STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTE R l UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2582 Dresden,Zt August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2328 Thema: Rassistische Hetze in sozialen Netzwerken Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 30.07.2015 berichtete der MDR auf Grundlage einer dpa-Meldung, dass der sächsische Verfassungsschutz immer mehr auf ausländerfeindliche und rassistische Hetze im Internet, insbesondere zum Thema Asylpolitik registriert. Dabei wird der Pressesprecher des sächsisehen Verfassungsschutzes Martin Döring zitiert, dass inzwischen 53 Facebook-Seiten als rechtsextremistisch eingestuft wurden. Spiegel Online schrieb am 21.07.2015 im Artikel ,Hohn nach Interview zur Asyldebatte: Spott? Billig!': ,Für die rechte Szene im Netz ist zunächst einmal vor allem der Verfassungsschutz zuständig, größeren Fällen von Cyberkriminalität wiederum gehen speziell ausgebildete ITCops der Landeskriminalämter nach. Die Landespolizeibehörden hingegen recherchieren eigentlich nicht ohne konkreten Anfangsverdacht in Foren und sozialen Netzwerken'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgtFrage 1: Anhand wie vieler überprüfter Seiten wurden die 53 erwähnten Facebook -Seiten als rechtsextremistisch eingestuft? Die Frage kann nicht beantwortet werden. Das Landesamt für Verfassungsschütz (LfV) Sachsen sichtet Facebook-Seiten nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Seiten von extremistischen Bestrebungen betrieben werden oder extremistische Bestrebungen auf diesen Facebook -Seiten aktiv sind. Daher ist im vorliegenden Fall nur die Anzahl der Facebook-Seiten benennbar, bei denen Aktivitäten extremistischer Bestrebungen festgestellt wurden. Facebook-Seiten, bei denen sich der Verdacht für Aktivitäten extremistischer Bestrebungen nicht bestätigte, werden nicht erfasst und nicht gezählt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkpfätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Um welche Seiten handelt es sich bei den 53 benannten Facebook-Seiten? (bitte einzeln aufführen) Weder Facebook an sich noch einzelne Facebook-Seiten sind Beobachtungsobjekte des Lft/ Sachsen. Facebook-Seiten sind für die Aufgabenerfüllung des LfV Sachsen nur relevant, sofern sie von einem Beobachtungsobjekt betrieben werden oder - sofern das nicht der Fall ist - Ziel von Aktivitäten extremistischer Bestrebungen sind. Da die öffentliche Nennung einer Facebook-Seite durch den Verfassungsschutz im Zusammenhang mit extremistischen Bestrebungen eine mittelbar belastende negative Sanktion gegen den Seitenbetreiber darstellt, benennt das LfV Sachsen Facebook-Seiten grundsätzlich nur dann öffentlich, wenn sie eindeutig einem Beobachtungsobjekt zuzuordnen sind. Aus diesen Gründen kann die Frage nicht beantwortet werden. Es handelt sich bei diesen 53 Facebook-Seiten nicht um Facebook-Seiten die (eindeutig) rechtsextremistisehen Beobachtungsobjekten zugeordnet werden können, sondern in der Regel um Seiten von Einzelpersonen oder Initiativen, die sich mit dem Thema Asyl und Einwanderung befassen. Die Tatsache, dass auf diesen Seiten Rechtsextremisten aktiv sind oder für rechtsextremistische Bestrebungen und deren Veranstaltungen geworben wird, rechtfertigt eine öffentliche Nennung nicht. 2a) Wie viele Likes bzw. Mitglieder bzw. Abonnenten haben diese Seiten? 2b) Welche Verbindungen bzw. Querverweise gibt es zwischen den Seiten? Zusammenfassende Antwort auf die Unterfragen 2a) und 2b): Diese Daten werden aus den oben genannten Gründen vom LfV Sachsen nicht erfasst. 2c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Urheberlnnen /Administratorlnnen dieser als rechtsextremistisch eingestuften Seiten? Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. Frage 3: In wie vielen der 53 benannten Fälle hat die sächsische Polizei Ermittlungen aufgenommen ? (bitte einzeln nach Tatvorwurf auflisten) Bezüglich der o. g. Facebook-Seiten hat die sächsische Polizei bislang 38 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatvorwurf bezieht sich in elf Fällen auf einen Verstoß gegen § 86a StGB, in fünf Fällen auf einen Verstoß gegen § 111 StGB, in 17 Fällen auf einen Verstoß gegen § 130 StGB und in jeweils einem Fall auf einen Verstoß gegen § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StGB, § 240 StGB sowie das Urheberrechtsgesetz. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2014 und seit dem 1. Januar 2015 aufgrund rassistischer Hetze im Internet durch die sächsische Polizei eingeleitet? (bitte auch Tatvorwurf und politischer Einordnung auflisten) Ausweislich der im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes mit Stand vom 12. August 2015 beim Landeskriminalamt erfassten Daten sind seit 2014 insgesamt 13 politisch motivierte Straftaten mit einem rassistischen Hintergrund mittels Internet verübt worden. Die Verteilung nach Jahren, Tatvorwürfen (Delikt) und Phänomenbereichen der Politischen motivierten Kriminalität (PMK) stellt sich wie folgt dar: Politisch motivierte Straftaten mit einem rassistischen Hintergrund, Tatmittel: Internet 2014 2015 Fälle Tatvorwurf (Delikt) § 86a StGB § 130 StGB §185StGB Alle ^ älle wurden dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet. Es ^ ird/tfarauf hingewiesen, dass die bisherigen Fallzahlen für 2015 nicht abschließer ^l si]fid und durch die laufende Erfassung Änderungen unterliegen. Mit freifndlichen Grüßen [/. ^l Markus Ulbii Seite 3 von 3 2015-08-28T12:10:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes