5TAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7708 zDresden,/. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2335 Thema: Zukünftige Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF), die Errichtung von neuen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und die Einbeziehung der Bevölkerung in Sachsen und dem Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aus Medienberichten sowie kürzlich ausgegebenen Zahlen ist zu entnehmen , dass die Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen auch in Sachsen weiterhin stark steigend ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: a) Mit wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen rechnet die Staatsregierung im Jahr 2015? In Vorbereitung der Gesetzesnovelle des Bundes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweite Erhebungen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Mai 2015 durchgeführt. Zum 31. Dezember 2014 sind in Sachsen 249 und zum 31. Mai 2015 141 minderjährige unbegleitete Ausländer erfasst worden. Die mit der Gesetzesnovelle vorgesehene bundesweite Verteilung soll erst beginnend ab dem 1. Januar 2016 erfolgen. Im Jahr 2015 ist deshalb noch nicht mit einem nennenswerten Anstieg der Fallzahlen zu rechnen. b) In welchen Städten und Gemeinden sollen die umF zu welchen Bedingungen untergebracht werden? Nach der gegenwärtigen bundesgesetzlichen Regelung werden unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche von den Jugendäm- (ern am Ort des Aufgriffs in Obhut genommen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherpark platze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAAT5MINISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: a) Wann und wo sind in Sachsen neue EAE geplant und welche Kapazitäten sollen diese beinhalten? b) Sind neue EAE als Container sowie Zelt-lnterimseinrichtungen geplant und gibt es da konkrete Pläne für den Landkreis Meißen? Wenn ja, wo und zu welchen Bedingungen? Frage 3: Welche weiteren Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylsuchende mit welchen Kapazitäten sind derzeit in Sachsen und dem Landkreis Meißen geplant ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3. Im Zuge eines kurzfristigen Kapazitätsausbaus ist vorgesehen, bis zum Jahresende insgesamt 10.000 Unterbringungsplätze für die Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Ziel ist es, die gegenwärtigen Zeltunterbringungen abzulösen sowie die Unterbringung der noch bis zum Jahresende neu aufzunehmenden Asylsuchenden sicherzustellen. Mittelfristig sind ab 2017 folgende Kapazitäten an folgenden Standorten zur unbefristeten Nutzung geplant: Dresden, Hammerweg (ab l. Quartal 2017) zzgl. weiterer vier Standorte mit einer Außenstelle Leipzig, Max-Liebermann-Str. (ab l. Quartal 2017) zzgl. weiterer vier Standorte mit einer Außenstelle Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg (bisher EAE) zzgl. weiterer Standorte (ab l. bzw. II. Quartal 2017) 700 Plätze 2.900 Plätze 700 Plätze 2.900 Plätze 700 Plätze 2.100 Plätze Insgesamt werden damit 10.000 Unterbringungsplätze in der mittelfristigen Umsetzung für eine dauerhafte unbefristete Nutzung ab dem Jahr 2017 zur Verfügung stehen. Bestehende Not- bzw. Interimsunterkünfte sollen damit abgelöst werden. Weitere 3.500 Plätze (5 x 700) sollen als Notreserve geschaffen werden, so dass im Endausbau insgesamt 13.500 Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Erstaufnahme zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und WillensbildungsProzesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH-Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Dies ist vorliegend der Fall, weil das Sächsische Staatsministerium des Innern derzeit intern an einer Präzisierung der Unterbringungskonzeption für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen arbeitet. Die einzelnen Standorte und Gebäude müssen im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess auf ihre bauliche Beschaffenheit und, rechtliche Zulässigkeit vertieft geprüft werden. Zudem sind noch weitere Gespräch ^f und Abstimmungen zu führen. Entsprechende Vorschläge sollen bis Ende Septer ^ber/2015 dem Kabinett unterbreitet werden. indlichen Grüßen farkus UIÜ Seite 3 von 3 2015-09-03T10:30:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes