STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8974 ?Dresden, /. September 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2329 Thema: Demonstrationsgeschehen am 31. Juli 2015 in Freital Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 31. Juli 2015 fanden in Freital eine Demonstration des Bündnisses ,Refugees welcome' und eine Kundgebung der .Organisation für Weltoffenheit und Toleranz in Freital und Umgebung' statt. Im Vorfeld hatte das Landratsamt Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Versammlungen im Umfeld der Asylunterkunft verboten. Von diesem Verbot war auch die Versammlung der .Organisation für Weltoffenheit und Toleranz in Freital und Umgebung' betroffen, die darum auf den Neumarkt verlegt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden für den 31. Juli 2015 mit welcher Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher Routenführung angemeldet und durchgeführt? (bitte unter Erwähnung etwaiger abgesagter und spontan angemeldeter stationärer und mobiler VerSammlungen und nach Veranstalterln, Datum der Anmeldung, Versammlungsort , angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerlnnenzahl aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hausanschrift:Sächsisches Staats ministen um des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden STAATSM1NISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwiefern unterschied sich die Situation am 31. Juli 2015 von anderen Tagen, an denen Versammlungen vor der Unterkunft angemeldet wurden und seitens rassistischer Initiativen im Internet zu Protesten aufgerufen wurde? Im Vorfeld des geplanten Versammlungsgeschehens am 31. Juli 2015 war eine erhebliche überregionale Mobilisierung sowohl bei den Asyl-Befürwortern als auch den AsylGegnern feststellbar. Es lagen Erkenntnisse vor, dass neben Rechtsextremen diesmal auch gewaltbereite linksextremistische Gruppierungen zur Teilnahme mobilisierten. Im Zusammenhang mit vorausgegangenen Demonstrationen wurden zudem vermehrt Gegenstände festgestellt, die dem Verbot des § 17 Absatz 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes unterliegen. Mit Blick auf die Entwicklungen des Demonstrationsgeschehens im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte sowie im Besonderen an der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden waren für die Versammlungsbehörde im Ergebnis für den 31. Juli 2015 in Freital gewaltsame Ausschreitungen zu befürchten. Es war damit nach § 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erwarten. Frage 3: Wie viele Polizeibeamtlnnen waren am 31. Juli 2015 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtlnnen angeben) Insgesamt wurden ca. 350 Polizeibedienstete eingesetzt. Davon waren ca. 20 Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Dienststelle/Bundesland Bundespolizei Brandenburg Thüringen Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeiverwaltungsamt Anzahl Einsatzkräfte (gerundet) ca. 40 ca. 80 ca. 40 ca. 110 ca. 50 ca. 10 ca. 20 ca. 5 Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 31. Juli 2015 aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe , politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten VerSammlungen aufschlüsseln) Soweit bereits vorliegend, sind die erfragten Angaben in Anlage 2 dargestellt. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten an den Ansammlungen im Freitaler Stadtgebiet am 31. Juli 2015? (bitte nach Gruppierung und Anzahl aufführen) Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer l in der Antwort auf die Große Anfrage, Drs.-Nr. 5/4956, verwiesen. Durqlp Rechtsextremisten wurde zur Teilnahme am 31. Juli 2015 mobilisiert Es liegen jedg^h keine Erkenntnisse darüber vor, ob Rechtsextremisten tatsächlich teilgenommqWhabe ^. Insofern sind die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen gemäß Anlage 2 abtuwartfen. Mitlfreuiidlichen Grüßen 0 s Markus Ulbig. Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2329 Datum der Versammlungs - anzeige Versammlung (Bezeichnung/ Veranstalter) Versammlungsort bzw. Aufzugsstrecke angezeigt tatsächlich angezeigte Teilnehmerzahl geschätzte Teilnehmerzahl (zu den tatsächlich festgestellten Versammlungen) 09.07.2015 Straßenfest mit anschließender Mahnwaehe : "Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit" / natürliehe Person Am Langen Rain Die Anzeige wurde am 29.07.2015 zurückgenommen . Die Versammlung fand nicht statt. 500 0 20.07.2015 Kundgebung: "Solikundgebung für Flüchtlinge " / Organisation für Weltoffenheit und Toleranz Freital und Umgebung Am Langen Rain Neumarkt 150 100 23.07.2015 Aufzug: "We didn't Start thefi re...Wider dem rassistischen Mob in Freital" / "Refugees welcome" Am Bahnhof, Dresdner Straße, Sörgelstraße, Kantstraße, Dresdner Straße, Hüttenstraße Am Bahnhof, Gutenbergstraße, Dresdner Straße, Neumarkt 100 440 Seite 1 von 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2329 Deliktsbezeichnung' Tatort* Tatverdächtige bzw. Betroffene* Anzahl politische Motivation Versammlung Strafanzeigen / Ordnungswidrigkeiten 01 Verstoß gegen das Waffengesetz Freital, Schachtstraße 02 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, Dresdner Straße/Platz des Friedens 03 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freital, Dresdner Straße /Goethestraße rechts 04 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freital, Dresdner Straße rechts 05 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, Dresdner Straße/Am Bahnhof 06 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, OT Potschappel, Am Bahnhof links 07 Beleidigung Freital, Dresdner Straße rechts 08 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, Dresdner Straße/Ecke Marktstraße links 09 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, Schachtstraße 10 Verstoß gegen das Waffengesetz Freital, Schachtstraße TOOMBaumarkt 11 Verstoß gegen das Waffengesetz Freital, Schachtstraße 12 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, OT Potschappel, Am Bahnhof links 13 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, OT Potschappel, Am Bahnhof 14 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Freital, Dresdner Straße/Ecke Schachtstraße 15 Körperverletzung Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Stand: 18. August 2015 Wert enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Seite 1 von 1 2015-09-03T09:43:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes