STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/2350 Thema: Medizin- und Zahnmedizinstudium in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Medizin- und Zahnmedizinstudenten wurden in den Jahren 2010 bis 2014 an sächsischen Hochschulen immatrikuliert? (Bitte nach Jahreszahl und Studiengang aufschlüsseln) Folgende Anzahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern in den Studienfächern Medizin- und Zahnmedizin wurden in den Jahren 2010 bis 2014 an den Medizinischen Fakultäten der TU Dresden und der Universität Leipzig im 1. Fachsemester immatrikuliert: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus an der TU Dresden 2010 2011 2012 2013 2014 Humanmedizin 223 226 225 227 227 Zahnmedizin 52 61 67 55 56 Medizinische Fakultät Leip zig an der Uni versität Leipzig 2010 2011 2012 2013 2014 Humanmedizin 330 318 308 304 305 Zahnmedizin 80 56 50 56 54 gesamt 2010 2011 2012 2013 2014 Humanmedizin 553 544 533 531 532 Zahnmedizin 132 117 117 111 110 (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Studierendenstatistik, Stichtag: 1.12. des jeweiligen Jahres) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/166-2015 Dresden,JP. August 2015 Zertifikat seit 2007 berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden in den Jahren 2010 bis 2014 für Sachsen durch die ZVS abgelehnt? Nach Mitteilung der Stiftung für Hochschulzulassung (bis 2008 Zentralstelle für die Ver gabe von Studienplätzen - ZVS) ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin, die in mindestens einer der drei Hauptquoten (Abiturbeste, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschulen) explizit die Techni sche Universität Dresden oder die Universität Leipzig genannt haben und die im Zeit raum Wintersemester 2010/11 bis Wintersemester 2014/15 nicht zugelassen wurden, der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bewerberinnen oder Bewerber, die Dresden oder Leipzig in der Wartezeitquote nicht genannt hatten, sich aber mit einer Verteilung an nicht genannte Orte einverstanden erklärt hatten, sind bei der Auswertung nicht be rücksichtigt worden. Wintersemester 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Studienort Dresden genannt und keine Zulassung Humanmedizin 3584 3528 3090 3004 3012 Zahnmedizin 673 888 902 882 723 Studienort Leipzig genannt und keine Zulassung Humanmedizin 3933 4331 3754 3594 3749 Zahnmedizin 1106 1541 1629 1537 812 Frage 3: In wie vielen Fällen mussten in den Jahren 2010 bis 2014 Wartezeiten erfüllt werden, obwohl die Bewerberinnen und Bewerber einen Abiturschnitt von 1,0 hatten? Gemäß Mitteilung der Stiftung für Hochschulzulassung ist eine nach Ländern differen zierte Darstellung nicht möglich. Nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele Bewerber für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin, die eine Durchschnittsnote von 1,0 aufwie sen, bei bundesweiter Betrachtung im Zeitraum Sommersemester 2010 bis Winterse mester 2014/15 nicht zugelassen worden sind. Nicht berücksichtigt worden sind hier Fälle, in denen Bewerber aus formalen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen wur den, z. B. wegen Fristversäumnis oder weil die eingereichten Unterlagen nicht ord nungsgemäß beglaubigt waren. bundesweit Medizin Zahnmedizin Sommersemester 2010 0 0 Wintersemester 2010/11 26 0 Sommersemester 2011 1 0 Wintersemester 2011/12 30 0 Sommersemester 2012 0 0 Wintersemester 2012/13 32 0 Sommersemester 2013 0 0 Wintersemester 2013/14 40 1 Sommersemester 2014 3 0 Wintersemester 2014/15 54 0 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die TU Dresden und die Universität Leipzig bieten zum Sommersemester kein Angebot in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an. Frage 4: Weshalb können nicht mehr Studienplätze angeboten werden? Die Anhebung der zugelassenen Studienplätze im Studienfach Human- und Zahnmedi zin durch die Staatsregierung ist nicht möglich. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Kapazitätsermitt lung, die Curriculamormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitäts verordnung - KapVO) sind die Zulassungszahlen so festzusetzen, dass unter Berück sichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenhei ten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird. Die Qualität von Forschung und Lehre, die geordnete Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium sowie in der Krankenversorgung, ist zu gewährleisten. Der Festsetzung der Zulassungszahlen liegt die jährliche Aufnahmeka pazität zugrunde. Diese wird unter Anwendung von Curricularnormwerten berechnet. Die Berechnung erfolgt durch die Medizinischen Fakultäten. Frage 5: Sind auf Landesebene Maßnahmen geplant, um den Numerus clausus in den Fächern Medizin und Zahnmedizin herabzusenken? (z.B. durch Einstellung von Lehrpersonal, Vergrößerung der Fakultäten sowie Hörsäle usw.) Der Numerus clausus ist eine Auswahlgrenze, die von Semester zu Semester variiert. Diese Auswahlgrenze ergibt sich aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplät ze und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die sich um einen Studienplatz bemühen. Sie ist kein von der Stiftung HochsehuIstart willkürlich festgesetzter Wert. Der Landesregierung ist es damit nicht möglich, den Numerus clausus auf einen be stimmten Wert herabzusenken. Ob die in der Frage beispielhaft aufgeführten Maßnah men den Numerus clausus möglicher Weise signifikant beeinflussen könnten, ist daher nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2015-09-02T08:33:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes