STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/2338 Thema: Der gesetzliche Mindestlohn und dessen Auswirkungen auf sächsische Arbeitnehmer Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/43/16 Dresden, ¦, t Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland zum 01.01.2015 sind für viele Arbeitnehmer und Unternehmen Vor- als auch Nachteile eingetreten. Zur Verbesserung der Wirkung des Mindestiohnes ist es wichtig diese Auswirkungen im Detail zu kennen, um vor allem auf die Negativauswirkungen gezielt reagieren zu können. Daher ergeben sich folgende Fragen an die Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: nr Zctmatsctt 200$ sudit bcrufundfamülc Frage 1: Wie viele Arbeitnehmer, welche in einem festen Arbeitsver¬ hältnis von mindestens 20 h/Woche sind, haben aktiv von der Einführung des Mindestlohnes profitiert und in weicher durchschnittlichen Höhe in Prozent haben sich deren monat¬ liche Bruttobezüge erhöht? Frage 2: Wie viele Arbeitsstellen sind im Minijobbereich seit Januar bis zur Beantwortung dieser kleinen Anfrage in Sachsen auf¬ grund der Einführung des Mindestlohnes weggefallen? Frage 3: Wie viele Arbeitnehmer haben vom Status des Minijobs in den Status einer Festansteflung von mindestens 20 h/Woche wechsein können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Bruttobezüge und Arbeitsstellen im Minijobbereich bzw. deren UmwandSeite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbelt und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haitestelle Carolapiatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN lung in andere Beschäftigungsformen als unmittelbare Folge der Einführung des ge¬ setzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 vor. Die Zuordnung der Effekte des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Lohn- und Beschäf¬ tigungsentwicklung ist nicht eindeutig möglich. So gab es zum Beispiel nach einer Stu¬ die des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bereits im Jahr 2014 Indizien für die Anpassungen auf Mindestlohnnäveau bei Neueinstellungen - nachzule¬ sen im lAB-Kurzbericht 12/2015 unter folgendem Link: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k150703305 Des Weiteren wird die Einschätzung der Beschäftigungswirkung des gesetzlichen Mindestlohngesetzes erschwert durch die bereits vor dessen Einführung vorhandenen branchenspezifischen Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschl. Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und Tarifver¬ tragsgesetzes sowie die Einführung von Übergangsregelungen für einzelne Branchen. Statistische Angaben zur Beschäftigungsentwicklung im ersten Halbjahr 2015 sind ab Januar 2016 verfügbar. Nach vorläufigen Hochrechnungen der Bundesagentur für Ar¬ beit hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Sachsen weiter zugenom¬ men. Inwieweit diese Entwicklung unmittelbar mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zusammenhängt, kann jedoch nicht nachgewiesen Werden. Frage 4: Wie viele Betriebe wurden bisher in Sachsen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes überprüft? Frage 5: Gab es bisher in Sachsen Betriebe, die das Mindestlohngesetz nicht eingehalten haben? Wenn ja, wie viel? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Nach Information der Bundesfinanzdirektion Mitte erfolgt keine differenzierte Erfassung der einzelnen Prüfaufgaben wie z. B. Sozialversicherung, Ausländerbeschäftigung, Sozialleistung oder gesetzlicher Mindestlohn. Es wird regelmäßig von einem ganzheitli¬ chen Prüfansatz ausgegangen, d. h. bei jedem Arbeitgeber werden alle in Betracht kommenden Prüfaufgaben abgedeckt. Im ersten Halbjahr 2015 wurden von den in Sachsen ansässigen Hauptzollämtern ins¬ gesamt 1.261 Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei Arbeitge¬ bern durchgeführt. Insgesamt wurden vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-08-24T14:10:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes