STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats ministe r SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51/7714 Dresden, \. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2391 Thema: Neubau von Windkraftanlagen am Stausee Radeburg und dem Naherholungsgebiet Brettmühlenteich Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Im SZ-Leserbrief vom 22.07.2015 beklagt sich die BI "Gegenwind Rödernsche Heide", dass am Stausee Radeburg und dem Naherholungsgebiet Brettmühlenteich Vorrangflächen für Windparks geplant werden sollen. Die Vorrangflächen rücken an Häuser und Siedlungen stellenweise bis zu 450 m heran. In der konstituierenden Sitzung des Kreistags Meißen vom 18.9.14 wurde folgender Anderungsantrag (Beschluss Nr. 14/6/0043) der FDP/DSU-Fraktion vom Kreistag mit Mehrheit beschlossen: "Die Staatsregierung und der Landtag werden aufgefordert, umgehend einheitliche Regelungen für die Nutzung der Windkraft in Sachsen mit einem Mindestabstand von 10 Hektar zur nächstgelegenen Wohnsiedlung zu schaffen und dabei die Möglichkeiten des Baugesetzbuches § 249 Abs. 3 wahrzunehmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo sollen die Flächen ausgewiesen werden? Frage 2: Welche Abstände hätten die Vorrangflächen zu den anliegenden Gemeinden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der zuständige Planungsträger, der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, hat auf Anfrage mitgeteilt, dass zur Ausweisung der konkreten Flächen noch keine Aussagen gemacht werden können. Die Planung sei in einem frühen Stadium, in dem als erster Schritt die Methodik Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besuc herpa rkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN und die Kriterien zur Findung der Potenzialflächen (harte und weiche Tabukriterien) in der Region diskutiert würden. Frage 3: Können die betroffenen Gemeinden im Vorranggebiet Höhenbegrenzungen festlegen ? Die Steuerung der Windenergienutzung erfolgt durch eine räumlich abschließende, flächendeckende Planung auf Ebene der Regionalplanung (vgl. Ziel 5. 1.3. Satz 2 Landesentwicklungsplan 2013). Dies schließt die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten als Ziele der Raumordnung ein. An diese sind die (Standort-)Gemeinden nach § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches strikt gebunden. Frage 4: Wie viele Windräder würden gebaut, wenn der Plan bestätigt wird? Hierzu wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antwort auf diese Frage nach Abschluss der Regionalplanung maßgeblich von der Bereitschaft von Investoren zur Errichtung von Windenergieanlagen und insbesondere den Ergebnissen der für diese Anlagen durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren abhängt. Frage 5: Welche Maßnahme möchte der Windkraftplanungsverband unternehmen um das sensible Naturschutzgebiet zu schützen? Aucl^ zu dieser Frage wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 ven^ies^fi. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete selbst nicht j/oi/ang- und Eignungsgebiete zur Nutzung derWindenergie in Betracht kommen. Ifrefundlichen Grüßen lärkus Ulbi Seite 2 von 2 2015-09-07T12:35:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes