "Meißen sagt Nein zu Politikversagen und Asylbetrug" 10 13.07.2015 Flauen, Zwickau Rechtsextremisten Beteiligung an der bundesweiten Aktion "Schwarze Kreuze Deutschland" 11 15.07.2015 Glashütte NPD 190 Demonstration "Gesetze anwenden, Asylbetrüger abschieben", Redner: Thomas SATTELBERG, Jens BAU R 12 17.07.2015 Flauen DER DRITTE WEG - Stützpunkt Vogtland mind, 2 Flugblattverteilaktion 131 18.07.2015 l Bautzen Rechtsextremisten Teilnahme an einer DeSeite 3 von 5 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner monstration "Widerstand Ost West Deutschland = PEGIDA"; Redner u. a. Simon RICHTER 14 18.07.2015 Grimma NPD/JN 80 Demonstrationen "Wir sagen Nein zum geplanten Asylantenheim - Solidarität mit den Bürgern von Bahren " 15 20.07.2015 Döbeln JN Mittelsachsen Teilnahme an einer Kundgebung der GIDA Regional unter dem Motto "Die Wut auf die Straße tragen" 16 22.07.2015 Meißen NPD Teilnahme an einer Demonstration "Asylmissbrauch stoppen" 17 24.07.2015 Dresden NPD ca. 200 Eilversammlung "Asylflut stoppen - Nein zur ZeltStadt auf der Bremer Straße !", Redner: Jens BAUR, Arne SCHIMMER, Enrico BÖHM, Maik MÜLLER 18 25.07.2015 Hoyerswerda Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration gegen Asylpolitik 19 25.07.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Protest gegen den Ausbau eines kulturhistorischen Gebäudes zu einer als mangelhaft einzustufenden AsylUnterkunft "; Redner u. a. Simon RICHTER 20 25.07.2015 Land kreis Bautzen* JN "1. Ostsächsisches Volksfußballfest " 21 27.07.2015 Großröhrsdorf Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration gegen die Asylpolitik; Redner u. a. Simon RICHTER 22 29.07.2015 Würzen Rechtsextremisten Straßenmalaktion zum Protest gegen die Uberfremdung 23 31.07.2015 Chemnitz Rechtsextremisten mind. 2 Leitung und Teilnahme an einer Versammlung der Bürgerinitiative: "Entlastung von Chemnitz - ErstSeite 4 von 5 STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner aufnähme schließen" * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im obigen Sinne wurden im Monat Juli 2015 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es \nffirden, keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten <(|üer qtifgelöst. Mit freurtälichen Grüßen l K