STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8985 Dresden, / . September2015^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. : 6/2386 Thema: Nachfrage zur Drs.-Nr.: 6/1969 / Sprengstoffanschläge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verdächtige/Beschuldigte sind zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt ? Gegenwärtig wird das genannte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen Unbekannt geführt. Frage 2: Von welcher Anzahl Betroffener bzw. potentiell Betroffener geht die zuständige Staatsanwaltschaft aus? Als Betroffene bzw. potentiell Betroffene sind in den vorliegenden Fällen jeweils die in den Wohnheimen gemeldeten Personen anzusehen. Danach ergeben sich hinsichtlich des Anschlags auf das Asylbewerberheim in Brand-Erbisdorf am 31. Dezember 2014 insgesamt 64 (potentiell) Betroffene und hinsichtlich des Anschlags auf das Asylbewerberheim in Freiberg am 13. Februar 2015 insgesamt 182 (potentiell) Betroffene. Frage 3: Wie tatsächlich/potentiell gefährlich war der Sprengstoff? Nach Bewertung der am Tatort gesicherten Spuren und der durchgeführten Rekonstruktionssprengung sowie auf Grundlage der Untersuchung'der gesicherten Reste des Explosionskörpers im Kriminaltechnischen Institut'des LKA Sachsen ist davon auszugeben, dass es sich um eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) gehandelt hat, die mit einer LaHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smisachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätse: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN dungsmenge von mindestens 100 g Schwarzpulver versehen war. Nach Einschätzung des Landeskriminalamtes hätten daraus Schäden für Leib und Leben von Menschen über das tatsächlich eingetretene Maß hinaus entstehen können. Frage 4: Gibt es hinsichtlich möglicherweise bestehender Zusammenhänge zwischen den Sprengstoffanschlägen in Freiberg und Brand-Erbisdorf Ermittlungen im Hinblick auf § 129 und § 129a des StGB? Zu den in der Frage genannten Sachverhalten werden keine Ermittlungen nach § 129 oder 129aStGB geführt. Frage 5: Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt weitere erfasste Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte , die entgegen bisheriger Darstellung als Sprengstoffanschläge gewertet werden und bei denen entsprechend ermittelt wird? Dies itt nicht der Fall. Mit frtunfllichen Grüßen MaWus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-03T14:04:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes