STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER l UM DES IMNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01097 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/8984 Dresden, C H . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/2371 Thema: Anwärterbezüge der sächsischen Polizei - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (Drs. 6/2024) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe erhalten sächsische Polizeikommissaranwärter und Polizeimeisteranwärter einen monatlichen Anwärtergrundbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen, Eingangsamt und Ausbildungsjahr , Angabe in Euro!) Polizeimeister gehören der Laufbahngruppe 1 Einstiegsebene 2 an. Das Eingangsamt ist die Besoldungsgruppe A 7 (vgl. Anlage 1 zum SächsBesG ). Der Anwärtergrundbetrag für Polizeimeisteranwärter beträgt in jedem Ausbildungsjahr 1.098,94 Euro (Stand: 1. März 2015). Polizeikommissare gehören der Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene 1 an. Das Eingangsamt ist die Besoldungsgmppe A 9 (vgl. Anlage 1 zum SächsBesG ). Der Anwärtergrundbetrag für Polizeikommissaranwärter beträgt in jedem Ausbildungsjahr 1. 152,82 Euro (Stand: 1. März 2015). Frage 2: In welcher Höhe wurden Anwärtersonderzuschläge, Familienzuschläge , Polizeivollzugszulagen, Erschwerniszulagen und vermögenswirksamen Leistungen für sächsische Polizeikommissaranwärter und Polizeimeisteranwärter in den Jahren 2012 bis 2015 ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Laufbahngruppe, Eingangsamt, AusbildungsJahrgang und Zuschlags- bzw. Zulagenart, Angabe in Euro!) Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen , das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str. 2 oder 4 melden, STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen . Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Im vorliegenden Fall ist eine Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Quellen , die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft . Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Eine Aufschlüsselung nach Ausbildungsjahrgängen kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da die dafür benötigten Daten nicht erfasst werden. Für die Bereitstellung und Aufschlüsselung der übrigen Daten ist darüber hinaus eine programmtechnisch und personell aufwändige Datenerhebung erforderlich. Frage 3: Wie viele der sächsischen Polizeikommissaranwärter und Polizeimeisteranwärter waren bzw. sind in den Ausbildungsjahrgängen 2012/2015, 2013/2016, 2014/2017 für welches Eingangsamtam Ende ihrer Ausbildung vorgesehen? Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung werden die Polizeimeisteranwärter mit der Ernennung zum Polizeimeister im Beamtenverhältnis auf Probe in ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 eingewiesen. Nac^h dem erfolgreichen Abschluss des Studiums werden die Polizeikommissaranwär- (nit d^- Ernennung zum Polizeikommissar oder Kriminalkommissar im Beamtenver-ter häl Mit :nis sfuf Probe in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 eingewiesen. jfreuhdlichen Grüßen ü: Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-08-31T16:25:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes