STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Slaatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-P!atz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2333 Thema: Aus- und Weiterbau der Bundesstraßen 169 im Landkreis Meißen und Mitteisachsen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-3942.14-20/5/265 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der sich immer wieder verzögernde Aus- und Weiterbau der Bundes¬ straße 169 zwischen Seerhausen und Döbeln lähmt nicht nur die Wirt¬ schaft in der Region sondern führt auch zu immer höheren Belastungen, vor allem durch den Schwerlastverkehr, der Bürger wel¬ che in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Verlauf der Bundesstraße le¬ ben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung in den ver¬ gangenen Jahren unternommen um den Ausbau der Bundes¬ straße weiter voranzutreiben und Bauabschnitt 3 und 4 endlich zu realisieren? Im Planfeststellungsverfahren zum 3. Bauabschnitt der B169 wurden im Erörterungstermin massive Einwendungen gegen das Vorhaben durch an¬ waltlich vertretene Grundstückseigentümer und Naturschutzverbände vorge¬ bracht. Die geplante Trasse führte gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erheblichen Beeinträchtigun¬ gen des FFH-Gebietes „Jahnaniederung". Damit bestand ein hohes Risiko der Nichtzulassung des Vorhabens. Die Planfeststellungsbehörde beauftragte deshalb das Landesamt für Stra¬ ßenbau und Verkehr, ergänzende Untersuchungen zum Artenschutz sowie zur FFH-/SPA-Verträglichkeit auszulösen. Zudem mussten die durch Einwender vorgeschlagenen weiträumigen Alternativvarianten untersucht wer¬ den. ) audlt borufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbelt und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Caroiaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlossene elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Untersuchungen sind abgeschlossen, die Tekturunterlagen zur Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens wurden der Landesdirektion Sachsen im Juli 2015 überge¬ ben. Der 4. Bauabschnitt ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordnet, damit besteht für diesen Abschnitt eine nach¬ rangige Dringlichkeitsstufe. Zurzeit wird die Vorplanung erstellt. Frage 2: Inwieweit bzw. zu welchem Zeitpunkt ist die Bereitstellung der Bun¬ desmittel jeweils für den 3. Bauabschnitt und für den 4. Bauabschnitt garantiert bzw. angekündigt? Der Freistaat Sachsen hat den 3. und 4. Bauabschnitt der B 169 zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 angemeldet. Über die Einordnung in eine der Dringlichkeitsstufen entscheidet der Bund im Ergebnis eines umfassenden Bewer¬ tungsverfahrens. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens wird nicht vor Ende 2015 ge¬ rechnet. Voraussetzung für die Finanzierung des jeweiligen Bauabschnittes ist dessen Einord¬ nung in den vordringlichen Bedarf und ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss . Frage 3: Welche Unternehmungen seitens der Staatsregierung sind vorgesehen um einen zügigen Baubeginn der Bauabschnitte 3 und 4 voranzutreiFür den 3. Bauabschnitt befinden sich die Unterlagen für die Fortsetzung des Planfest¬ stellungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen, für den 4. Bauabschnitt soll 2016 der Antrag auf Linienbestimmung beim Bund gestellt werden. Frage 4: Plant die Staatsregierung eine Vorfinanzierung der nötigen Mittel zum Ausbau im Falle der Bund stellt die notwendigen Mittel nicht zeitnah zur Verfügung und welche Begründung hat die Staatsregierung für die je¬ weilige Entscheidung? Über die Fragen der Finanzierung kann erst bei bestehendem Baurecht, d. h. mit be¬ standskräftigem Planfeststellungsbeschluss, entschieden werden. en Grüßen ben? Seite 2 von 2 2015-08-24T14:10:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes