STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACMSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-0141.51/7731 Dresden, (J. September 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2389 Thema: "Richtlinie Flüchtlingswohnungen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Staatsregierung hat angekündigt, dass die Städte und Landkreise Fördermittel für die Sanierung von Flüchtlingswohnungen erhalten. In der aktuell veröffentlichten Förderfibel heißt es beim Verantwortungsbereich des SMI: , Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung (RL Flüchtlingswohnungen) vom 30.03.2015'. In der Anhörung zum Doppelhaushalt 2015/2016 hat der SSG darauf aufmerksam gemacht, dass die Unterbringung in Wohnungen aus dem kommunalen Bestand und die damit verbundene Sanierung der Förderung der Unterbringung nicht benachteiligt werden darf." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es hinsichtlich der Bedingungen in der "RL Flüchtlingswohnungen " Einschränkungen in Bezug auf die Förderung von Wohnungen, in denen Asylbewerber und andere Flüchtlinge untergebracht werden sollen? Es wird auf die Regelung unter Ziffer II. 1. der RL Flüchtlingswohnungen verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahntinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In welchem Umfang und durch wen wurden bisher Anträge im Rahmen dieser "RL Flüchtlingswohnungen" gestellt und welche wurden davon bisher bewilligt? Es wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2303 verwiesen. Frage 3: Gibt es weitere Maßnahmen, mit denen die Sächsische Staatsregierung die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und anderen Flüchtlingen durch die Städte und Gemeinden fördert und wenn ja, welche? Auf der Grundlage des Investitionspauschalengesetzes 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349, 357) erhalten die Kreisfreien Städte und Landkreise Zuweisungen des Freistaats Sachsen für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von eigenen Unterbringungseinrichtungen für aufzunehmende Ausländer der Landkreise und ihrer kreisangehörigen Städte sowie der Kreisfreien Städte unabhängig von der Art der Unterbringungseinrichtung . Frage 4: Was meint die Staatsregierung mit der Formulierung in der Förderfibel "Unterbringung von Asylsuchenden und anderen ausländischen Flüchtlingen"? Nach /äer/Tntention des Richtliniengebers sind hierunter aufzunehmende Ausländer nach ^ 5/Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG vom 25. Jum 2007, zulet?t geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349, 345)/zu ^/erstehen. Mit freuhdlichen Grüßen rkus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-07T12:57:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes